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   VerfGH Bayern, 24.08.2022 - 9-VI-21   

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VerfGH Bayern, 24.08.2022 - 9-VI-21 (https://dejure.org/2022,22463)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 24.08.2022 - 9-VI-21 (https://dejure.org/2022,22463)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 24. August 2022 - 9-VI-21 (https://dejure.org/2022,22463)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BV Art. 3 Abs. 1, Art. 91 Abs. 1, Art. 103 Abs. 1, Art. 118 Abs. 1; ErbbauRG § 7 Abs. 3
    Prüfungsumfang des Landesverfassungsgerichtes bei Verfassungsbeschwerden gegen Gerichtsentscheidungen die unter Anwendung von Bundesrecht ergangen sind

  • rewis.io

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (27)

  • BGH, 26.06.2015 - V ZR 144/14

    Erbbaurechtsvertrag über ein Wohngrundstück zwischen einer öffentlichen

    Auszug aus VerfGH Bayern, 24.08.2022 - 9-VI-21
    So hindere nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 26.6.2015 NJW 2015, 3436) das Gebot einer angemessenen Vertragsgestaltung gerade nicht daran, in einem Erbbaurechtsvertrag Verwendungsbeschränkungen und Heimfallrechte für die gesamte Dauer des Erbbaurechts und somit für einen Zeitraum von mehr als 30 Jahren zu vereinbaren.

    Mit der rechtlichen Frage, ob die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 26.6.2015 NJW 2015, 3436) zu öffentlich-rechtlichen Bindefristen für ein Rückkaufsrecht bei sog. Einheimischenmodellen auf Erbbaurechte übertragbar ist, hat sich das Oberlandesgericht im angegriffenen Beschluss vom 18. November 2020 ausdrücklich und ausführlich befasst, das Vorbringen der Beschwerdeführer dazu also offensichtlich zur Kenntnis genommen und bei der Entscheidung in Erwägung gezogen.

  • VerfGH Bayern, 23.09.2015 - 38-VI-14

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Baubeseitigungs- und Duldungsanordnung

    Auszug aus VerfGH Bayern, 24.08.2022 - 9-VI-21
    Nur dann, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalls klar und deutlich ergibt, dass das Gericht ein entscheidungserhebliches Vorbringen nicht zur Kenntnis genommen oder nicht erwogen hat, kann eine Verletzung des rechtlichen Gehörs angenommen werden (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 23.9.2015 BayVBl 2016, 49 Rn. 45; vom 24.2.2017 - Vf. 59-VI-15 - juris Rn. 50; vom 12.3.2018 - Vf. 40-VI-17 - juris Rn. 37).

    Die Verletzung rechtlichen Gehörs kann auch nicht damit begründet werden, die vom Gericht vertretene Auffassung sei unrichtig (VerfGH BayVBl 2016, 49 Rn. 45; vom 12.3.2018 - Vf. 40-VI-17 - juris Rn. 37).

  • VerfGH Bayern, 13.02.2020 - 23-VI-18

    Begründungsanforderungen an eine Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus VerfGH Bayern, 24.08.2022 - 9-VI-21
    Ohne erfolgreiche Rüge einer Verletzung des Willkürverbots (Art. 118 Abs. 1 BV) kann eine Verletzung weiterer materieller Grundrechte der Bayerischen Verfassung nicht geltend gemacht werden (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 8.3.2004 VerfGHE 57, 16/20; vom 25.8.2015 BayVBl 2016, 15 Rn. 16; vom 13.2.2020 - Vf. 23-VI-18 - juris Rn. 27; vom 21.12.2020 - Vf. 20-VI-18 - juris Rn. 23).

    Zum anderen gibt er den Verfahrensbeteiligten einen Anspruch darauf, dass die Gerichte ein rechtzeitiges und möglicherweise erhebliches Vorbringen zur Kenntnis nehmen und bei ihrer Entscheidung in Erwägung ziehen, soweit es nach den Verfahrensvorschriften nicht ausnahmsweise unberücksichtigt bleiben kann oder muss (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 15.7.2005 VerfGHE 58, 178/180; vom 31.3.2008 VerfGHE 61, 66/70; vom 13.2.2020 - Vf. 23-VI-18 - juris Rn. 33).

  • VerfGH Bayern, 12.03.2018 - 40-VI-17

    Verfassungsbeschwerde- subjektives Recht

    Auszug aus VerfGH Bayern, 24.08.2022 - 9-VI-21
    Nur dann, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalls klar und deutlich ergibt, dass das Gericht ein entscheidungserhebliches Vorbringen nicht zur Kenntnis genommen oder nicht erwogen hat, kann eine Verletzung des rechtlichen Gehörs angenommen werden (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 23.9.2015 BayVBl 2016, 49 Rn. 45; vom 24.2.2017 - Vf. 59-VI-15 - juris Rn. 50; vom 12.3.2018 - Vf. 40-VI-17 - juris Rn. 37).

