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   VerfGH Thüringen, 09.07.2014 - VerfGH 17/13   

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VerfGH Thüringen, 09.07.2014 - VerfGH 17/13 (https://dejure.org/2014,25488)
VerfGH Thüringen, Entscheidung vom 09.07.2014 - VerfGH 17/13 (https://dejure.org/2014,25488)
VerfGH Thüringen, Entscheidung vom 09. Juli 2014 - VerfGH 17/13 (https://dejure.org/2014,25488)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 25.07.2007 - 2 BvR 2282/06

    Umfang der Rechtsschutzgarantie; Verfassungsmäßigkeit der Sicherstellung von

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 09.07.2014 - VerfGH 17/13
    Diese Begründung stimmt mit einer vom Bundesverfassungsgericht gebilligten Rechtsprechung überein (BVerfG, Beschluss vom 25. Juli 2007 - 2 BvR 2282/06 -, juris Rn. 6).

    Vielmehr ist das Gericht bereits nach § 300 StPO zu einer möglichst wirksamen Kontrolle verpflichtet und hat bei Zweifeln die Verfahrenserklärungen so auszulegen, dass eine umfassende Nachprüfung ermöglicht wird (vgl. nur: BVerfG, Beschluss vom 25. Juli 2007 - 2 BvR 2282/06 -, juris Rn. 6).

  • VerfGH Thüringen, 07.09.2011 - VerfGH 13/09

    Willkürverbot, Rechtsschutzgarantie, rechtliches Gehör

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 09.07.2014 - VerfGH 17/13
    Richtet sich die Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung, hat sich der Beschwerdeführer mit deren Begründung im Einzelnen und in Bezug auf die einschlägigen verfassungsrechtlichen Maßstäbe auseinanderzusetzen; die pauschale Behauptung, die Entscheidung sei nach einfachem Recht fehlerhaft, genügt nicht (st. Rspr. des ThürVerfGH, vgl. Beschluss vom 7. September 2011 - VerfGH 13/09 -, ThürVBl 2012, 31 [31]).

    Der Umstand, dass der Begriff des "Betroffenen" in der Literatur zum Teil weiter ausgelegt wird (Schäfer, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Aufl. 2004, § 98 Rn. 49: Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl. 2012, § 98 Rn. 20; siehe auch KG Berlin, Beschluss vom 5. Mai 1999 - 2 AR 26/99 -, juris Rn. 2) ist ungeeignet, eine willkürliche, d. h. keinesfalls vertretbare, schlechthin unhaltbare, offensichtlich sachwidrige und unangemessene Gesetzesanwendung zu belegen (zum Inhalt des Willkürverbots aus Art. 2 Abs. 1 ThürVerf: ThürVerfGH, Beschlüsse vom 7. September 2011 - VerfGH 13/09, ThürVBl. 2012, 31 ff. und vom 6. Januar 2009 - VerfGH 19 u. 20/08, S. 7 ff.).

  • BVerfG, 25.01.2007 - 2 BvR 26/07

    Kein Zeugnisverweigerungsrecht für Gefängnisseelsorger (Ausschluss bei nicht

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 09.07.2014 - VerfGH 17/13
    Insbesondere ist nicht ersichtlich, dass im vorliegenden Fall der Kernbereich persönlicher Lebensgestaltung betroffen oder wegen der Eigenart des Beweisthemas der Eingriff in die grundrechtlich geschützte Position unverhältnismäßig wäre (vgl. hierzu: BVerfG, Beschluss vom 21. Januar 2007 - 2 BvR 26/07 -, juris Rn. 16; Beschluss vom 27. Oktober 2003 - 2 BvR 2211/00 -, juris Rn. 12).
  • BVerfG, 27.10.2003 - 2 BvR 2211/00

    Keine Verletzung des Anspruchs auf ein faires Verfahren durch Beschlagnahme von

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 09.07.2014 - VerfGH 17/13
    Insbesondere ist nicht ersichtlich, dass im vorliegenden Fall der Kernbereich persönlicher Lebensgestaltung betroffen oder wegen der Eigenart des Beweisthemas der Eingriff in die grundrechtlich geschützte Position unverhältnismäßig wäre (vgl. hierzu: BVerfG, Beschluss vom 21. Januar 2007 - 2 BvR 26/07 -, juris Rn. 16; Beschluss vom 27. Oktober 2003 - 2 BvR 2211/00 -, juris Rn. 12).
  • BVerfG, 02.04.2006 - 2 BvR 255/06

    Löschung von Daten nach Beschlagnahme von Datenträgern im Strafverfahren

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 09.07.2014 - VerfGH 17/13
    Wie das Landgericht zutreffend darlegt hat, ist Gegenstand der richterlichen Überprüfung nicht die Beschlagnahmeanordnung, sondern die Entscheidung der Staatsanwaltschaft über den Löschungsantrag (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 2. April 2006 - 2 BvR 255/06 -, juris Rn. 6 ff.).
  • VerfGH Thüringen, 16.08.2007 - VerfGH 25/05

    Besetzung des Verfassungsgerichtshofs

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 09.07.2014 - VerfGH 17/13
    Aufgrund dieses Darlegungsmangels ist für den Verfassungsgerichtshof nicht erkennbar, in welchen Punkten das Landgericht entscheidungserheblichen Vortrag der Beschwerdeführerin nicht zur Kenntnis genommen und in Erwägung genommen haben soll (zum Inhalt des Anspruchs aus Art. 88 Abs. 1 Satz 1 ThürVerf: ThürVerfGH, Beschluss vom 16. August 2007 - VerfGH 25/05 -, juris Rn. 31).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.03.2013 - VerfGH 7/11

