Zur nun geltenden Fassung von § 41 VVG. § 41 VVG a.F. entspricht: § 19 VVG n.F.
Versicherungsvertragsgesetz a.F.
1. Abschnitt - Vorschriften für sämtliche Versicherungszweige (§§ 1 - 48e) |
3. Titel - Prämie (§§ 35 - 42) |
(1) 1Ist die dem Versicherungsnehmer bei der Schließung des Vertrags obliegende Anzeigepflicht verletzt worden, das Rücktrittsrecht des Versicherers aber ausgeschlossen, weil dem anderen Teil ein Verschulden nicht zur Last fällt, so kann der Versicherer, falls mit Rücksicht auf die höhere Gefahr eine höhere Prämie angemessen ist, von dem Beginn der laufenden Versicherungsperiode an die höhere Prämie verlangen. 2Das gleiche gilt, wenn bei der Schließung des Vertrags ein für die Übernahme der Gefahr erheblicher Umstand dem Versicherer nicht angezeigt worden ist, weil er dem anderen Teil nicht bekannt war.
(2) 1Wird die höhere Gefahr nach den für den Geschäftsbetrieb des Versicherers maßgebenden Grundsätzen auch gegen eine höhere Prämie nicht übernommen, so kann der Versicherer das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat kündigen. 2§ 40 Abs. 1 gilt sinngemäß.
(3) 1Der Anspruch auf die höhere Prämie erlischt, wenn er nicht innerhalb eines Monats von dem Zeitpunkt an geltend gemacht wird, in welchem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht oder von dem nicht angezeigten Umstand Kenntnis erlangt. 2Das gleiche gilt von dem Kündigungsrecht, wenn es nicht innerhalb des bezeichneten Zeitraums ausgeübt wird.
Rechtsprechung zu § 41 VVG a.F.
18 Entscheidungen zu § 41 VVG a.F. in unserer Datenbank:
- LG Deggendorf, 01.06.1978 - 1 S 23/78
- BGH, 08.02.2006 - IV ZR 205/04
Rechtsstellung des mitversicherten Ehepartners in der privaten ...
- OLG Saarbrücken, 11.07.2007 - 5 U 643/06
Risikolebensversicherung: Wirksamkeit einer AVB-Ausschlussklausel für bereits ...
- AG Völklingen, 31.10.1984 - 5 C 934/83
- OLG Hamm, 28.05.1980 - 20 U 322/79
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- OLG Hamm, 06.02.1985 - 20 U 292/84
Anspruch auf Ersatz von Kosten stationärer und ambulanter Heilbehandlung i.R. ...
- LG Frankfurt/Main, 28.03.1977 - 21 O 637/76
Materieller Versicherungsschutz ausnahmsweise bereits mit Antragstellung
- BGH, 28.02.1963 - II ZR 8/60
Verwendungsklausel nach AKB und Prämie
- LG Köln, 08.12.1981 - 11 S 303/81
- OLG Nürnberg, 27.05.1993 - 8 U 850/93
Einbeziehung allgemeiner Versicherungsbedingungen (AVB) in einen ...
Querverweise
Auf § 41 VVG a.F. verweisen folgende Vorschriften:
- Versicherungsvertragsgesetz
- Vorschriften für sämtliche Versicherungszweige
- Prämie
- § 42
- Lebensversicherung
- Krankenversicherung
- § 178a