Kommunalabgabengesetz
Vierter Teil - Anschluss- und Erschließungsbeiträge (§§ 20 - 41) |
Dritter Abschnitt - Erschließungsbeiträge (§§ 33 - 41) |
Der Beitragspflicht unterliegen erschlossene Grundstücke im Geltungsbereich eines Bebauungsplans oder innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile, wenn und soweit sie baulich, gewerblich oder in einer vergleichbaren Weise genutzt werden dürfen.
Hinweis der Redaktion:§§ 33 bis 41 sind am 1.10.2005 in Kraft getreten. Zum Übergangsrecht vgl. § 49 Abs. 7.
Rechtsprechung zu § 40 KAG
17 Entscheidungen zu § 40 KAG in unserer Datenbank:
- VGH Baden-Württemberg, 17.11.2022 - 2 S 290/22
Erschließungsbeitrag für die Zweiterschließung eines Grundstücks; ...
- VGH Baden-Württemberg, 23.02.2023 - 2 S 2691/22
Erschließungsbeitragspflicht des Hinterliegergrundstücks
- VG Karlsruhe, 05.09.2023 - 12 K 3379/22
Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag; Erschlossensein; Verkehrsgrün
- VGH Baden-Württemberg, 28.11.2022 - 2 S 1403/21
Heranziehung zu einer Vorauszahlung auf einen Erschließungsbeitrag; Entstehung; ...
- VGH Baden-Württemberg, 19.06.2012 - 2 S 3312/11
Heranziehung eines Hinterliegergrundstücks zu Erschließungsbeiträgen
- VGH Baden-Württemberg, 20.07.2017 - 2 S 620/16
Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag - zu den Rechtsfolgen einer ...
- VGH Baden-Württemberg, 26.06.2012 - 2 S 3258/11
Erschlossensein eines Grundstücks und Entstehen der Beitragspflicht
- VG Karlsruhe, 13.06.2013 - 2 K 3004/12
Vorauszahlung auf Erschließungsbeitrag - hier: Kosten für die Herstellung einer ...
Zum selben Verfahren:
- VGH Baden-Württemberg, 10.07.2014 - 2 S 2228/13
Vorausleistungsbescheid; Herstellung einer beitragsfähigen Erschließungsanlage; ...
- VGH Baden-Württemberg, 10.07.2014 - 2 S 2228/13
- VG Stuttgart, 22.07.2020 - 15 K 6883/18