    Die Verletzung rechtlichen Gehörs kann auch nicht damit begründet werden, die vom Gericht vertretene Auffassung sei unrichtig (VerfGH BayVBl 2016, 49 Rn. 45; vom 12.3.2018 - Vf. 40-VI-17 - juris Rn. 37).

  • VerfGH Bayern, 17.05.2022 - 63-VI-19

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Entscheidungen zum

    Auszug aus VerfGH Bayern, 24.08.2022 - 9-VI-21
    Die Entscheidung dürfte unter keinem Gesichtspunkt rechtlich vertretbar erscheinen, sie müsste schlechthin unhaltbar, offensichtlich sachwidrig, eindeutig unangemessen sein (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 23.8.2006 VerfGHE 59, 200/203 f.; vom 30.10.2019 - Vf. 52-VI-18 - juris Rn. 26; vom 17.5.2022 - Vf. 63-VI-19 - juris Rn. 38).

    Denn das Verfahren der Gehörsrüge - hier nach § 7 Abs. 3 Satz 2 ErbbauRG i. V. m. § 44 FamFG - dient gerade dem Zweck, etwaigen entscheidungserheblichen Verletzungen des rechtlichen Gehörs noch auf fachgerichtlicher Ebene abzuhelfen; etwaige Gehörsverstöße können auf diesem Weg geheilt werden (vgl. VerfGH vom 16.11.2011 VerfGHE 64, 195/199; vom 17.5.2022 - Vf. 63-VI-19 - juris Rn. 33).

  • VerfGH Bayern, 21.12.2020 - 20-VI-18

    Keine Willkür bei Untersagung der Verlegung einer schadensträchtigen Bremsmatte

    Auszug aus VerfGH Bayern, 24.08.2022 - 9-VI-21
    Ist die angefochtene Entscheidung unter Anwendung von Bundesrecht ergangen, das wegen seines höheren Rangs nicht am Maßstab der Bayerischen Verfassung überprüft werden kann, beschränkt sich die Prüfung darauf, ob das Gericht willkürlich gehandelt hat (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 26.1.1990 VerfGHE 43, 12/17 f.; vom 5.10.2017 BayVBl 2018, 184 Rn. 18; vom 21.12.2020 - Vf. 20-VI-18 - juris Rn. 23).

    Ohne erfolgreiche Rüge einer Verletzung des Willkürverbots (Art. 118 Abs. 1 BV) kann eine Verletzung weiterer materieller Grundrechte der Bayerischen Verfassung nicht geltend gemacht werden (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 8.3.2004 VerfGHE 57, 16/20; vom 25.8.2015 BayVBl 2016, 15 Rn. 16; vom 13.2.2020 - Vf. 23-VI-18 - juris Rn. 27; vom 21.12.2020 - Vf. 20-VI-18 - juris Rn. 23).

  • VerfGH Bayern, 24.05.2019 - 23-VI-17

    Fremdenverkehrsbeitrag wegen nichtgewerbsmäßiger Vermietung von Geschäftsräumen

    Auszug aus VerfGH Bayern, 24.08.2022 - 9-VI-21
    Insoweit kann dahinstehen, ob ein subjektiv rügefähiges Grundrecht auf "Waffengleichheit" als Ausprägung des Gleichheitssatzes nach Art. 118 Abs. 1 BV i. V. m. dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 3 Abs. 1 BV) anzuerkennen ist (vgl. dazu VerfGH vom 24.5.2019 - Vf. 23-VI-17 - juris Rn. 73 m. w. N.).
  • VerfGH Bayern, 27.01.2016 - 106-VI-14

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus VerfGH Bayern, 24.08.2022 - 9-VI-21
    Voraussetzung hierfür ist aber, dass das Gericht das Prozessrecht diesbezüglich in einer Weise auslegt und handhabt, die unter Berücksichtigung des Anspruchs auf rechtliches Gehör unvertretbar ist (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 25.5.2011 VerfGHE 64, 61/67; vom 27.1.2016 BayVBl 2016, 671 Rn. 26 m. w. N.).
  • VerfGH Bayern, 02.05.2018 - 58-VI-17

    Überprüfung eines zivilgerichtlichen Berufungsurteils am Maßstab des

    Auszug aus VerfGH Bayern, 24.08.2022 - 9-VI-21
    Ob ein Beweisthema entscheidungserheblich ist, obliegt dabei der materiellrechtlichen Einschätzung des zur Entscheidung berufenen Gerichts, welche verfassungsrechtlich nur daraufhin überprüfbar ist, ob sie gegen das Willkürverbot verstößt (vgl. VerfGH vom 2.3.2017 - Vf. 1-VI-16 - juris Rn. 19; vom 2.5.2018 - Vf. 58-VI-17 - juris Rn. 29).
  • VerfGH Bayern, 02.03.2017 - 1-VI-16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde wegen Nichtberücksichtigung von Beweisangeboten

