Hinterlegungsgesetz

   6. Abschnitt - Erlöschen des Anspruchs auf Herausgabe (§§ 27 - 30)   
Gliederung
Zitiervorschläge
https://dejure.org/gesetze/HintG/__paste_norm__.html
__paste_bez____paste_norm__ HintG (https://dejure.org/gesetze/HintG/__paste_norm__.html)
__paste_bez____paste_norm__ HintG
__paste_bez____paste_norm__ Hinterlegungsgesetz (https://dejure.org/gesetze/HintG/__paste_norm__.html)
__paste_bez____paste_norm__ Hinterlegungsgesetz
Tipp: Sie können bequem auch Untereinheiten des Gesetzestextes (Absatz, Nummer, Satz etc.) zitieren. Halten Sie dafür die Umschalttaste ⇧    gedrückt und bewegen Sie die Maus über dem Gesetzestext. Der jeweils markierte Abschnitt wird Ihnen am oberen Rand als Zitat angezeigt und Sie können das Zitat von dort kopieren. Ausführliche Beschreibung
Textdarstellung

  

§ 28
Dreißigjährige Frist

(1) In den übrigen Fällen erlischt der Anspruch auf Herausgabe mit dem Ablauf von 30 Jahren nach der Hinterlegung, wenn nicht zu diesem Zeitpunkt ein begründeter Antrag auf Herausgabe vorliegt.

(2) 1Bei Hinterlegungen auf Grund von § 1844 BGB, auch in Verbindung mit den §§ 1667, 1798, 1813 oder 1888 BGB, sowie auf Grund der §§ 1814 und 1818 BGB in der bis zum 31. Dezember 2022 geltenden Fassung, auch in Verbindung mit den §§ 1667, 1908i oder 1915 BGB in der bis zum 31. Dezember 2022 geltenden Fassung, müssen außerdem 20 Jahre seit dem Zeitpunkt abgelaufen sein, in dem die elterliche Sorge, die Betreuung, die Vormundschaft oder die Pflegschaft beendet ist. 2In den Fällen der Abwesenheitspflegschaft genügt der Ablauf der in Absatz 1 bestimmten Frist.

Fassung aufgrund des Gesetzes zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Sozialgerichtsgesetz und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 30.04.2024 (GBl. S. 29), in Kraft getreten am 07.05.2024.

Rechtsprechung zu § 28 HintG

2 Entscheidungen zu § 28 HintG in unserer Datenbank:

In diesen Entscheidungen suchen:

Querverweise

Auf § 28 HintG verweisen folgende Vorschriften:

Was ist das?

Kopieren Sie den Zitiervorschlag von hier:

 

Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht