Kündigungsschutzgesetz
1. Abschnitt - Allgemeiner Kündigungsschutz (§§ 1 - 14) |
Besteht nach der Entscheidung des Gerichts das Arbeitsverhältnis fort, so muß sich der Arbeitnehmer auf das Arbeitsentgelt, das ihm der Arbeitgeber für die Zeit nach der Entlassung schuldet, anrechnen lassen,
1. | was er durch anderweitige Arbeit verdient hat, | |
2. | was er hätte verdienen können, wenn er es nicht böswillig unterlassen hätte, eine ihm zumutbare Arbeit anzunehmen, | |
3. | 1was ihm an öffentlich-rechtlichen Leistungen infolge Arbeitslosigkeit aus der Sozialversicherung, der Arbeitslosenversicherung, der Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch oder der Sozialhilfe für die Zwischenzeit gezahlt worden ist. 2Diese Beträge hat der Arbeitgeber der Stelle zu erstatten, die sie geleistet hat. |
Fassung aufgrund des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 24.12.2003
Vorherige Gesetzesfassungen
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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01.01.2005 | Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt | 24.12.2003 |
Rechtsprechung zu § 11 KSchG
554 Entscheidungen zu § 11 KSchG in unserer Datenbank:
- BAG, 24.01.2024 - 5 AZR 331/22
Annahmeverzug - Anderweitiger Verdienst aus einer Geschäftsführertätigkeit - ...
Zum selben Verfahren:
- LAG Thüringen, 06.09.2022 - 1 Sa 427/20
Annahmeverzugslohnanspruch - Höhe - Urlaubsgeld - Anrechnung anderweitigen und ...
- LAG Thüringen, 06.09.2022 - 1 Sa 427/20
- BAG, 05.12.2023 - 9 AZR 230/22
Urlaubsabgeltung - Doppelarbeitsverhältnis - Anrechnung von Urlaub
Zum selben Verfahren:
- LAG Niedersachsen, 02.05.2022 - 15 Sa 885/21
Regelungslücke als Voraussetzung einer Gesetzesanalogie; Anrechnung von ...
- LAG Niedersachsen, 02.05.2022 - 15 Sa 885/21
- LAG Rheinland-Pfalz, 19.12.2023 - 8 Sa 48/23
Einzelfallentscheidung zu einer außerordentlichen Kündigung wegen ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 21.12.2023 - 5 Sa 67/23
Annahmeverzug - Verjährung - Schadensersatz
- BAG, 07.02.2024 - 5 AZR 177/23
Böswilliges Unterlassen anderweitigen Verdienstes
Zum selben Verfahren:
- LAG Baden-Württemberg, 29.12.2022 - 3 Sa 100/21
Annahmeverzug - Bewerbungsbemühungen - böswilliges Unterlassen - unterbliebene ...
- LAG Baden-Württemberg, 29.12.2022 - 3 Sa 100/21
- BAG, 19.01.2022 - 5 AZR 346/21
Annahmeverzug - Leistungswillen - unterlassener Zwischenverdienst - Böswilligkeit
Zum selben Verfahren:
- ArbG München, 16.10.2019 - 7 Ca 304/19
Zumutbarkeit einer anderweitigen Arbeit
- ArbG München, 16.10.2019 - 7 Ca 304/19
Querverweise
Auf § 11 KSchG verweisen folgende Vorschriften:
- Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
- Allgemeiner Kündigungsschutz
- Kündigungsschutz im Rahmen der Betriebsverfassung und Personalvertretung
- § 16 (Neues Arbeitsverhältnis; Auflösung des alten Arbeitsverhältnisses)
Redaktionelle Querverweise zu § 11 KSchG:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Recht der Schuldverhältnisse
- Einzelne Schuldverhältnisse
- Dienstvertrag und ähnliche Verträge
- Dienstvertrag
- § 615 (Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko)