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   VerfGH Sachsen, 14.12.2006 - 95-IV-06, 96-IV-06 (e.A.)   

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https://dejure.org/2006,32358
VerfGH Sachsen, 14.12.2006 - 95-IV-06, 96-IV-06 (e.A.) (https://dejure.org/2006,32358)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 14.12.2006 - 95-IV-06, 96-IV-06 (e.A.) (https://dejure.org/2006,32358)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 14. Dezember 2006 - 95-IV-06, 96-IV-06 (e.A.) (https://dejure.org/2006,32358)
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (7)

  • VerfGH Sachsen, 27.07.2006 - 60-IV-06
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.12.2006 - 95-IV-06
    aa) Der Verfassungsgerichtshof ist befugt, die Anwendung von Verfahrensrecht des Bundes durch die sächsischen Fachgerichte auf die Einhaltung der mit dem Grundgesetz gewährten inhaltsgleichen Grundrechte der Verfassung des Freistaates Sachsen zu überprüfen (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Juli 2006 - Vf. 60-IV-06; st. Rspr.).

    (1) Dass das Amtsgericht Dresden den Haftgrund der Verdunklungsgefahr gemäß § 112 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. b und c StPO angenommen hat, unterliegt als tatrichterliche Würdigung des Sachverhalts nur begrenzter verfassungsgerichtlicher Überprüfung (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Juli 2006 - Vf. 60-IV-06; BVerfGE 20, 144 [149 f.]).

  • VerfGH Sachsen, 25.11.2005 - 86-IV-05
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.12.2006 - 95-IV-06
    Hierzu gehört regelmäßig auch die Beantragung einer Haftprüfung (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. November 2005 - Vf. 86-IV-05; BVerfG, Beschluss vom 25. November 1991, StV 1992, 235 [235]).
  • BVerfG, 25.11.1991 - 2 BvR 1588/91

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Vorrang der fachgerichtlichen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.12.2006 - 95-IV-06
    Hierzu gehört regelmäßig auch die Beantragung einer Haftprüfung (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. November 2005 - Vf. 86-IV-05; BVerfG, Beschluss vom 25. November 1991, StV 1992, 235 [235]).
  • OLG Köln, 19.12.2002 - 2 Ws 603/02

    Untersuchungshaft, Verdunkelungsgefahr

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.12.2006 - 95-IV-06
    Das konkrete Tatverhalten ließ sachgerechte Rückschlüsse auf die Möglichkeit weiterer Handlungen des Beschwerdeführers im Sinne des § 112 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. b und c StPO zu und stellt damit ein geeignetes und nach der fachgerichtlichen Rechtsprechung auch zulässiges Bewertungskriterium dar (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 19. Dezember 2002 - 2 Ws 603/02; Meyer-Goßner, a.a.O., § 112 StPO Rn. 30 m.w.N.).
  • BVerfG, 27.07.1966 - 1 BvR 296/66

    Untersuchungshaft

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.12.2006 - 95-IV-06
    (1) Dass das Amtsgericht Dresden den Haftgrund der Verdunklungsgefahr gemäß § 112 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. b und c StPO angenommen hat, unterliegt als tatrichterliche Würdigung des Sachverhalts nur begrenzter verfassungsgerichtlicher Überprüfung (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Juli 2006 - Vf. 60-IV-06; BVerfGE 20, 144 [149 f.]).
  • VerfGH Sachsen, 20.04.2006 - 38-IV-06
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.12.2006 - 95-IV-06
    Mit der Bezugnahme auf die Entscheidung des Landgerichts Dresden, welche auf den aktuellen Stand der für die Annahme der Verdunklungsgefahr maßgeblichen Umstände abgestellt hat, ist das Oberlandesgericht Dresden der Bedeutung des Grundrechts aus Art. 16 Abs. 1 Satz 2 SächsVerf gerecht geworden (SächsVerfGH, Beschluss vom 20. April 2006 - Vf. 38-IV-06; st. Rspr.).
  • OLG Karlsruhe, 02.11.1992 - 3 Ws 201/92

    Haftgrund; Verdunklungsgefahr; Beweissicherung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.12.2006 - 95-IV-06
    Insoweit kann es im Einzelfall an der Eignung einer Verdunklungshandlung fehlen, wenn die Aussage eines unbeeinflussbaren Zeugen richterlich protokolliert worden ist (vgl. OLG Karlsruhe, NJW 1993, 1148 [1148]; Meyer-Goßner, a.a.O., § 112 StPO Rn. 35).
  • VerfGH Sachsen, 30.09.2016 - 118-IV-16

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Haftfordauerentscheidung

    Als tatrichterliche Würdigung des Sachverhalts unterliegt die gerichtliche Einschätzung, die Umstände des Einzelfalls machten es wahrscheinlicher, dass sich ein Beschuldigter dem Strafverfahren entziehen als dass er sich ihm zur Verfügung stellen werde, nur begrenzter verfassungsgerichtlicher Überprüfung (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 14. Dezember 2006 - Vf. 95-IV-06 [HS]/ Vf. 96-IV-06 [e.A.]).
  • VerfGH Sachsen, 28.04.2022 - 112-IV-21
    Als tatrichterliche Würdigung des Sachverhalts unterliegt die gerichtliche Einschätzung, die Umstände des Einzelfalls machten es wahrscheinlicher, dass sich ein Beschuldigter dem Strafverfahren entziehen, als dass er sich ihm zur Verfügung stellen werde, nur begrenzter verfassungsgerichtlicher Überprüfung (SächsVerfGH, Beschluss vom 7. Januar 2021 -Vf. 185-IV-20 [HS]; Beschluss vom 23. Februar 2017 - Vf. 12-IV-17 [HS]; Beschluss vom 14. Dezember 2006 - Vf. 95-IV-06 [HS]/Vf. 96-IV-06 [e.A.]; st. Rpsr.).
  • VerfGH Sachsen, 27.09.2010 - 60-IV-10
    Als tatrichterliche Würdigung des Sachverhalts unterliegt die gerichtliche Einschätzung, die Umstände des Einzelfalls machten es wahrscheinlicher, dass sich ein Beschuldigter dem Strafverfahren entziehen, als dass er sich ihm zur Verfügung stellen werde, nur begrenzter verfassungsgerichtlicher Überprüfung (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 14. Dezember 2006 - Vf. 95-IV-06 [HS]/Vf. 96IV-06 [e.A.]).
  • VerfGH Sachsen, 28.04.2022 - 118-IV-21

    Begründung einer Verfassungsbeschwerde durch substantiierte Darlegung der

    Als tatrichterliche Würdigung des Sachverhalts unterliegt die gerichtliche Einschätzung, die Umstände des Einzelfalls machten es wahrscheinlicher, dass sich ein Beschuldigter dem Strafverfahren entziehen, als dass er sich ihm zur Verfügung stellen werde, nur begrenzter verfassungsgerichtlicher Überprüfung (SächsVerfGH, Beschluss vom 7. Januar 2021 -Vf. 185-IV-20 [HS]; Beschluss vom 23. Februar 2017 - Vf. 12-IV-17 [HS]; Beschluss vom 14. Dezember 2006 - Vf. 95-IV-06 [HS]/Vf. 96-IV-06 [e.A.]; st. Rpsr.).
  • VerfGH Sachsen, 31.01.2008 - 93-IV-07
    Soweit keine Änderung der tatsächlichen oder rechtlichen Umstände eingetreten ist, gebietet Art. 30 Abs. 1 SächsVerf nicht die nochmalige Darstellung aller entscheidungsrelevanten Gesichtspunkte, insbesondere nicht die vollständige Wiederholung einer für zutreffend erachteten vorinstanzlichen Entscheidungsbegründung (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 14. Dezember 2006 - Vf. 95-IV-06 [HS]/Vf. 96-IV-06 [e.A.]).
  • VerfGH Sachsen, 17.07.2015 - 71-IV-15
    Als tatrichterliche Würdigung des Sachverhalts unterliegt die gerichtliche Einschätzung, die Umstände des Einzelfalls machten es wahrscheinlicher, dass sich ein Beschuldigter dem Strafverfahren entziehen, als dass er sich ihm zur Verfügung stellen werde, nur begrenzter verfassungsgerichtlicher Überprüfung (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 14. Dezember 2006 - Vf. 95-IV-06 [HS]/Vf. 96-IV-06 [e.A.]).
  • VerfGH Sachsen, 07.01.2021 - 185-IV-20
    Als tatrichterliche Würdigung des Sachverhalts unterliegt die gerichtliche Einschätzung, die Umstände des Einzelfalls machten es wahrscheinlicher, dass sich ein Beschuldigter dem Strafverfahren entziehen, als dass er sich ihm zur Verfügung stellen werde, nur begrenzter verfassungsgerichtlicher Überprüfung (SächsVerfGH, Beschluss vom 14. Dezember 2006 - Vf. 95-IV-06 [HS]/Vf. 96-IV-06 [e.A.]; st. Rpsr.).
  • VerfGH Sachsen, 05.02.2021 - 2-IV-21
    Als tatrichterliche Würdigung des Sachverhalts unterliegt die gerichtliche Einschätzung, die Umstände des Einzelfalls machten es wahrscheinlicher, dass sich ein Beschuldigter dem Strafverfahren entziehen, als dass er sich ihm zur Verfügung stellen werde, nur begrenzter verfassungsgerichtlicher Überprüfung (SächsVerfGH, Beschluss vom 14. Dezember 2006 - Vf. 95-IV-06 [HS]/Vf. 96-IV-06 [e.A.]; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 22.04.2008 - 55-IV-08
    Auch in diesem Zusammenhang argumentiert der Beschwerdeführer - verfassungsrechtlich unzureichend - ausschließlich auf der Ebene einfachrechtlicher Rechtsanwendung (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 14. Dezember 2006 - Vf. 95-IV-06 [HS]/Vf. 96-IV-06 [e.A.]).
  • VerfGH Sachsen, 27.02.2018 - 8-IV-18
    Die Beschwerdebegründung lässt schon unberücksichtigt, dass die gerichtliche Annahme von Fluchtgefahr als tatrichterliche Würdigung des Sachverhalts nur begrenzter verfassungsgerichtlicher Überprüfung unterliegt (SächsVerfGH, Beschluss vom 14. Dezember 2006 - Vf. 95-IV-06 [HS]/Vf. 96-IV-06 [e.A.]; Beschluss vom 17. Juli 2015 - Vf. 71-IV-15 [HS]/Vf. 72-IV-05 [e.A.]; Beschluss vom 30. September 2016 - Vf. 118-IV-16; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 31.01.2008 - 104-IV-07
  • VerfGH Sachsen, 29.01.2009 - 3-IV-09
  • OLG Dresden, 03.06.2016 - 2 Ws 256/16
  • OLG Dresden, 24.05.2016 - 2 Ws 248/16
  • OLG Dresden, 20.06.2016 - 2 Ws 298/16
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