Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853) |
Abschnitt 8 - Einzelne Schuldverhältnisse (§§ 433 - 853) |
Titel 27 - Unerlaubte Handlungen (§§ 823 - 853) |
Wer zur Rückgabe einer Sache verpflichtet ist, die er einem anderen durch eine unerlaubte Handlung entzogen hat, ist auch für den zufälligen Untergang, eine aus einem anderen Grunde eintretende zufällige Unmöglichkeit der Herausgabe oder eine zufällige Verschlechterung der Sache verantwortlich, es sei denn, dass der Untergang, die anderweitige Unmöglichkeit der Herausgabe oder die Verschlechterung auch ohne die Entziehung eingetreten sein würde.
pflicht § 824Kreditgefährdung § 825Bestimmung zu sexuellen Handlungen § 826Sittenwidrige vorsätzliche Schädigung § 827Ausschluss und Minderung der Verantwortlichkeit § 828Minderjährige § 829Ersatzpflicht aus Billigkeitsgründen § 830Mittäter und Beteiligte § 831Haftung für den Verrichtungsgehilfen § 832Haftung des Aufsichtspflichtigen § 833Haftung des Tierhalters § 834Haftung des Tieraufsehers § 835(weggefallen) § 836Haftung des Grundstücksbesitzers § 837Haftung des Gebäudebesitzers § 838Haftung des Gebäude-
unterhaltungs-
pflichtigen § 839Haftung bei Amtspflichtverletzung § 839aHaftung des gerichtlichen Sachverständigen § 840Haftung mehrerer § 841Ausgleichung bei Beamtenhaftung § 842Umfang der Ersatzpflicht bei Verletzung einer Person § 843Geldrente oder Kapitalabfindung § 844Ersatzansprüche Dritter bei Tötung § 845Ersatzansprüche wegen entgangener Dienste § 846Mitverschulden des Verletzten § 847(weggefallen) § 848Haftung für Zufall bei Entziehung einer Sache § 849Verzinsung der Ersatzsumme § 850Ersatz von Verwendungen § 851Ersatzleistung an Nichtberechtigten § 852Herausgabeanspruch nach Eintritt der Verjährung § 853Arglisteinrede
Rechtsprechung zu § 848 BGB
37 Entscheidungen zu § 848 BGB in unserer Datenbank:
- OLG Köln, 25.01.2019 - 10 W 19/18
Kostenentscheidung nach Anerkenntnis von Ansprüchen aufgrund des sog. Enkeltricks
- OLG Düsseldorf, 20.12.2018 - 10 U 70/18
Schadensersatzanspruch gegen eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
- OLG Karlsruhe, 24.10.2018 - 6 U 120/16
Rückzahlung von bereits geleisteten Gegenwertzahlungen bei Beendigung der ...
- OLG Zweibrücken, 24.06.2020 - 7 U 207/19
Deliktische Haftung des Kraftfahrzeugherstellers gegenüber einem vom sog. ...
- OLG Zweibrücken, 03.06.2020 - 7 U 206/19
Deliktszinsen in den "Dieselskandal"-Fällen
Zum selben Verfahren:
- OLG Hamm, 19.10.2005 - 13 U 110/05
Kein Schadensersatz wegen brennendem Heuwagen unter einer Brücke
- BGH, 18.01.1956 - V ZR 68/54
Rechtsmittel
- OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, 20.01.1949 - II ZS 20/48
- BSG, 15.02.1979 - 7 RAr 63/77
Wissen - Wissenmüssen - Maßgeblicher Zeitpunkt - Kenntnis vom Empfang der ...
Querverweise
Auf § 848 BGB verweisen folgende Vorschriften:
- Einführungsgesetz BGB (EGBGB)
- Inkrafttreten und Übergangsrecht aus Anlaß der Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und dieses Einführungsgesetzes in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet
- Art. 232 (Zweites Buch. Recht der Schuldverhältnisse)
Redaktionelle Querverweise zu § 848 BGB:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Sachenrecht
- Eigentum
- Ansprüche aus dem Eigentum
- § 992 (Haftung des deliktischen Besitzers)