    Haushaltsgesetz 2011 verfassungswidrig

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 09.07.2014 - VerfGH 17/13
    Sofern sich ein Verfassungsverstoß nicht geradezu aufdrängt, umfasst die Pflicht zur Begründung auch, den fallrelevanten verfassungsrechtlichen Maßstab anhand der einschlägigen verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung deutlich zu machen (ThürVerfGH, Beschluss vom 12. Oktober 2011 - VerfGH 7/11 -, juris Rn. 48).
  • VerfGH Thüringen, 30.03.2011 - VerfGH 14/07

    Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk der Rechtsanwälte sowie den Umfang der

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 09.07.2014 - VerfGH 17/13
    Sind mehrere gerichtliche Entscheidungen eines Instanzenzuges angegriffen, muss die Beschwerdeschrift auf die Begründung einer jeden einzelnen eingehen (ThürVerfGH, Beschluss vom 30. März 2011 - VerfGH 14/07 -, juris Rn. 46).
  • VerfGH Thüringen, 30.01.2010 - VerfGH 28/06

    Rüge der Verletzung des Rechts auf effektiven Rechtsschutz

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 09.07.2014 - VerfGH 17/13
    Dabei muss er insgesamt einen Lebenssachverhalt nachvollziehbar darstellen, der es möglich erscheinen lässt, dass das als verletzt gerügte Grundrecht, grundrechtsgleiche oder staatsbürgerliche Recht tatsächlich verletzt ist (st. Rspr. des ThürVerfGH, vgl. Beschluss vom 30. Januar 2010 - VerfGH 28/06 -, ThürVBl. 2011, 58 [58]).
  • KG, 05.05.1999 - 3 Ws 116/99
    Auszug aus VerfGH Thüringen, 09.07.2014 - VerfGH 17/13
    Der Umstand, dass der Begriff des "Betroffenen" in der Literatur zum Teil weiter ausgelegt wird (Schäfer, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Aufl. 2004, § 98 Rn. 49: Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl. 2012, § 98 Rn. 20; siehe auch KG Berlin, Beschluss vom 5. Mai 1999 - 2 AR 26/99 -, juris Rn. 2) ist ungeeignet, eine willkürliche, d. h. keinesfalls vertretbare, schlechthin unhaltbare, offensichtlich sachwidrige und unangemessene Gesetzesanwendung zu belegen (zum Inhalt des Willkürverbots aus Art. 2 Abs. 1 ThürVerf: ThürVerfGH, Beschlüsse vom 7. September 2011 - VerfGH 13/09, ThürVBl. 2012, 31 ff. und vom 6. Januar 2009 - VerfGH 19 u. 20/08, S. 7 ff.).
  • VerfGH Thüringen, 29.07.2021 - VerfGH 104/20

    Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidungen des Landgerichts Erfurt und des

    Richtet sich die Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung, hat sich der Beschwerdeführer mit deren Begründung im Einzelnen und in Bezug auf die einschlägigen verfassungsrechtlichen Maßstäbe auseinanderzusetzen (vgl. nur ThürVerfGH, Beschluss vom 9. Juli 2014 - VerfGH 17/13 -, juris Rn. 22 m. w. N.; ständige Rspr.).
  • VerfGH Thüringen, 12.09.2018 - VerfGH 28/17

    Beschluss über Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidung des Thüringer

    Ein Verstoß gegen das Willkürverbot liegt vor, wenn die Gesetzesanwendung keinesfalls vertretbar, schlechthin unhaltbar, offensichtlich sachwidrig und unangemessen ist (dazu etwa: ThürVerfGH, Beschluss vom 7. September 2011 - VerfGH 13/09 -, juris Rn. 21; ThürVerfGH, Beschluss vom 9. Juli 2014 - VerfGH 17/13 -, juris Rn. 26).
  • VerfGH Thüringen, 26.03.2019 - VerfGH 11/19

    Verfassungsbeschwerde und einstweilige Anordnung

    Ein Verstoß gegen das Willkürverbot liegt vor, wenn die Gesetzesanwendung keinesfalls vertretbar, schlechthin unhaltbar, offensichtlich sachwidrig und unangemessen ist (dazu etwa: ThürVerfGH, Beschluss vom 7. September 2011 - VerfGH 13/09 -, juris Rn. 21; ThürVerfGH, Beschluss vom 9. Juli 2014 - VerfGH 17/13 -, juris Rn. 26).
  • VerfGH Thüringen, 03.07.2023 - VerfGH 6/22

    Unzulässige, da nicht den Begründungsanforderungen genügende

    Darzulegen ist außerdem, warum die gerügte Gehörsverletzung auch noch nach Erhebung der Anhörungsrüge und dem Erlass des hierzu ergangenen Beschlusses weiterbesteht (ThürVerfGH, Beschluss vom 9. Juli 2014 - VerfGH 17/13 - juris Rn. 24).
  • VerfGH Thüringen, 12.04.2023 - VerfGH 15/22

    Unzulässige, da nicht den Begründungsanforderungen genügende

    Darzulegen ist außerdem, warum die gerügte Gehörsverletzung auch noch nach Erhebung der Anhörungsrüge und dem darüber ergangenen Beschluss weiterbesteht (ThürVerfGH, Beschluss vom 9. Juli 2014 - VerfGH 17/13 -, juris Rn. 24).
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