Arbeitsgerichtsgesetz
2. Teil - Aufbau der Gerichte für Arbeitssachen (§§ 14 - 45) |
2. Abschnitt - Landesarbeitsgerichte (§§ 33 - 39) |
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Rechtsprechung zu § 38 ArbGG
12 Entscheidungen zu § 38 ArbGG in unserer Datenbank:
- LAG Berlin, 09.05.1995 - 5 TaBV 1/94
Betriebsrat: Freistellungsanspruch von Mitgliedern
- BAG, 16.05.2002 - 8 AZR 413/01
Besetzung des Berufungsgerichts - Fehlt die unterschriebene Urteilsformel in der ...
Zum selben Verfahren:
- BAG, 16.05.2002 - 8 AZR 412/01
Besetzung des Berufungsgerichts
- BAG, 16.05.2002 - 8 AZR 412/01
- BAG, 12.12.1962 - 4 AZR 530/61
Berufungsgericht - Zeugenvernehmung - Feststellung der Zeugenaussage - Protokoll ...
- BAG, 16.11.1995 - 8 AZR 864/93
Kündigung eines Hochschullehrers nach Einigungsvertrag
- BAG, 26.09.1996 - 8 AZR 126/95
Vorschriftsmäßige Besetzung des Berufungsgerichts
- LAG Hessen, 29.04.1991 - 10 Sa 1307/90
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer Einspruchsfrist bei ...
- BGH, 11.07.1968 - VII ZR 63/66
ÖTV - Aktive Parteifähigkeit von Gewerkschaften als nichtrechtsfähigen Vereinen
- BAG, 24.03.1998 - 9 AZR 172/97
Anspruch auf Unterlassung einer Arbeitszeitregelung; Lage von Ruhezeiten nach der ...
- LAG Berlin-Brandenburg, 08.02.2011 - 7 TaBV 2744/10
Internationale Zuständigkeit im Beschlussverfahren
Querverweise
Auf § 38 ArbGG verweisen folgende Vorschriften:
- Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG)
- Aufbau der Gerichte für Arbeitssachen
- Landesarbeitsgerichte
- § 39 (Heranziehung der ehrenamtlichen Richter)
- Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG)
- Entschädigung von ehrenamtlichen Richtern
- § 15 (Grundsatz der Entschädigung)