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   VerfGH Nordrhein-Westfalen, 20.02.2024 - VerfGH 79/23.VB-3   

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VerfGH Nordrhein-Westfalen, 20.02.2024 - VerfGH 79/23.VB-3 (https://dejure.org/2024,2958)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20.02.2024 - VerfGH 79/23.VB-3 (https://dejure.org/2024,2958)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20. Februar 2024 - VerfGH 79/23.VB-3 (https://dejure.org/2024,2958)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerfG, 11.03.2005 - 1 BvR 2298/04

    Keine Grundrechtsverletzung durch Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 20.02.2024 - VerfGH 79/23
    Das gilt auch für den verwaltungsgerichtlichen Eilrechtsschutz (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 12. November 2019 - VerfGH 47/19.VB-3, juris, Rn. 28; BVerfG, Beschluss vom 11. März 2005 - 1 BvR 2298/04, BVerfGK 5, 135 = juris, Rn. 15).

    Droht dem Antragsteller bei Versagung des einstweiligen Rechtsschutzes eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung in seinen Grundrechten, die durch eine der Klage stattgebende Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann, so ist - erforderlichenfalls unter eingehender tatsächlicher und rechtlicher Prüfung des im Hauptsacheverfahren geltend gemachten Anspruchs - einstweiliger Rechtsschutz zu gewähren, es sei denn, dass ausnahmsweise überwiegende, besonders gewichtige Gründe entgegenstehen (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 26. Januar 2021 - VerfGH 5/21.VB-2, juris, Rn. 19; BVerfG, Beschlüsse vom 11. März 2005 - 1 BvR 2298/04, BVerfGK 5, 135 = juris, Rn. 15, und vom 21. Juni 2019 - 2 BvR 2189/18, juris, Rn. 32).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 26.01.2021 - VerfGH 5/21

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes in einem

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 20.02.2024 - VerfGH 79/23
    Droht dem Antragsteller bei Versagung des einstweiligen Rechtsschutzes eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung in seinen Grundrechten, die durch eine der Klage stattgebende Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann, so ist - erforderlichenfalls unter eingehender tatsächlicher und rechtlicher Prüfung des im Hauptsacheverfahren geltend gemachten Anspruchs - einstweiliger Rechtsschutz zu gewähren, es sei denn, dass ausnahmsweise überwiegende, besonders gewichtige Gründe entgegenstehen (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 26. Januar 2021 - VerfGH 5/21.VB-2, juris, Rn. 19; BVerfG, Beschlüsse vom 11. März 2005 - 1 BvR 2298/04, BVerfGK 5, 135 = juris, Rn. 15, und vom 21. Juni 2019 - 2 BvR 2189/18, juris, Rn. 32).

    Es liegt nach dem Vorstehenden keine Fallkonstellation vor, in der der Anordnungsanspruch bei Versagung des vorläufigen Rechtsschutzes fortschreitend endgültig vereitelt wird, und deshalb dessen sorgfältige und eingehende Bewertung Vorrang in der Prüfungsabfolge haben könnte (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 26. Januar 2021 - VerfGH 5/21.VB-2, juris, Rn. 19; BVerfG, Beschluss vom 28. September 2009 - 1 BvR 1702/09, BVerfGK 16, 233 = juris, Rn. 24).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 06.07.2021 - VerfGH 68/21

    Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung eines Gnadengesuchs gegen die

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 20.02.2024 - VerfGH 79/23
    Im Falle der Gehörsrüge bezieht sich das Begründungserfordernis zudem nicht nur auf die Gehörsverletzung an sich, sondern darüber hinaus auch auf das Erfordernis, dass die angegriffene Entscheidung auf dem Verstoß gegen Art. 4 Abs. 1 LV i. V. m. Art. 103 Abs. 1 GG beruht (VerfGH NRW, Beschluss vom 6. Juli 2021 - VerfGH 68/21.VB-2, juris, Rn. 6, m. w. N.).

    Ein solches Beruhen liegt nur dann vor, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass das Gericht ohne die behauptete Gehörsverletzung zu einer anderen, für den Beschwerdeführer günstigeren Entscheidung gekommen wäre (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 16. März 2021 - VerfGH 17/21.VB-2, juris, Rn. 15, m. w. N., und vom 6. Juli 2021 - VerfGH 68/21.VB-2, juris, Rn. 6).

  • BVerfG, 28.09.2009 - 1 BvR 1702/09

    Verfassungsbeschwerde im Verfahren "Schächten von Tieren " wegen Versagung von

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 20.02.2024 - VerfGH 79/23
    Es liegt nach dem Vorstehenden keine Fallkonstellation vor, in der der Anordnungsanspruch bei Versagung des vorläufigen Rechtsschutzes fortschreitend endgültig vereitelt wird, und deshalb dessen sorgfältige und eingehende Bewertung Vorrang in der Prüfungsabfolge haben könnte (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 26. Januar 2021 - VerfGH 5/21.VB-2, juris, Rn. 19; BVerfG, Beschluss vom 28. September 2009 - 1 BvR 1702/09, BVerfGK 16, 233 = juris, Rn. 24).
  • BVerfG, 21.06.2019 - 2 BvR 2189/18

