Rechtsprechung
   VK Bund, 10.08.2011 - VK 2-76/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,72635
VK Bund, 10.08.2011 - VK 2-76/11 (https://dejure.org/2011,72635)
VK Bund, Entscheidung vom 10.08.2011 - VK 2-76/11 (https://dejure.org/2011,72635)
VK Bund, Entscheidung vom 10. August 2011 - VK 2-76/11 (https://dejure.org/2011,72635)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,72635) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Bundeskartellamt PDF

    Besondere zahnärztliche Versorgung nach § 73c SGB V zur Erkennung und Vermeidung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten während der Schwangerschaft, nach erfolgter PAT-Therapie und für Patienten mit erhöhtem Mund- und Zahnerkrankungsrisiko vom 19. April 2011 zwischen der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • EuGH, 10.09.2009 - C-206/08

    Eurawasser - Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich

    Auszug aus VK Bund, 10.08.2011 - VK 2-76/11
    Es kommt darauf an, dass der Konzessionsnehmer zumindest dieses eingeschränkte Risiko tragen muss (so auch Zeiss in: jurisPK-VergR, 3. Aufl. 2011, § 99 GWB Rn. 195 unter Verweis auf EuGH, 10.09.2009, C-206/08 - Wasser- und Abwasserzweckverband Gotha).

    Somit braucht zwar bei der Vergabe von Dienstleistungskonzessionen das Kartellvergaberecht nicht beachtet zu werden, jedoch müssen nach ständiger Rechtsprechung - Binnenmarktrelevanz vorausgesetzt - die allgemeinen Grundsätze des Gemeinschaftsrechts, also insbesondere Diskriminierungsverbot, Transparenzgebot und Gleichbehandlungsgebot, beachtet werden (so EuGH, 07.12.2000, C-324/98 - Teleaustria; EuGH, 15.10.2009, C-1906/08 - Acoset; EuGH, 13.04.2010, C-91/08 - Wall AG; EuGH, 10.09.2009, C- 206/08 - Wasser- und Abwasserzweckverband Gotha; EuGH, 13.11.2008, C-324/07 - Coditel; vgl. auch Zeiss in: jurisPK-VergR, 3. Aufl. 2011, § 99 GWB Rn. 200).

  • EuGH, 07.12.2000 - C-324/98

    Telaustria und Telefonadress

    Auszug aus VK Bund, 10.08.2011 - VK 2-76/11
    Grund für die Befreiung der Dienstleistungskonzession vom Kartellvergaberecht ist, dass es sich nicht um "entgeltliche" Beschaffungsvorgänge handelt (so EuGH 07.12.2000, C-324/98 - Teleaustria; hierzu Zeiss in: jurisPK-VergR, 3. Aufl. 2011, § 99 GWB Rn. 197).

    Somit braucht zwar bei der Vergabe von Dienstleistungskonzessionen das Kartellvergaberecht nicht beachtet zu werden, jedoch müssen nach ständiger Rechtsprechung - Binnenmarktrelevanz vorausgesetzt - die allgemeinen Grundsätze des Gemeinschaftsrechts, also insbesondere Diskriminierungsverbot, Transparenzgebot und Gleichbehandlungsgebot, beachtet werden (so EuGH, 07.12.2000, C-324/98 - Teleaustria; EuGH, 15.10.2009, C-1906/08 - Acoset; EuGH, 13.04.2010, C-91/08 - Wall AG; EuGH, 10.09.2009, C- 206/08 - Wasser- und Abwasserzweckverband Gotha; EuGH, 13.11.2008, C-324/07 - Coditel; vgl. auch Zeiss in: jurisPK-VergR, 3. Aufl. 2011, § 99 GWB Rn. 200).

  • OLG München, 25.03.2011 - Verg 4/11

    Öffentliche Auftragsvergabe: Breitbandkabelversorgung von Endkunden in einem

    Auszug aus VK Bund, 10.08.2011 - VK 2-76/11
    Dieses Kriterium - auch als "beschaffungsrechtlicher Bezug" bezeichnet - bietet in Zweifelsfällen eine taugliche Abgrenzung zwischen Sachverhalten, die an das Vergaberecht gebunden sind, und Sachverhalten, die nicht an das Vergaberecht gebunden sind (vgl. etwa OLG München, 25.03.2011, Verg 4/11; siehe auch Zeiss in: jurisPK-VergR, 3. Aufl. 2011, § 99 GWB Rn. 34).

