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   EuGH, 24.01.2019 - C-477/17   

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https://dejure.org/2019,768
EuGH, 24.01.2019 - C-477/17 (https://dejure.org/2019,768)
EuGH, Entscheidung vom 24.01.2019 - C-477/17 (https://dejure.org/2019,768)
EuGH, Entscheidung vom 24. Januar 2019 - C-477/17 (https://dejure.org/2019,768)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Balandin u.a.

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Soziale Sicherheit - Verordnung (EU) Nr. 1231/2010 - Anzuwendende Rechtsvorschriften - A 1-Bescheinigung - Art. 1 - Ausdehnung der A 1-Bescheinigung auf Drittstaatsangehörige, die ihren rechtmäßigen Wohnsitz im Hoheitsgebiet eines ...

  • Wolters Kluwer

    Urteil des Gerichtshofs (Erste Kammer) vom 24. Januar 2019. Raad van bestuur van de Sociale Verzekeringsbank gegen D. Balandin u. a. Vorabentscheidungsersuchen des Centrale Raad van Beroep. Vorlage zur Vorabentscheidung - Soziale Sicherheit - Verordnung (EU) Nr. ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Soziale Sicherheit - Verordnung (EU) Nr. 1231/2010 - Anzuwendende Rechtsvorschriften - A 1-Bescheinigung - Art. 1 - Ausdehnung der A 1-Bescheinigung auf Drittstaatsangehörige, die ihren rechtmäßigen Wohnsitz im Hoheitsgebiet eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2019, 255
  • NZA 2019, 383
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 05.06.2014 - C-255/13

    I - Vorabentscheidungsersuchen - Soziale Sicherheit - Verordnung (EG) Nr.

    Auszug aus EuGH, 24.01.2019 - C-477/17
    Der Wohnort der betreffenden Person im Sinne von Art. 1 Buchst. j der Verordnung ist daher Gegenstand einer Tatsachenbewertung, und seine Bestimmung erfolgt nach Maßgabe des Ortes, an dem sich der gewöhnliche Mittelpunkt ihrer Interessen befindet (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. Juni 2014, I, C-255/13, EU:C:2014:1291, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Die Verordnung Nr. 883/2004 soll nämlich, wie ihrem 15. Erwägungsgrund zu entnehmen ist, verhindern, dass die Betroffenen in Ermangelung einer auf sie anwendbaren Rechtsordnung in sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht schutzlos bleiben, und ferner bezwecken, dass diese Personen dem System der sozialen Sicherheit nur eines Mitgliedstaats unterliegen, um die Kumulierung anwendbarer nationaler Rechtsvorschriften und die Schwierigkeiten, die sich daraus ergeben könnten, zu vermeiden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. Juni 2014, I, C-255/13, EU:C:2014:1291, Rn. 40 bis 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 19.09.2013 - C-140/12

    Brey - Freizügigkeit - Unionsbürgerschaft - Richtlinie 2004/38/EG - Recht auf

    Auszug aus EuGH, 24.01.2019 - C-477/17
    Sowohl aus den Anforderungen der einheitlichen Anwendung des Unionsrechts als auch aus dem Gleichheitsgrundsatz ergibt sich, dass die Begriffe einer Bestimmung des Unionsrechts, die, wie Art. 1 der Verordnung Nr. 1231/2010, für die Ermittlung ihres Sinns und ihrer Bedeutung nicht ausdrücklich auf das Recht der Mitgliedstaaten verweist, in der Regel in der gesamten Europäischen Union eine autonome und einheitliche Auslegung erhalten müssen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. September 2013, Brey, C-140/12, EU:C:2013:565, Rn. 49 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 20.12.2017 - C-442/16

    Einem Unionsbürger, der nach mehr als einem Jahr eine Erwerbstätigkeit als

    Auszug aus EuGH, 24.01.2019 - C-477/17
    Weichen diese verschiedenen Sprachfassungen voneinander ab, muss die fragliche Vorschrift nach der allgemeinen Systematik und dem Zweck der Regelung ausgelegt werden, zu der sie gehört (Urteil vom 20. Dezember 2017, Gusa, C-442/16, EU:C:2017:1004, Rn. 34 und die dort angeführt Rechtsprechung).
  • EuGH, 10.07.2019 - C-649/17

    Amazon EU - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Richtlinie

    Die Bestimmung ist daher nach ihrem Kontext und den Zielen auszulegen, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (vgl. entsprechend Urteile vom 24. Januar 2019, Balandin u. a., C-477/17, EU:C:2019:60, Rn. 31, sowie vom 26. Februar 2019, Rimsevics und EZB/Lettland, C-202/18 und C-238/18, EU:C:2019:139, Rn. 45).
  • EuGH, 14.05.2019 - C-391/16

    Die Bestimmungen der Richtlinie über Flüchtlinge in Bezug auf die Aberkennung und

    Weichen die verschiedenen Sprachfassungen einer Vorschrift des Unionsrechts voneinander ab, muss aber nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs die fragliche Vorschrift nach der allgemeinen Systematik und dem Zweck der Regelung ausgelegt werden, zu der sie gehört (Urteile vom 1. März 2016, Alo und Osso, C-443/14 und C-444/14, EU:C:2016:127, Rn. 27, sowie vom 24. Januar 2019, Balandin u. a., C-477/17, EU:C:2019:60, Rn. 31).
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.06.2020 - C-302/19

    Istituto Nazionale della Previdenza Sociale (Prestations familiales pour les

    10 Die italienische Regierung verweist insoweit auf das Urteil vom 24. Januar 2019, Balandin u. a. (C-477/17, EU:C:2019:60).

    39 Vgl. Urteil vom 24. Januar 2019, Balandin u. a. (C-477/17, EU:C:2019:60, insbesondere Rn. 24 und 25).

    40 Vgl. in diesem Sinne Schlussanträge des Generalanwalts Wahl in der Rechtssache Balandin u. a. (C-477/17, EU:C:2018:783, Nrn. 42 bis 57, insbesondere Nr. 46).

  • EuGH, 23.05.2019 - C-634/17

    ReFood - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Verbringung von Abfällen

    Weichen die verschiedenen Sprachfassungen einer unionsrechtlichen Vorschrift voneinander ab, kann nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs die in einer dieser Fassungen verwendete Formulierung nicht als alleinige Grundlage für die Auslegung dieser Vorschrift herangezogen werden oder Vorrang vor den anderen Fassungen beanspruchen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 24. Januar 2019, Balandin u. a., C-477/17, EU:C:2019:60, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 11.04.2019 - C-437/18

    Lebopoll Logistics

    Par lettre du 29 janvier 2019, 1e greffe de la Cour a transmis à la juridiction de renvoi l'arrêt rendu le 24 janvier 2019, Balandin e.a. (C-477/17, EU:C:2019:60), en l'invitant à bien vouloir lui indiquer si, à la lumière de cet arrêt, elle souhaitait maintenir sa demande de décision préjudicielle.
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