Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Buch 8 - Verfahren in Aufgebotssachen (§§ 433 - 484) |
Abschnitt 3 - Aufgebot des Gläubigers von Grund- und Schiffspfandrechten sowie des Berechtigten sonstiger dinglicher Rechte (§§ 447 - 453) |
(1) Antragsberechtigt ist der Eigentümer des belasteten Grundstücks.
(2) 1Antragsberechtigt im Fall des § 1170 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist auch ein im Rang gleich- oder nachstehender Gläubiger, zu dessen Gunsten eine Vormerkung nach § 1179 des Bürgerlichen Gesetzbuchs eingetragen ist oder ein Anspruch nach § 1179a des Bürgerlichen Gesetzbuchs besteht. 2Bei einer Gesamthypothek, Gesamtgrundschuld oder Gesamtrentenschuld ist außerdem derjenige antragsberechtigt, der auf Grund eines im Rang gleich- oder nachstehenden Rechts Befriedigung aus einem der belasteten Grundstücke verlangen kann. 3Die Antragsberechtigung besteht nur, wenn der Gläubiger oder der sonstige Berechtigte für seinen Anspruch einen vollstreckbaren Schuldtitel erlangt hat.
gläubigers; örtliche Zuständigkeit § 448Antragsberechtigter § 449Glaubhaftmachung § 450Besondere Glaubhaftmachung § 451Verfahren bei Ausschluss mittels Hinterlegung § 452Aufgebot des Schiffshypotheken-
gläubigers; örtliche Zuständigkeit § 453Aufgebot des Berechtigten bei Vormerkung, Vorkaufsrecht, Reallast
Rechtsprechung zu § 448 FamFG
8 Entscheidungen zu § 448 FamFG in unserer Datenbank:
- OLG Düsseldorf, 12.06.2019 - 3 Wx 39/19
Antragsberechtigung im Aufgebotsverfahren für einen Grundschuldbrief
- OLG Karlsruhe, 24.03.2022 - 19 W 62/21
Antrag auf Kraftloserklärung eines Grundschuldbriefs; Gewillkürte ...
- OLG Köln, 22.02.2023 - 2 Wx 265/22
Zulässigkeit eines durch den früheren Eigentümer eines Grundstücks gestellten ...
- OLG München, 20.10.2016 - 34 Wx 360/16
Kein Aufgebotsverfahren zum Ausschluss des Hypothekengläubigers bei Erfüllung der ...
- OLG Schleswig, 01.09.2010 - 2 W 80/10
Zulässigkeit eines Aufgebotsverfahrens eines Grundpfandgläubigers bei ...
- KG, 22.01.2019 - 1 W 127/18
Grundbuchsache: Löschung einer Inhabergrundschuld
- OLG München, 22.12.2017 - 34 Wx 302/17
Durchführung eines Aufgebotsverfahrens zum Ausschluss unbekannter Gläubiger
- OLG München, 20.11.2012 - 34 Wx 364/12
Aufgebotsverfahren: "Unbekannter" Gläubiger eines Buchgrundpfandrechtes
Querverweise
Auf § 448 FamFG verweisen folgende Vorschriften:
- Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
- Verfahren in Aufgebotssachen