Jugendgerichtsgesetz
5. Teil - Schluß- und Übergangsvorschriften (§§ 113 - 125) |
Zitiervorschläge
__paste_bez____paste_norm__ Jugendgerichtsgesetz (https://dejure.org/gesetze/JGG/__paste_norm__.html)
Tipp: Sie können bequem auch Untereinheiten des Gesetzestextes (Absatz, Nummer, Satz etc.) zitieren. Halten Sie dafür die Umschalttaste ⇧ gedrückt und bewegen Sie die Maus über dem Gesetzestext. Der jeweils markierte Abschnitt wird Ihnen am oberen Rand als Zitat angezeigt und Sie können das Zitat von dort kopieren. Ausführliche Beschreibung
(weggefallen)
Fassung aufgrund des Gesetzes über die weitere Bereinigung von Bundesrecht vom 08.12.2010
Änderungsübersicht
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
15.12.2010 | Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht | 08.12.2010 |
§ 113Bewährungshelfer
§ 114Vollzug von Freiheitsstrafe in der Einrichtung für den Vollzug der Jugendstrafe
§ 115(weggefallen)
§ 116Zeitlicher Geltungsbereich
§ 117(weggefallen)
§ 118(weggefallen)
§ 119(weggefallen)
§ 120(weggefallen)
§ 121Übergangsvorschrift
§ 122- § 124 (weggefallen)
§ 125Inkrafttreten
Neu Gesamtansicht
Rechtsprechung zu § 117 JGG
5 Entscheidungen zu § 117 JGG in unserer Datenbank:
- OLG Jena, 02.11.1993 - Ss 15/93
Schöffen; Wahl; Ehrenamtliche Richter; Jugendschöffen
- BGH, 29.10.1974 - 1 StR 475/74
Anforderungen an die vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts - Billigung der ...
- BGH, 14.10.1975 - 1 StR 108/75
Strafbarkeit wegen Mordes - Anforderungen an die Wahl der Schöffen - ...
- BGH, 20.10.1993 - 5 StR 473/93
Umfang der Wirkung der Verfolgungs- und Vollstreckungsverjährung für in der DDR ...
- OLG Hamm, 16.10.2001 - 3 Ss 652/01
Jugendstrafe, Schwere der Schuld, schädliche Neigungen, Erziehungsgedanke, ...
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 117 JGG:
- Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
- Schöffengerichte
- §§ 36 ff.