Gewerbeordnung
7. Titel - Arbeitnehmer (§§ 105 - 139m) |
1. Allgemeine arbeitsrechtliche Grundsätze (§§ 105 - 132a) |
Zitiervorschläge
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Aufgehoben durch das Dritte Gesetz zur Änderung der Gewerbeordnung und sonstiger gewerberechtlicher Vorschriften vom 24.08.2002
Änderungsübersicht
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.01.2003 | Drittes Gesetz zur Änderung der Gewerbeordnung und sonstiger gewerberechtlicher Vorschriften | 24.08.2002 |
Rechtsprechung zu § 119 GewO
5 Entscheidungen zu § 119 GewO in unserer Datenbank:
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Gewährung eines Darlehens zur Finanzierung des Kaufpreises für Möbel - Einhaltung ...
- OLG Hamm, 26.05.1989 - 19 U 289/88
Truckverbot; Rücktritt vom Vertrag
- KG, 21.12.2001 - 4 U 6287/00
Zur unangemessenen Benachteiligung eines Darlehnsnehmers bei der Verwertung von ...
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Rückzahlung eines Arbeitnehmerdarlehens
- BAG, 20.03.1974 - 5 AZR 351/73
Verbot von Verkauf von Waren an Arbeitnehmer auf Kredit - Truckverbot - ...