Baugesetzbuch
4. Kapitel - Überleitungs- und Schlussvorschriften (§§ 233 - 249) |
1. Teil - Überleitungsvorschriften (§§ 233 - 245d) |
1Wurde durch die Änderung des § 34 des Bundesbaugesetzes durch das Gesetz zur Änderung des Bundesbaugesetzes vom 18. August 1976 die bis dahin zulässige Nutzung eines Grundstücks aufgehoben oder wesentlich geändert, ist eine Entschädigung in entsprechender Anwendung der §§ 42, 43 Abs. 1, 2, 4 und 5 und des § 44 Abs. 1 Satz 2, Abs. 3 und 4 zu gewähren; dies gilt nicht, soweit in dem Zeitpunkt, in dem nach § 44 Abs. 3 bis 5 Entschädigung verlangt werden kann, eine entsprechende Aufhebung oder Änderung der zulässigen Nutzung auch nach § 34 des Bundesbaugesetzes in der bis zum 31. Dezember 1976 geltenden Fassung hätte eintreten können, ohne dass die Aufhebung oder Änderung nach § 44 des Bundesbaugesetzes in der bis zum 31. Dezember 1976 geltenden Fassung zu entschädigen gewesen wäre. 2Wird durch die Änderung des § 34 durch das Europarechtsanpassungsgesetz Bau vom 24. Juni 2004 die bis dahin zulässige Nutzung eines Grundstücks aufgehoben oder wesentlich geändert, ist Satz 1 entsprechend anzuwenden.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Anpassung des Baugesetzbuchs an EU-Richtlinien (Europarechtsanpassungsgesetz Bau - EAG Bau) vom 24.06.2004
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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20.07.2004 | Gesetz zur Anpassung des Baugesetzbuchs an EU-Richtlinien (Europarechtsanpassungsgesetz Bau - EAG Bau) | 24.06.2004 |
Rechtsprechung zu § 238 BauGB
6 Entscheidungen zu § 238 BauGB in unserer Datenbank:
- VG Düsseldorf, 26.06.2008 - 9 K 3423/06
Beantragung eines auf die bauplanungsrechtlichen Aspekte beschränkten ...
- VG Düsseldorf, 12.04.2007 - 11 K 4889/05
Erfassung eines Baugrundstücks von einem Bebauungsplan mit Veränderungssperre; ...
- VG Düsseldorf, 15.11.2004 - 4 K 4311/03
Erteilung eines Bauvorbescheides für die Errichtung eines Lebensmittelmarktes; ...
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2007 - 10 A 3914/04
Festsetzung von absoluter Verkaufsflächenobergrenze
- BGH, 10.05.1990 - III ZR 84/89
Voraussetzungen einer Entschädigung wegen eines Eingriffs in eine ausgeübte ...
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.06.2007 - 10 A 2439/06
Anwendbarkeit des § 34 Abs. 3 BauGB auf und Sachverhaltsermittlung bei nicht ...
Querverweise
Auf § 238 BauGB verweisen folgende Vorschriften:
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Überleitungs- und Schlussvorschriften
- Schlussvorschriften
- § 246 (Sonderregelungen für einzelne Länder; Sonderregelungen für Flüchtlingsunterkünfte)