    Soweit ein Unternehmen das wirtschaftliche Risiko aus einer vertraglichen Beziehung allein tragen muss und Entgelte direkt bei den Nutzern bzw. bei seinen (dritten) Vertragspartnern - also nicht beim öffentlichen Auftraggeber - erhebt, liegt eine Dienstleistungskonzession vor, die keinen öffentlichen Auftrag im Sinne des § 99 Abs. 1 GWB darstellt und deren Vergabe nicht nach dem Vierten Teil des GWB ausschreibungspflichtig ist (so auch etwa OLG München, 25.03.2011, Verg 4/11; vgl. auch Wegener in Pünder/Schellenberg, § 99 GWB, Rn. 54 ff. m.w.N.; Zeiss in: jurisPK-VergR, 3. Aufl. 2011, § 99 GWB Rn. 86).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.03.2009 - L 9 KR 72/09

    Krankenversicherung - Vergaberecht - Antrag auf Verlängerung der aufschiebenden

    Auszug aus VK Bund, 10.08.2011 - VK 2-76/11
    Die im Rahmen des Wettbewerbs unterlegenen Bieter können dann folgerichtig grundsätzlich Rechtsschutz vor den Vergabekammern suchen (so auch LSG Berlin-Brandenburg, 06.03.2009, L 9 KR 72/09 ER).

    Diese generell ablehnende Auffassung dürfte im Hinblick auf die zwischenzeitlichen gesetzgeberischen Entwicklungen und die neuere obergerichtliche Rechtsprechung (vgl. etwa LSG Berlin-Brandenburg, 06.03.2009, L 9 KR 72/09 ER: explizit für die Anwendung der §§ 97 ff. GWB im Anwendungsbereich des § 73c SGB V und für Rechtsschutz vor den Vergabekammern) nur noch schwerlich vertretbar sein (im Ergebnis ähnlich Kaltenborn, GesR 2011, S. 6).

  • BGH, 08.02.2011 - X ZB 4/10

    S-Bahn-Verkehr Rhein/Ruhr

    Auszug aus VK Bund, 10.08.2011 - VK 2-76/11
    Die Prüfung, ob die für eine Dienstleistungskonzession charakteristische Übernahme zumindest eines wesentlichen Teils des Betriebsrisikos vorliegt, erfordert eine Gesamtbetrachtung aller Umstände des Einzelfalls einschließlich der für den Vertragsgegenstand maßgeblichen Marktbedingungen und der gesamten vertraglichen Vereinbarungen (so BGH, 08.02.2011, X ZB 4/10).
  • EuGH, 13.04.2010 - C-91/08

    Wall - Dienstleistungskonzessionen - Vergabeverfahren - Transparenzgebot -

    Auszug aus VK Bund, 10.08.2011 - VK 2-76/11
    Somit braucht zwar bei der Vergabe von Dienstleistungskonzessionen das Kartellvergaberecht nicht beachtet zu werden, jedoch müssen nach ständiger Rechtsprechung - Binnenmarktrelevanz vorausgesetzt - die allgemeinen Grundsätze des Gemeinschaftsrechts, also insbesondere Diskriminierungsverbot, Transparenzgebot und Gleichbehandlungsgebot, beachtet werden (so EuGH, 07.12.2000, C-324/98 - Teleaustria; EuGH, 15.10.2009, C-1906/08 - Acoset; EuGH, 13.04.2010, C-91/08 - Wall AG; EuGH, 10.09.2009, C- 206/08 - Wasser- und Abwasserzweckverband Gotha; EuGH, 13.11.2008, C-324/07 - Coditel; vgl. auch Zeiss in: jurisPK-VergR, 3. Aufl. 2011, § 99 GWB Rn. 200).
  • EuGH, 13.11.2008 - C-324/07

