Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853) |
Abschnitt 8 - Einzelne Schuldverhältnisse (§§ 433 - 853) |
Titel 1 - Kauf, Tausch (§§ 433 - 480) |
Untertitel 2 - Besondere Arten des Kaufs (§§ 454 - 473) |
Kapitel 3 - Vorkauf (§§ 463 - 473) |
(1) Ist dem Dritten in dem Vertrag der Kaufpreis gestundet worden, so kann der Vorkaufsberechtigte die Stundung nur in Anspruch nehmen, wenn er für den gestundeten Betrag Sicherheit leistet.
(2) 1Ist ein Grundstück Gegenstand des Vorkaufs, so bedarf es der Sicherheitsleistung insoweit nicht, als für den gestundeten Kaufpreis die Bestellung einer Hypothek an dem Grundstück vereinbart oder in Anrechnung auf den Kaufpreis eine Schuld, für die eine Hypothek an dem Grundstück besteht, übernommen worden ist. 2Entsprechendes gilt, wenn ein eingetragenes Schiff oder Schiffsbauwerk Gegenstand des Vorkaufs ist.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26.11.2001
Vorherige Gesetzesfassung
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.01.2002 | Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts | 26.11.2001 |
Rechtsprechung zu § 468 BGB
14 Entscheidungen zu § 468 BGB in unserer Datenbank:
- VG Karlsruhe, 26.09.2022 - 1 K 2548/21
Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts
- OVG Niedersachsen, 10.11.2022 - 1 LB 2/22
Ermessen; Gesamtpreis; Geschäft der laufenden Verwaltung; Grundstücksteil; ...
- VGH Baden-Württemberg, 29.02.2024 - 8 S 58/23
L. GmbH & Co. KG gegen Landeshauptstadt Stuttgart wegen Ausübung des ...
- VG Stuttgart, 27.01.2009 - 5 K 2620/08
Zum fischereirechtlichen Vorkaufsrecht der Gemeinde - zu den Auswirkungen der ...
- VG Saarlouis, 12.02.2009 - 5 L 69/09
Ausübung eines sanierungsrechtlichen Vorkaufsrechts
- OLG Karlsruhe, 15.08.2014 - 11 Wx 35/14
Grundbuchverfahren in Baden-Württemberg: Zwischenverfügung des Grundbuchamt über ...
- OLG Naumburg, 02.11.2011 - 2 Ww 3/11
Verkehr mit landwirtschaftlichen Grundstücken: Veräußerung eines Grundstücks an ...
- BGH, 29.03.2007 - V ZR 213/06
Streitwert für eine Klage auf Löschung eines im Grundbuch eingetragenen ...
Zum selben Verfahren:
- LG Köln, 10.01.2012 - 21 S 15/11
Zahlung einer Maklerprovision gegen einen Vorkaufsberechtigten aus einem mit ...
Querverweise
Auf § 468 BGB verweisen folgende Vorschriften:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Sachenrecht
- Vorkaufsrecht
- § 1098 (Wirkung des Vorkaufsrechts)
- Erbbaurechtsgesetz (ErbbauRG)
- V. Beendigung, Erneuerung, Heimfall
- 2. Erneuerung
- § 31
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Allgemeines Städtebaurecht
- Sicherung der Bauleitplanung
- Gesetzliche Vorkaufsrechte der Gemeinde
- § 28 (Verfahren und Entschädigung)
- Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
- Entschädigung, Ausgleich, Vorkaufsrecht
- § 99a (Vorkaufsrecht)
- Wassergesetz (WasserG)
- Bewirtschaftung von Gewässern
- Bewirtschaftung oberirdischer Gewässer
- § 29 (Gewässerrandstreifen (zu § 38 WHG))
- Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
- Eigentumsbindung, Befreiungen
- § 66 (Vorkaufsrecht)