Abgabenordnung
Achter Teil - Straf- und Bußgeldvorschriften, Straf- und Bußgeldverfahren (§§ 369 - 412) |
Dritter Abschnitt - Strafverfahren (§§ 385 - 408) |
1. Unterabschnitt - Allgemeine Vorschriften (§§ 385 - 396) |
(1) Örtlich zuständig ist die Finanzbehörde,
(2) 1Ändert sich der Wohnsitz des Beschuldigten nach Einleitung des Strafverfahrens, so ist auch die Finanzbehörde örtlich zuständig, in deren Bezirk der neue Wohnsitz liegt. 2Entsprechendes gilt, wenn sich die Zuständigkeit der Finanzbehörde für die Abgabenangelegenheit ändert.
(3) Hat der Beschuldigte im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes keinen Wohnsitz, so wird die Zuständigkeit auch durch den gewöhnlichen Aufenthaltsort bestimmt.
Rechtsprechung zu § 388 AO
9 Entscheidungen zu § 388 AO in unserer Datenbank:
- OLG Stuttgart, 14.02.2008 - 3 Ausl 69/07
Auslieferung zur Strafvollstreckung: Vorlagebeschluss an den EuGH zu den ...
- FG Saarland, 01.06.2016 - 2 K 1184/14
Zeitliche Wirkung der Berichtigung eines unrichtigen Steuerausweises - ...
- FG Köln, 28.12.2020 - 2 V 1217/20
Berechtigung der Oberfinanzdirektion Auskunftsersuchen an Steuerverwaltung in ...
- FG München, 25.01.2006 - 3 K 3069/03
Umfang der Prozessvollmacht nach § 81 ZPO
- FG München, 13.12.2000 - 3 K 4127/97
Entstehung der Einführabgaben und Abgabenschuldner bei Kabotage-Verstoß; Zoll
- BFH, 18.12.1986 - I B 31/86
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache für die Zulassung einer Revision
- BVerfG, 15.12.2005 - 2 BvR 372/05
Verletzung des Art 13 GG iVm dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz durch Anordnung ...
- FG München, 30.10.2002 - 3 K 2108/99
Kabotagebeförderung; Einfuhr und Abfertigung einer Teillieferung aus dem ...
- LG Augsburg, 08.07.1982 - 6 Qs 663/82
Querverweise
Auf § 388 AO verweisen folgende Vorschriften:
- Einkommensteuergesetz (EStG)
- XI. Altersvorsorgezulage
- § 96 (Anwendung der Abgabenordnung, allgemeine Vorschriften)
- XIII. Mobilitätsprämie
- § 108 (Anwendung von Straf- und Bußgeldvorschriften der Abgabenordnung)
- XV. Energiepreispauschale
- § 121 (Anwendung von Straf- und Bußgeldvorschriften der Abgabenordnung)