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   VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.04.2021 - VerfGH 187/20.VB-3   

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VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.04.2021 - VerfGH 187/20.VB-3 (https://dejure.org/2021,11333)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23.04.2021 - VerfGH 187/20.VB-3 (https://dejure.org/2021,11333)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23. April 2021 - VerfGH 187/20.VB-3 (https://dejure.org/2021,11333)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 13.10.2020 - VerfGH 86/20

    Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen betreffend das

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.04.2021 - VerfGH 187/20
    Da er keine gesonderte und eigenständige Grundrechtsverletzung durch die Beschlüsse darlegt, sondern allenfalls eine Perpetuierung eines vorgeblich bereits bewirkten Grundrechtsverstoßes geltend macht (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 17. März 2020 - VerfGH 5/20.VB-2, juris, Rn. 4 f., und vom 27. Oktober 2020 - VerfGH 105/20.VB-3, juris, Rn. 8), wird durch sie keine eigenständige verfassungsrechtliche Beschwer begründet (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 13. Oktober 2020 - VerfGH 86/20.VB-3, juris, Rn. 14, und vom 15. Dezember 2020 - VerfGH 62/19.VB-3, juris, Rn. 16).

    Willkür scheidet schon dann aus, wenn sich das Gericht mit der Rechtslage eingehend auseinandersetzt und seine Auffassung nicht jedes sachlichen Grundes entbehrt (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 16. Juni 2020 - VerfGH 69/19.VB-1, juris, Rn. 9, vom 13. Oktober 2020 - VerfGH 86/20.VB-3, juris, Rn. 20, und vom 29. Oktober 2020 - VerfGH 131/20.VB-2, juris, Rn. 12).

    Dementsprechend findet nach Maßgabe des verfassungsrechtlichen Verbots objektiver Willkür eine Richtigkeitskontrolle im Sinne eines Rechtsmittelverfahrens nicht statt, sondern der Verfassungsgerichtshof prüft lediglich, ob die einschlägigen Bestimmungen zur Anwendung gebracht worden sind und ob es auf die Sache bezogene Gründe für die angegriffenen Entscheidungen gibt (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 16. Juni 2020 - VerfGH 69/19.VB-1, juris, Rn. 9, vom 13. Oktober 2020 - VerfGH 86/20.VB-3, juris, Rn. 20, und vom 29. Oktober 2020 - VerfGH 131/20.VB-2, juris, Rn. 12).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 29.10.2020 - VerfGH 131/20

    Verfassungsbeschwerde gegen die Verwerfung einer Anhörungsrüge

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.04.2021 - VerfGH 187/20
    Willkür scheidet schon dann aus, wenn sich das Gericht mit der Rechtslage eingehend auseinandersetzt und seine Auffassung nicht jedes sachlichen Grundes entbehrt (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 16. Juni 2020 - VerfGH 69/19.VB-1, juris, Rn. 9, vom 13. Oktober 2020 - VerfGH 86/20.VB-3, juris, Rn. 20, und vom 29. Oktober 2020 - VerfGH 131/20.VB-2, juris, Rn. 12).

    Dementsprechend findet nach Maßgabe des verfassungsrechtlichen Verbots objektiver Willkür eine Richtigkeitskontrolle im Sinne eines Rechtsmittelverfahrens nicht statt, sondern der Verfassungsgerichtshof prüft lediglich, ob die einschlägigen Bestimmungen zur Anwendung gebracht worden sind und ob es auf die Sache bezogene Gründe für die angegriffenen Entscheidungen gibt (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 16. Juni 2020 - VerfGH 69/19.VB-1, juris, Rn. 9, vom 13. Oktober 2020 - VerfGH 86/20.VB-3, juris, Rn. 20, und vom 29. Oktober 2020 - VerfGH 131/20.VB-2, juris, Rn. 12).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.06.2020 - VerfGH 69/19

    Verfassungsbeschwerde gegen eine zivilgerichtliche Verurteilung zur Duldung der

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.04.2021 - VerfGH 187/20
    Willkür scheidet schon dann aus, wenn sich das Gericht mit der Rechtslage eingehend auseinandersetzt und seine Auffassung nicht jedes sachlichen Grundes entbehrt (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 16. Juni 2020 - VerfGH 69/19.VB-1, juris, Rn. 9, vom 13. Oktober 2020 - VerfGH 86/20.VB-3, juris, Rn. 20, und vom 29. Oktober 2020 - VerfGH 131/20.VB-2, juris, Rn. 12).

    Dementsprechend findet nach Maßgabe des verfassungsrechtlichen Verbots objektiver Willkür eine Richtigkeitskontrolle im Sinne eines Rechtsmittelverfahrens nicht statt, sondern der Verfassungsgerichtshof prüft lediglich, ob die einschlägigen Bestimmungen zur Anwendung gebracht worden sind und ob es auf die Sache bezogene Gründe für die angegriffenen Entscheidungen gibt (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 16. Juni 2020 - VerfGH 69/19.VB-1, juris, Rn. 9, vom 13. Oktober 2020 - VerfGH 86/20.VB-3, juris, Rn. 20, und vom 29. Oktober 2020 - VerfGH 131/20.VB-2, juris, Rn. 12).

