EU-Vertrag
Titel V - Allgemeine Bestimmungen über das auswärtige Handeln der Union und besondere Bestimmungen über die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (Art. 21 - 46) |
Kapitel 2 - Besondere Bestimmungen über die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (Art. 23 - 46) |
Abschnitt 1 - Gemeinsame Bestimmungen. (Art. 23 - 41) |
(1) Jeder Mitgliedstaat, der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik oder der Hohe Vertreter mit Unterstützung der Kommission kann den Rat mit einer Frage der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik befassen und ihm Initiativen beziehungsweise Vorschläge unterbreiten.
(2) In den Fällen, in denen eine rasche Entscheidung notwendig ist, beruft der Hohe Vertreter von sich aus oder auf Antrag eines Mitgliedstaats innerhalb von 48 Stunden, bei absoluter Notwendigkeit in kürzerer Zeit, eine außerordentliche Tagung des Rates ein.
Rechtsprechung zu Art. 30 EUV
11 Entscheidungen zu Art. 30 EUV in unserer Datenbank:
- BVerfG, 26.10.2022 - 2 BvE 3/15
Bundesregierung hätte den Bundestag frühzeitig über das Krisenmanagementkonzept ...
- BVerfG, 03.05.2018 - 2 BvR 463/17
Keine Strafbarkeitslücke durch Verweisung auf eine noch nicht anwendbare ...
- VG Ansbach, 27.04.2021 - AN 14 K 17.02051
Zuweisung von Zahlungsansprüchen an landwirtschaftliche Betriebe
- VG Würzburg, 12.10.2020 - W 8 K 20.296
Zuweisung von Zahlungsansprüchen aus der nationalen Reserve zur Beantragung von ...
- KG, 22.10.2019 - 5 U 2/19
Wettbewerbsverstoß: Darstellung der Nährwertdeklaration auf Lebensmitteln
Zum selben Verfahren:
- LG Berlin, 11.12.2018 - 52 O 74/18
Nährwertangaben auf einer Verpackung von Orangen- und Zitronenbonbons
- LG Berlin, 11.12.2018 - 52 O 74/18
- EuGH, 02.02.2021 - C-481/19
Eine natürliche Person, gegen die die Behörden wegen Insidergeschäften ermitteln, ...
- VG Berlin, 20.09.2018 - 25 L 338.18
Wiederaufnahme eines nach Finnland abgeschobenen Asylsuchenden; Ablauf der ...
- OVG Rheinland-Pfalz, 19.12.2019 - 8 A 10723/19
Landwirtschaftliche Subventionen an Junglandwirte
- VG Magdeburg, 19.06.2017 - 3 A 211/16
Teil-Widerruf landwirtschaftlicher Subventionen und Sanktionen