Adoptionsvermittlungsgesetz

   Zweiter Abschnitt - Ersatzmutterschaft (§§ 13a - 13d)   
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Textdarstellung

  

§ 13c
Verbot der Ersatzmuttervermittlung

Die Ersatzmuttervermittlung ist untersagt.

Rechtsprechung zu § 13c AdVermiG

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Auf § 13c AdVermiG verweisen folgende Vorschriften:

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