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   VerfG Brandenburg, 20.12.2001 - VfGBbg 32/01   

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VerfG Brandenburg, 20.12.2001 - VfGBbg 32/01 (https://dejure.org/2001,23621)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 20.12.2001 - VfGBbg 32/01 (https://dejure.org/2001,23621)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 20. Dezember 2001 - VfGBbg 32/01 (https://dejure.org/2001,23621)
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Volltextveröffentlichung

  • Verfassungsgericht Brandenburg

    LV, Art. 5 Abs. 3; LV, Art. 41 Abs. 1 Satz 1; LV; Art. 49 Abs. 1; LV, Art. 12 Abs. 1; LV, Art. 42 Abs. 1; LV, Art. 41 Abs. 4 Satz 2; LV, Art. 41 Abs. 4 Satz3; BbgFischG, § 11 Abs. ... 1 Satz 2; BbgFischG, § 11 Abs. 4;; BGB, § 958 Abs. 2; BGB, § 581; BGB, § 571; BGB, § 823 Abs. 1; BGB, § 1004 Abs. 1
    Beschwerdebefugnis; Eigentum; Gleichheitsgrundsatz; Subsidiarität; Rechtswegerschöpfung; Bundesrecht; Zuständigkeit des Landesverfassungsgerichts; Prüfungsmaßstab; Zivilrecht, materielles

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 19.06.1985 - 1 BvL 57/79

    Fischereibezirke

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 20.12.2001 - VfGBbg 32/01
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu der inhaltsgleichen Vorschrift des Art. 14 Abs. 1 GG allerdings fällt das Fischereirecht als - nach Art. 69 EGBGB landesrechtlicher Regelung vorbehaltenes - Aneignungsrecht an herrenlosen beweglichen Sachen im Sinne des § 958 Abs. 2 BGB in den Schutzbereich des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG, der jedenfalls diejenigen vermögenswerten Rechtspositionen umfaßt, die das bürgerliche Recht einem privaten Rechtsträger zuordnet (vgl. BVerfGE 70, 191, 199).

    Anders als das Grundstückseigentum vermittelt das Fischereirecht keine umfassende Sachherrschaft, sondern ist einer gesonderten gesetzlichen Ausgestaltung zugänglich (vgl. BVerfGE 70, 191, 202).

  • BVerfG, 15.10.1997 - 2 BvN 1/95

    Landesverfassungsgerichte

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 20.12.2001 - VfGBbg 32/01
    Die Voraussetzungen für eine Prüfungsbefugnis des Landesverfassungsgerichts (keine Rechtsschutzalternative zur Verfassungsbeschwerde, keine Befassung eines Bundesgerichts, Inhaltsgleichheit der Landes- und Bundesgrundrechte) liegen insoweit vor (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 16. April 1998 - VfGBbg 1/98 -, LVerfGE 8, 82, 84 f., unter Bezugnahme auf BVerfGE 96, 345, 372).
  • VerfG Brandenburg, 16.04.1998 - VfGBbg 1/98

    Kein Verstoß gegen Grundsatz rechtlichen Gehörs und Willkürverbot durch

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 20.12.2001 - VfGBbg 32/01
    Die Voraussetzungen für eine Prüfungsbefugnis des Landesverfassungsgerichts (keine Rechtsschutzalternative zur Verfassungsbeschwerde, keine Befassung eines Bundesgerichts, Inhaltsgleichheit der Landes- und Bundesgrundrechte) liegen insoweit vor (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 16. April 1998 - VfGBbg 1/98 -, LVerfGE 8, 82, 84 f., unter Bezugnahme auf BVerfGE 96, 345, 372).
  • BVerfG, 14.01.1998 - 1 BvR 1861/93

    Caroline von Monaco I

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 20.12.2001 - VfGBbg 32/01
    Die Entscheidung von Rechtsfragen unterhalb der Verfassung fällt in die alleinige Verantwortung der Fachgerichte (vgl. Beschluß vom 21. August 1997 - VfGBbg 21/97-, LVerfGE 7, 105, 111; vgl. auch BVerfGE 97, 125, 145, 150).
  • BVerfG, 10.12.1985 - 2 BvL 18/83

    Beamtenrecht - Ruhestand - Vertrauensschutz - Regelungsänderung - Eintritt in den

