Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 3 - Sachenrecht (§§ 854 - 1296) |
Abschnitt 3 - Eigentum (§§ 903 - 1011) |
Titel 3 - Erwerb und Verlust des Eigentums an beweglichen Sachen (§§ 929 - 984) |
Untertitel 3 - Verbindung, Vermischung, Verarbeitung (§§ 946 - 952) |
(1) 1Wer infolge der Vorschriften der §§ 946 bis 950 einen Rechtsverlust erleidet, kann von demjenigen, zu dessen Gunsten die Rechtsänderung eintritt, Vergütung in Geld nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung fordern. 2Die Wiederherstellung des früheren Zustands kann nicht verlangt werden.
(2) 1Die Vorschriften über die Verpflichtung zum Schadensersatz wegen unerlaubter Handlungen sowie die Vorschriften über den Ersatz von Verwendungen und über das Recht zur Wegnahme einer Einrichtung bleiben unberührt. 2In den Fällen der §§ 946, 947 ist die Wegnahme nach den für das Wegnahmerecht des Besitzers gegenüber dem Eigentümer geltenden Vorschriften auch dann zulässig, wenn die Verbindung nicht von dem Besitzer der Hauptsache bewirkt worden ist.
Rechtsprechung zu § 951 BGB
555 Entscheidungen zu § 951 BGB in unserer Datenbank:
- OLG Brandenburg, 29.06.2023 - 5 U 81/20
Rechtsfolgen fehlender Beteiligung des Eigentümers an der Zwangsversteigerung; ...
- LG Bremen, 20.11.2020 - 4 O 1136/19
Eigentum durch Einbau verloren: Wertausgleich nur innerhalb der Leistungskette!
- BFH, 22.04.2015 - X R 8/13
Einbringung von im wirtschaftlichen Eigentum des Unternehmers stehenden ...
Zum selben Verfahren:
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 12.10.2011 - 1 K 312/08
Entnahme des aktivierten betrieblich genutzten Miteigentumsanteils des Ehegatten ...
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 12.10.2011 - 1 K 312/08
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2017 - 4 A 1661/14
Pfandleiher müssen Pfandüberschüsse an den Staat abführen
Zum selben Verfahren:
- BVerwG, 28.03.2018 - 8 C 9.17
Pfandleiher müssen Überschüsse aus der Pfandversteigerung an den Staat abführen
- VG Gelsenkirchen, 04.07.2014 - 7 K 2736/12
Mehrerlös bei Pfandversteigerung; Berufsfreiheit
- BVerwG, 28.03.2018 - 8 C 9.17
- BGH, 19.09.2014 - V ZR 269/13
Mietvertrag mit einem Golfclub über ein städtisches Rennbahngelände: ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Frankfurt, 04.10.2013 - 2 U 307/12
Verwendungs- oder Ausgleichsansprüche im Mietverhältnis
- OLG Frankfurt, 04.10.2013 - 2 U 307/12
- OLG Dresden, 17.10.2013 - 10 U 651/13
Eigentumsverhältnisse an einer Meliorationsanlage
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 951 BGB:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Recht der Schuldverhältnisse
- Einzelne Schuldverhältnisse
- Ungerechtfertigte Bereicherung
- § 812 (Herausgabeanspruch) (zu § 951 I 1)
- Sachenrecht
- Eigentum
- Ansprüche aus dem Eigentum
- § 997 (Wegnahmerecht) (zu § 951 II 2)