    Nichtannahmebeschluss: Zur Behandlung von Petitionen durch Kollegialorgane der

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 20.02.2024 - VerfGH 79/23
    Droht dem Antragsteller bei Versagung des einstweiligen Rechtsschutzes eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung in seinen Grundrechten, die durch eine der Klage stattgebende Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann, so ist - erforderlichenfalls unter eingehender tatsächlicher und rechtlicher Prüfung des im Hauptsacheverfahren geltend gemachten Anspruchs - einstweiliger Rechtsschutz zu gewähren, es sei denn, dass ausnahmsweise überwiegende, besonders gewichtige Gründe entgegenstehen (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 26. Januar 2021 - VerfGH 5/21.VB-2, juris, Rn. 19; BVerfG, Beschlüsse vom 11. März 2005 - 1 BvR 2298/04, BVerfGK 5, 135 = juris, Rn. 15, und vom 21. Juni 2019 - 2 BvR 2189/18, juris, Rn. 32).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.11.2019 - VerfGH 47/19

    Verfassungsbeschwerde gegen fachgerichtliche Entscheidungen im Verfahren des

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 20.02.2024 - VerfGH 79/23
    Das gilt auch für den verwaltungsgerichtlichen Eilrechtsschutz (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 12. November 2019 - VerfGH 47/19.VB-3, juris, Rn. 28; BVerfG, Beschluss vom 11. März 2005 - 1 BvR 2298/04, BVerfGK 5, 135 = juris, Rn. 15).
  • BVerfG, 14.01.1981 - 1 BvR 612/72

    Fluglärm

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 20.02.2024 - VerfGH 79/23
    Sie betrifft nur den Fall, dass das Beschreiten des Rechtswegs im Zeitpunkt der Entscheidung grundsätzlich noch möglich, aber eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs gleichwohl bereits vor der Rechtswegerschöpfung aus bestimmten Gründen gerechtfertigt ist (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 31. Mai 2022 - VerfGH 28/22.VB-2, juris, Rn. 7, und vom 29. August 2023 - VerfGH 50/23.VB-1, juris, Rn. 21; siehe zum wortgleichen § 90 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG: BVerfG, Beschlüsse vom 14. Januar 1981 - 1 BvR 612/72, BVerfGE 56, 54 = juris, Rn. 44, m. w. N., und vom 25. November 2002 - 1 BvR 1681/02, NJW 2003, 1176 = juris, Rn. 4).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 14.09.2021 - VerfGH 137/20

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Ablehnung einer anwaltlichen

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 20.02.2024 - VerfGH 79/23
    Ein Schweigen lässt hier den Schluss zu, dass der Vortrag der Partei nicht oder zumindest nicht hinreichend beachtet wurde (vgl. zum Ganzen VerfGH NRW, Beschluss vom 14. September 2021 - VerfGH 137/20.VB-2, AnwBl. 2022, 48 = juris, Rn. 12, m. w. N.).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 06.04.2020 - VerfGH 32/20

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen nordrhein-westfälische

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 20.02.2024 - VerfGH 79/23
    Eine sofortige Sachentscheidung des Verfassungsgerichtshofs wäre überdies auch nicht ermessensgerecht (vgl. näher dazu VerfGH NRW, Beschluss vom 6. April 2020 - VerfGH 32/20.VB-1, juris, Rn. 7).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.12.2023 - VerfGH 143/21

    Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung zu einer Geldbuße wegen

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 20.02.2024 - VerfGH 79/23
    Insoweit bedarf es einer ins Einzelne gehenden, argumentativen Auseinandersetzung mit den Gründen der angefochtenen Entscheidung auf der Ebene des Verfassungsrechts am Maßstab der als verletzt gerügten grundrechtlichen Positionen (vgl. zum Ganzen VerfGH NRW, Beschlüsse vom 30. August 2022 - VerfGH 106/21.VB-1, juris, Rn. 11, und vom 12. Dezember 2023 - VerfGH 143/21.VB-3, juris, Rn. 13 f., m. w. N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2023 - 21 D 24/21
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 04.04.2022 - VerfGH 27/21

    Verfassungsbeschwerde gegen die Coronaschutzverordnung

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 30.08.2022 - VerfGH 106/21

    Verfassungsbeschwerde gegen die Verwerfung eines Einspruchs aufgrund des Vorwurfs

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 18.12.2018 - VerfGH 16/17

    Wahlprüfungsentscheidung des Landtags Nordrhein-Westfalen vom 13. September 2017

  • BVerfG, 25.11.2002 - 1 BvR 1681/02

    Rechtsbeschwerde gem § 574 ZPO zur Wahrung von Verfahrensgrundrechten als Teil

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 31.01.2023 - VerfGH 31/22

    Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs gegen einen

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.03.2021 - VerfGH 17/21

    Verfassungsbeschwerde gegen familiengerichtliche Entscheidungen in einem

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 31.05.2022 - VerfGH 28/22

    Gegenvorstellung gegen einen Beschluss des Verfassungsgerichtshofs

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.03.2021 - VerfGH 33/21

    Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung zu einer Geldbuße und einem

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 29.08.2023 - VerfGH 50/23

    Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit einer verbüßten Erzwingungshaft wegen

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.11.2023 - VerfGH 96/23

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wegen § 4 Abs. 4 a) der

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