    Auszug aus VerfGH Bayern, 24.08.2022 - 9-VI-21
    Ob ein Beweisthema entscheidungserheblich ist, obliegt dabei der materiellrechtlichen Einschätzung des zur Entscheidung berufenen Gerichts, welche verfassungsrechtlich nur daraufhin überprüfbar ist, ob sie gegen das Willkürverbot verstößt (vgl. VerfGH vom 2.3.2017 - Vf. 1-VI-16 - juris Rn. 19; vom 2.5.2018 - Vf. 58-VI-17 - juris Rn. 29).
  • OLG München, 18.11.2020 - 34 Wx 315/19

    Zustimmung zur Veräußerung eines Erbbaurechts

  • OLG Schleswig, 05.06.2014 - 2 U 2/14

    Wohnungsnot auf Sylt - Rückruf eines Erbbaurechts aus sozialen Gründen

  • VerfGH Bayern, 26.06.2013 - 35-VI-12

    Verfassungsbeschwerde: Prüfungsumfang bei bundesrechtlich geprägtem

  • VerfGH Bayern, 22.07.2019 - 64-VI-16

    Verstoß gegen Willkürverbot und Substanziierungsgebot

  • VerfGH Bayern, 31.03.2008 - 34-VI-07

    Verfassungsbeschwerde: Verletzung des rechtlichen Gehörs durch pflichtwidrige

  • VerfGH Bayern, 16.11.2018 - 23-VI-16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde bezogen auf eine Strafanzeige der

  • VerfGH Bayern, 21.03.1997 - 119-VI-93
  • VerfGH Bayern, 07.07.2020 - 68-VI-19

    Fortsetzung eines Landpachtverhältnisses über Hof- und Betriebsflächen

  • VerfGH Bayern, 25.08.2015 - 48-VI-14

    Verfassungsbeschwerde nach erfolgloser Klageerzwingung

  • VerfGH Bayern, 15.11.2018 - 10-VI-17

    Zu den Begründungsanforderungen bei der Rüge der Verletzung verschiedener

  • VerfGH Bayern, 24.02.2017 - 59-VI-15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Auferlegung von Kosten für ein vom

  • VerfGH Bayern, 12.07.2022 - 3-VI-19

    Unsubstantiierte Verfassungsbeschwerde einer Beamtin gegen ihre Abordnung

  • VerfGH Bayern, 30.10.2019 - 52-VI-18

    Aufhebung eines in einer Wohnungseigentumssache ergangenen Urteils - Verletzung

  • VGH Bayern, 16.08.2010 - 19 C 10.1667

    Anrechnung der im Verwaltungsverfahren angefallenen Geschäftsgebühr auf

  • VerfGH Bayern, 26.01.1990 - 30-VI-89
  • VerfGH Bayern, 24.06.1988 - 10-VII-86

    Klage der aufnehmenden Gemeinde gegen Modalitäten der Eingemeindung

  • VerfGH Bayern, 31.08.2010 - 55-VI-09

    Teilweise unzulässige und im Übrigen unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen

  • VerfGH Bayern, 20.09.2022 - 1-VI-22

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Berufsbetreuers gegen Ablehnung seines

    Die Rüge der Verletzung des allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatzes umfasst in der Regel keine Willkürrüge (vgl. VerfGH vom 31.8.2010 - Vf. 55-VI-09 - juris Rn. 45; vom 7.7.2020 - Vf. 68-VI-19 - juris Rn. 56; vom 24.8.2022 - Vf. 9-VI-21 - juris Rn. 53; vgl. zur Notwendigkeit der Unterscheidung zwischen einer Verletzung des Gleichheitssatzes im engeren Sinn und des daraus abgeleiteten allgemeinen Willkürverbots auch VerfGH vom 24.6.1988 NVwZ 1989, 243/244).

    cc) Der Schriftsatz des Beschwerdeführers vom 17. Juni 2022 vermag an der Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde ebenfalls nichts zu ändern, da - wie bereits ausgeführt - nach Ablauf der Verfassungsbeschwerdefrist des Art. 51 Abs. 2 Satz 2 VfGHG bis dahin fehlende notwendige Bestandteile der Verfassungsbeschwerde nicht mehr nachgeschoben werden können (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 9.8.2021 - Vf. 111-VI-20 - juris Rn. 41 m. w. N.; vom 23.2.2022 - Vf. 81-VI-20 - juris Rn. 52; vom 24.8.2022 - Vf. 9-VI-21 - juris Rn. 53).

  • VerfGH Bayern, 23.01.2024 - 70-VI-22

    Verfassungsbeschwerde, Verletzung, Gutachten, Zahnarzt,

    Die bloße Rüge einer Verletzung des allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatzes beinhaltet in der Regel gerade keine Willkürrüge (VerfGH vom 24.8.2022 - Vf. 9-VI-21 - juris Rn. 53 ff.).
  • VerfGH Bayern, 27.12.2022 - 32-VI-22

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Vielmehr hat er nur zu prüfen, ob das Gericht gegen die vom Beschwerdeführer bezeichneten subjektiven Rechte der Bayerischen Verfassung verstoßen hat (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 24.8.2022 - Vf. 9-VI-21 - juris Rn. 49 m. w. N.).

    In verfahrensrechtlicher Hinsicht überprüft der Verfassungsgerichtshof Entscheidungen, die in einem bundesrechtlich geregelten Verfahren ergangen sind, bei entsprechender Rüge auch daraufhin, ob ein Verfahrensgrundrecht der Bayerischen Verfassung verletzt wurde, das, wie zum Beispiel der Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 91 Abs. 1 BV), mit gleichem Inhalt im Grundgesetz gewährleistet ist (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 23.9.2015 VerfGHE 68, 180 Rn. 30 ff.; vom 24.8.2022 - Vf. 9-VI-21 - juris Rn. 49 m. w. N.).

  • VerfGH Bayern, 29.11.2022 - 5-VI-22

    Landesverfassungsbeschwerde gegen eine nach Bundesrecht ergangene

    In verfahrensrechtlicher Hinsicht überprüft der Verfassungsgerichtshof Entscheidungen, die in einem bundesrechtlich geregelten Verfahren ergangen sind, bei entsprechender Rüge auch daraufhin, ob ein Verfahrensgrundrecht der Bayerischen Verfassung verletzt wurde, das mit gleichem Inhalt im Grundgesetz gewährleistet ist (ständige Rechtsprechung; vgl. vgl. VerfGH vom 26.6.2013 VerfGHE 66, 94/96 ff.; vom 24.8.2022 - Vf. 9-VI-21 - juris Rn. 49 m. w. N.).

    Ausgehend von diesem Prüfungsmaßstab ist die Rüge einer Verletzung des Rechtsstaatsprinzips (Art. 3 Abs. 1 Satz 1 BV) als solchem unzulässig, weil es keine subjektiven verfassungsmäßigen Rechte verbürgt, sondern objektives Verfassungsrecht beinhaltet (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 18.3.2020 BayVBl 2020, 372 Rn. 37; vom 24.8.2022 - Vf. 9-VI-21 - juris Rn. 50 m. w. N.).

  • VerfGH Bayern, 16.11.2023 - 48-VI-22

    Begründungsanforderungen an eine Verfassungsbeschwerde

    In verfahrensrechtlicher Hinsicht überprüft der Verfassungsgerichtshof Entscheidungen, die in einem bundesrechtlich geregelten Verfahren ergangen sind, bei entsprechender Rüge auch daraufhin, ob ein Verfahrensgrundrecht der Bayerischen Verfassung verletzt wurde, das, wie z. B. das Recht auf den gesetzlichen Richter (Art. 86 Abs. 1 Satz 2 BV) oder der Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 91 Abs. 1 BV), mit gleichem Inhalt im Grundgesetz gewährleistet ist (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 26.6.2013 VerfGHE 66, 94/96 ff.; vom 24.8.2022 - Vf. 9-VI-21 - juris Rn. 49 m. w. N.; vom 29.11.2022 - Vf. 5-VI-22 - juris Rn. 38).

    Die Entscheidung dürfte unter keinem Gesichtspunkt rechtlich vertretbar erscheinen, sie müsste schlechthin unhaltbar, offensichtlich sachwidrig, eindeutig unangemessen sein (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 23.8.2006 VerfGHE 59, 200/203 f.; vom 30.10.2019 - Vf. 52-VI-18 - juris Rn. 26; vom 17.5.2022 - Vf. 63-VI-19 - juris Rn. 38; vom 24.8.2022 - Vf. 9-VI-21 - juris Rn. 53).

  • VerfGH Bayern, 17.10.2023 - 72-VI-21

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde bezüglich eines Klageerzwingungsverfahrens wegen

    In verfahrensrechtlicher Hinsicht überprüft der Verfassungsgerichtshof Entscheidungen, die in einem bundesrechtlich geregelten Verfahren ergangen sind, bei entsprechender Rüge auch daraufhin, ob ein Verfahrensgrundrecht der Bayerischen Verfassung verletzt wurde, das mit gleichem Inhalt im Grundgesetz gewährleistet ist (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 26.6.2013 VerfGHE 66, 94/96 ff.; vom 24.8.2022 - Vf. 9-VI-21 - juris Rn. 49; vom 29. November 2022 - Vf. 5-VI- 22 - juris Rn. 38, jeweils m. w. N.).
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