Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Buch 1 - Allgemeiner Teil (§§ 1 - 110) |
Abschnitt 4 - Einstweilige Anordnung (§§ 49 - 57) |
(1) 1Ist eine einstweilige Anordnung erlassen, hat das Gericht auf Antrag eines Beteiligten das Hauptsacheverfahren einzuleiten. 2Das Gericht kann mit Erlass der einstweiligen Anordnung eine Frist bestimmen, vor deren Ablauf der Antrag unzulässig ist. 3Die Frist darf drei Monate nicht überschreiten.
(2) 1In Verfahren, die nur auf Antrag eingeleitet werden, hat das Gericht auf Antrag anzuordnen, dass der Beteiligte, der die einstweilige Anordnung erwirkt hat, binnen einer zu bestimmenden Frist Antrag auf Einleitung des Hauptsacheverfahrens oder Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für das Hauptsacheverfahren stellt. 2Die Frist darf drei Monate nicht überschreiten. 3Wird dieser Anordnung nicht Folge geleistet, ist die einstweilige Anordnung aufzuheben.
Rechtsprechung zu § 52 FamFG
73 Entscheidungen zu § 52 FamFG in unserer Datenbank:
- OLG Frankfurt, 12.12.2017 - 3 UF 253/17
Kein Rechtsmittel gegen Ablehnung des Antrags auf Fristsetzung gem. § 52 Abs. 2 ...
- OLG Frankfurt, 04.01.2017 - 1 SV 27/16
Kein Rückschluss aus Zuständigkeit für einstweilige Anordnung im Hinblick auf ...
- OLG Dresden, 05.07.2016 - 20 UF 409/16
Zulässigkeit der Beschwerde des Anordnungsgegners gegen die Zurückweisung eines ...
- OLG Stuttgart, 20.07.2015 - 11 UF 113/15
Einstweiliges Anordnungsverfahren in einer Familiensache: Rechtsmittel gegen die ...
- OLG Hamm, 14.11.2016 - 13 UF 126/16
Rechte des seine Unterhaltspflicht bestreitenden Unterhaltsschuldners aufgrund ...
- AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 14.11.2014 - 155 F 21278/13
Einleitung des Hauptverfahrens nach Erlass einer einstweiligen Anordnung: ...
- OLG Stuttgart, 29.06.2015 - 18 WF 83/15
Kindesunterhaltsverfahren: Kostenentscheidung nach übereinstimmender ...
- OLG Hamburg, 23.05.2012 - 12 UF 105/12
Einstweilige Anordnung in Familiensachen: Anfechtbarkeit der Aufhebung einer ...
- OLG Frankfurt, 30.10.2014 - 6 WF 155/14
Abänderung einstweiliger Anordnung auf Zahlung von Unterhalt
- OLG Saarbrücken, 24.05.2012 - 6 UF 148/11
Einstweilige Anordnung auf Zahlung eines Verfahrenskostenvorschusses: Umfang der ...
Querverweise
Auf § 52 FamFG verweisen folgende Vorschriften:
- Grundbuchordnung (GBO)
- Übergangs- und Schlußbestimmungen
- § 150