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 20.12.2001 - VfGBbg 32/01
    12 Abs. 1 LV gebietet, Gleiches gleich, Ungleiches seiner Eigenart entsprechend verschieden zu behandeln (vgl. BVerfGE 71, 255, 271, zu Art. 3 Abs. 1 GG).
  • BVerfG, 18.07.1979 - 2 BvR 488/76

    Zurückweisung eines Anwalts wegen Verstoß gegen kommunalrechtliches

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 20.12.2001 - VfGBbg 32/01
    Auch soweit die Beschwerdeführerin darauf hinweist, daß der Ertrag aus der Gewässernutzung zum Lebensunterhalt der einzelnen Fischer gehöre, steht die Versagung des Entschädigungsanspruchs für die Beeinträchtigung von Fischereirechten durch eine Bootssteganlage nicht in dem erforderlichen engen Zusammenhang mit der Ausübung eines Berufes und läßt keine objektiv berufsregelnde Tendenz erkennen (vgl. BVerfGE 52, 42, 54).
  • BVerfG, 06.11.1985 - 1 BvL 22/83

    Verfassungsmäßigkeit des Niedersächsischen Fischereigesetzes

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 20.12.2001 - VfGBbg 32/01
    Da die Pachtzeit nach § 11 Abs. 1 Satz 2 BbgFischG mindestens 12 Jahre beträgt und die Veräußerung des Fischereirechts den Pachtvertrag nicht berührt (vgl. § 11 Abs. 4 BbgFischG i.V.m. §§ 581, 571 BGB), ist dem Fischereipächter nach der landesgesetzlichen Ausgestaltung ein vermögenswertes Recht ausschließlich zugewiesen (vgl. BVerfGE 71, 137, 142 f.), das dem Schutzbereich der Eigentumsgewährleistung des Art. 14 Abs. 1 GG und inhaltsgleich des Art. 41 Abs. 1 LV unterfällt.
  • VerfG Brandenburg, 21.08.1997 - VfGBbg 21/97

    Überprüfung eines zivilgerichtlichen Urteils zur Wirksamkeit der Kündigung eines

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 20.12.2001 - VfGBbg 32/01
    Die Entscheidung von Rechtsfragen unterhalb der Verfassung fällt in die alleinige Verantwortung der Fachgerichte (vgl. Beschluß vom 21. August 1997 - VfGBbg 21/97-, LVerfGE 7, 105, 111; vgl. auch BVerfGE 97, 125, 145, 150).
  • VerfG Brandenburg, 21.02.2001 - VfGBbg 59/00

    Staatszielbestimmung; Beschwerdebefugnis; Subsidiarität; Eigentum; freie

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 20.12.2001 - VfGBbg 32/01
    Bei den die Land- und Forstwirtschaft betreffenden Art. 43 Abs. 1 und 2 LV handelt es sich nicht um subjektive Rechte des Bürgers gegen den Staat, sondern um Staatszielbestimmungen, die lediglich eine objektivrechtliche Verpflichtung des Staates begründen (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Urteil vom 21. Februar 2001 - VfGBbg 59/00 -).
  • VerfG Brandenburg, 16.12.2010 - VfGBbg 18/10

    Teils unzulässige, im Übrigen unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen

    Aus seinem Vortrag ergibt sich die Möglichkeit, dass die Umlageberechnung nach einem einheitlichen Flächenmaßstab wegen nutzungsabhängig verschiedener Wechselwirkungen zwischen den betroffenen Grundstücken und dem Gewässerunterhaltungsaufwand bzw. -nutzen gegen den allgemeinen Gleichheitssatz nach Art. 12 Abs. 1 LV verstößt, der gebietet, Ungleiches seiner Eigenart entsprechend verschieden zu behandeln (Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluss vom 20. Dezember 2001 - VfGBbg 32/01 -, LVerfGE Suppl. Bbg. zu Bd. 12, 158, 170).

    Den als verletzt gerügten allgemeinen Gleichheitssatz nach Art. 12 Abs. 1 LV gewährleistet das Grundgesetz (GG) - trotz der Unterschiede im Wortlaut - inhaltsgleich in Art. 3 Abs. 1 GG (Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluss vom 20. Dezember 2001 - VfGBbg 32/01 -, aaO, S. 170; Iwers, in: Lieber/Iwers/Ernst, Verfassung des Landes Brandenburg, Kommentar, Februar 2008, Anm. 2.1. zu Art. 12).

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