  • BVerfG, 07.07.2014 - 1 BvR 1063/14

    Verletzung des Willkürverbotes bei nicht begründeter Abweichung von

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.04.2021 - VerfGH 187/20
    Willkür liegt vielmehr erst vor, wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt, der Inhalt einer Norm in krasser Weise missverstanden oder missdeutet oder sonst in nicht mehr nachvollziehbarer Weise angewendet wird (BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 2014 - 1 BvR 1063/14, juris, Rn. 13).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.03.2021 - VerfGH 114/20

    Verfassungsbeschwerde gegen sozialgerichtliche Entscheidungen zum Umfang der

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.04.2021 - VerfGH 187/20
    Die Auslegung und Anwendung einfachen Rechts dürfen unter keinem denkbaren Gesichtspunkt mehr verständlich sein, es muss sich um eine krasse Fehlentscheidung oder um einen besonders schweren Rechtsanwendungsfehler handeln (siehe VerfGH NRW, Beschluss vom 16. März 2021 - VerfGH 114/20.VB-3, juris, Rn. 10).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 27.10.2020 - VerfGH 105/20

    Verfassungsbeschwerde gegen eine einstweilige Unterlassungsverfügung bzgl.

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.04.2021 - VerfGH 187/20
    Da er keine gesonderte und eigenständige Grundrechtsverletzung durch die Beschlüsse darlegt, sondern allenfalls eine Perpetuierung eines vorgeblich bereits bewirkten Grundrechtsverstoßes geltend macht (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 17. März 2020 - VerfGH 5/20.VB-2, juris, Rn. 4 f., und vom 27. Oktober 2020 - VerfGH 105/20.VB-3, juris, Rn. 8), wird durch sie keine eigenständige verfassungsrechtliche Beschwer begründet (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 13. Oktober 2020 - VerfGH 86/20.VB-3, juris, Rn. 14, und vom 15. Dezember 2020 - VerfGH 62/19.VB-3, juris, Rn. 16).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 15.12.2020 - VerfGH 62/19

    Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen im Zusammenhang mit der

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.04.2021 - VerfGH 187/20
    Da er keine gesonderte und eigenständige Grundrechtsverletzung durch die Beschlüsse darlegt, sondern allenfalls eine Perpetuierung eines vorgeblich bereits bewirkten Grundrechtsverstoßes geltend macht (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 17. März 2020 - VerfGH 5/20.VB-2, juris, Rn. 4 f., und vom 27. Oktober 2020 - VerfGH 105/20.VB-3, juris, Rn. 8), wird durch sie keine eigenständige verfassungsrechtliche Beschwer begründet (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 13. Oktober 2020 - VerfGH 86/20.VB-3, juris, Rn. 14, und vom 15. Dezember 2020 - VerfGH 62/19.VB-3, juris, Rn. 16).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 17.03.2020 - VerfGH 5/20

    Verfassungsbeschwerde gegen die Einstellung strafrechtlicher Ermittlungsverfahren

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.04.2021 - VerfGH 187/20
    Da er keine gesonderte und eigenständige Grundrechtsverletzung durch die Beschlüsse darlegt, sondern allenfalls eine Perpetuierung eines vorgeblich bereits bewirkten Grundrechtsverstoßes geltend macht (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 17. März 2020 - VerfGH 5/20.VB-2, juris, Rn. 4 f., und vom 27. Oktober 2020 - VerfGH 105/20.VB-3, juris, Rn. 8), wird durch sie keine eigenständige verfassungsrechtliche Beschwer begründet (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 13. Oktober 2020 - VerfGH 86/20.VB-3, juris, Rn. 14, und vom 15. Dezember 2020 - VerfGH 62/19.VB-3, juris, Rn. 16).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 20.02.2024 - VerfGH 46/23

    Richterablehnung und Verfassungsbeschwerde wegen eines

    Willkür scheidet schon dann aus, wenn sich das Gericht mit der Rechtslage eingehend auseinandersetzt und seine Auffassung nicht jedes sachlichen Grundes entbehrt (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 16. Juni 2020 - VerfGH 69/19.VB-1, juris, Rn. 9, vom 29. Oktober 2020 - VerfGH 131/20.VB-2, juris, Rn. 12, und vom 23. April 2021 - VerfGH 187/20.VB-3, juris, Rn. 8).

    Dementsprechend findet nach Maßgabe des verfassungsrechtlichen Verbots objektiver Willkür eine Richtigkeitskontrolle im Sinne eines Rechtsmittelverfahrens nicht statt, sondern der Verfassungsgerichtshof prüft lediglich, ob die einschlägigen Bestimmungen zur Anwendung gebracht worden sind und ob es auf die Sache bezogene Gründe für die angegriffenen Entscheidungen gibt (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 16. Juni 2020 - VerfGH 69/19.VB-1, juris, Rn. 9, vom 29. Oktober 2020 - VerfGH 131/20.VB-2, juris, Rn. 12, und vom 23. April 2021 - VerfGH 187/20.VB-3, juris, Rn. 8).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 20.02.2024 - VerfGH 47/23

    Richterablehnung

    Willkür scheidet schon dann aus, wenn sich das Gericht mit der Rechtslage eingehend auseinandersetzt und seine Auffassung nicht jedes sachlichen Grundes entbehrt (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 16. Juni 2020 - VerfGH 69/19.VB-1, juris, Rn. 9, vom 29. Oktober 2020 - VerfGH 131/20.VB-2, juris, Rn. 12, und vom 23. April 2021 - VerfGH 187/20.VB-3, juris, Rn. 8).

    Dementsprechend findet nach Maßgabe des verfassungsrechtlichen Verbots objektiver Willkür eine Richtigkeitskontrolle im Sinne eines Rechtsmittelverfahrens nicht statt, sondern der Verfassungsgerichtshof prüft lediglich, ob die einschlägigen Bestimmungen zur Anwendung gebracht worden sind und ob es auf die Sache bezogene Gründe für die angegriffenen Entscheidungen gibt (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 16. Juni 2020 - VerfGH 69/19.VB-1, juris, Rn. 9, vom 29. Oktober 2020 - VerfGH 131/20.VB-2, juris, Rn. 12, und vom 23. April 2021 - VerfGH 187/20.VB-3, juris, Rn. 8).

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