    Coditel Brabant - Öffentliche Aufträge - Vergabeverfahren - Öffentliche

    Auszug aus VK Bund, 10.08.2011 - VK 2-76/11
    Somit braucht zwar bei der Vergabe von Dienstleistungskonzessionen das Kartellvergaberecht nicht beachtet zu werden, jedoch müssen nach ständiger Rechtsprechung - Binnenmarktrelevanz vorausgesetzt - die allgemeinen Grundsätze des Gemeinschaftsrechts, also insbesondere Diskriminierungsverbot, Transparenzgebot und Gleichbehandlungsgebot, beachtet werden (so EuGH, 07.12.2000, C-324/98 - Teleaustria; EuGH, 15.10.2009, C-1906/08 - Acoset; EuGH, 13.04.2010, C-91/08 - Wall AG; EuGH, 10.09.2009, C- 206/08 - Wasser- und Abwasserzweckverband Gotha; EuGH, 13.11.2008, C-324/07 - Coditel; vgl. auch Zeiss in: jurisPK-VergR, 3. Aufl. 2011, § 99 GWB Rn. 200).
  • EuGH, 25.03.2010 - C-451/08

    Helmut Müller - Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge - Öffentliche

    Auszug aus VK Bund, 10.08.2011 - VK 2-76/11
    Mit anderen Worten muss es in der Sache um ein beiderseits verbindliches Rechtsgeschäft - zumindest in Form eines Rahmenvertrages - gehen, aus dem also insbesondere auch der Dienstleister bzw. Lieferant zur Erfüllung vertraglicher Leistungen verpflichtet wird; da die Verpflichtungen, die sich aus dem Auftrag ergeben, rechtsverbindlich sein müssen, muss ihre Erfüllung einklagbar sein (so EuGH, 25.03.2010, C-451/08 - Müller; Ziekow in Ziekow/Völlink, § 99 Rn. 11 ff. m.w.N.).
  • EuGH, 11.06.2009 - C-300/07

    Hans & Christophorus Oymanns - Richtlinie 2004/18/EG - Öffentliche Lieferaufträge

    Auszug aus VK Bund, 10.08.2011 - VK 2-76/11
    (a) Bei den Ag als gesetzliche Krankenkassen handelt es sich um öffentliche Auftraggeber gemäß § 98 Nr. 2 GWB, die aufgrund eines Bundesgesetzes (§§ 37 ff. des Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte, KVLG-Bund) finanziert werden (siehe EuGH, 11.06.2009, C-300/07; Vergabekammer des Bundes, 26.05.2009, VK2-30/09).
  • BGH, 12.06.2001 - X ZB 10/01

    Wirksamkeit der Beschlüsse der Vergabekammer - Begriff des öffentlichen Auftrages

    Auszug aus VK Bund, 10.08.2011 - VK 2-76/11
    Wo ein Entgelt für eine Tätigkeit "fließt", ist grundsätzlich von einem "entgeltlichen Vertrag" i.S.d. § 99 Abs. 1 GWB auszugehen (so auch BGH, 12.06.2001, X ZB 10/01).
  • BayObLG, 27.02.2003 - Verg 1/03

    Vergabesachen: Voraussetzungen eines entgeltlichen Vertrags - Gegenleistung des

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.07.2010 - L 21 SF 77/10

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • VK Bund, 26.05.2009 - VK 2-30/09

    Abschluss von Rabattvereinbarungen gemäß § 130a Absatz 8 SGB V

  • VK Bund, 26.02.2010 - VK 1-07/10

    Abschluss der Vereinbarung über die hausarztzentrierte Versorgung nach § 73b SGB

  • SG Berlin, 13.10.2010 - S 83 KA 443/08

    Krankenversicherung - Wirksamkeit eines Selektivvertrages - Zulässigkeit der

  • OLG Düsseldorf, 07.12.2011 - Verg 77/11

    Wirksamkeit eines Vertrages zur besonderen zahnärztlichen Versorgung während der

    Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 10. August 2011 (VK 2-76/11) aufgehoben.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht