Zur nun geltenden Fassung von § 167 VVG. § 167 VVG a.F. entspricht: § 160 VVG n.F.
Versicherungsvertragsgesetz a.F.
3. Abschnitt - Lebensversicherung (§§ 159 - 178a) |
1. Titel - Lebensversicherung (§§ 159 - 178) |
(1) Sind bei einer Kapitalversicherung mehrere Personen ohne Bestimmung ihrer Anteile als Bezugsberechtigte bezeichnet, so sind sie zu gleichen Teilen bezugsberechtigt; der von einem Bezugsberechtigten nicht erworbene Anteil wächst den übrigen Bezugsberechtigten zu.
(2) 1Soll bei einer Kapitalversicherung die Leistung des Versicherers nach dem Tode des Versicherungsnehmers erfolgen und ist die Zahlung an die Erben ohne nähere Bestimmung bedungen, so sind im Zweifel diejenigen, welche zur Zeit des Todes als Erben berufen sind, nach dem Verhältnis ihrer Erbteile bezugsberechtigt. 2Eine Ausschlagung der Erbschaft hat auf die Berechtigung keinen Einfluß.
(3) Ist der Fiskus als Erbe berufen, so steht ihm ein Bezugsrecht im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 nicht zu.
Rechtsprechung zu § 167 VVG a.F.
33 Entscheidungen zu § 167 VVG a.F. in unserer Datenbank:
- BGH, 17.05.2023 - IV ZR 344/22
Ansprüche der gesetzlichen Erben nach dem Tod des Versicherungsnehmers auf ...
- OLG Saarbrücken, 07.02.2007 - 5 U 581/06
Anwachsung des Lebensversicherungsanteils bei gleichzeitigem Tod des Versicherten ...
- OLG Frankfurt, 12.10.1994 - 23 U 38/94
Hinterbliebene; Rentenversicherungsbefreiende Privatversicherung; ...
- KG, 03.06.2005 - 6 U 12/04
Kapitallebensversicherung: Auslegung der Erklärung des Versicherungsnehmers über ...
- BFH, 23.09.1959 - II 96/56 U
Pfändung wegen aus dem Nachlass zu entrichtender Steuern durch das Finanzamt - ...
- LG Duisburg, 09.08.2007 - 5 S 27/07
Rechtsfolgen der irrtümlichen Leistung eines Betrages aus einer ...
- LG Köln, 18.12.2007 - 16 O 571/06
Umfang eines Pflichtteilsergänzungsanspruchs bei einer Lebensversicherung des ...
- BGH, 12.10.2005 - IV ZR 245/03
Ersetzung unwirksamer Klauseln in den Allgemeinen Bedingungen der ...
- BGH, 25.04.2001 - IV ZR 305/00
Bezugsrecht des Versicherungsnehmers
- BFH, 22.07.1964 - II 179/62 U
Auslegung des Begriffs des "steuerpflichtiger Erbanfalls" im Sinne des § 6 Abs. 1 ...
Querverweise
Auf § 167 VVG a.F. verweisen folgende Vorschriften:
- Versicherungsvertragsgesetz
- Unfallversicherung
- § 180