Europäische Menschenrechtskonvention
Abschnitt II - Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (Art. 19 - 51) |
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__paste_bez____paste_norm__ Europäische Menschenrechtskonvention (https://dejure.org/gesetze/MRK/__paste_norm__.html)
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Das Plenum des Gerichtshofs
a) | wählt seinen Präsidenten und einen oder zwei Vizepräsidenten für drei Jahre; ihre Wiederwahl ist zulässig, | |
b) | bildet Kammern für einen bestimmten Zeitraum, | |
c) | wählt die Präsidenten der Kammern des Gerichtshofs; ihre Wiederwahl ist zulässig, | |
d) | beschließt die Verfahrensordnung des Gerichtshofs; | |
e) | wählt den Kanzler und einen oder mehrere stellvertretende Kanzler; | |
f) | stellt Anträge nach Artikel 26 Absatz 2. |
Fassung aufgrund des Protokolls Nr. 14 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten über die Änderung des Kontrollsystems der Konvention vom 13.05.2004
Art. 19Errichtung des Gerichtshofs
Art. 20Zahl der Richter
Art. 21Voraussetzungen für das Amt
Art. 22Wahl der Richter
Art. 23Amtszeit und Entlassung
Art. 24Kanzlei und Berichterstatter
Art. 25Plenum
Art. 26Einzelrichter-
besetzung, Ausschüsse, Kammern und Große Kammer Art. 27Befugnisse des Einzelrichters Art. 28Befugnisse der Ausschüsse Art. 29Entscheidungen der Kammern über die Zulässigkeit und Begründetheit Art. 30Abgabe der Rechtssache an die Große Kammer Art. 31Befugnisse der Großen Kammer Art. 32Zuständigkeit des Gerichtshofs Art. 33Staatenbeschwerden Art. 34Individual-
beschwerden Art. 35Zulässigkeits-
voraussetzungen Art. 36Beteiligung Dritter Art. 37Streichung von Beschwerden Art. 38Prüfung der Rechtssache Art. 39Gütliche Einigung Art. 40Öffentliche Verhandlung und Akteneinsicht Art. 41Gerechte Entschädigung Art. 42Urteile der Kammern Art. 43Verweisung an die Große Kammer Art. 44Endgültige Urteile Art. 45Begründung der Urteile und Entscheidungen Art. 46Verbindlichkeit und Durchführung der Urteile Art. 47Gutachten Art. 48Gutachterliche Zuständigkeit des Gerichtshofs Art. 49Begründung der Gutachten Art. 50Kosten des Gerichtshofs Art. 51Vorrechte und Immunitäten der Richter
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besetzung, Ausschüsse, Kammern und Große Kammer Art. 27Befugnisse des Einzelrichters Art. 28Befugnisse der Ausschüsse Art. 29Entscheidungen der Kammern über die Zulässigkeit und Begründetheit Art. 30Abgabe der Rechtssache an die Große Kammer Art. 31Befugnisse der Großen Kammer Art. 32Zuständigkeit des Gerichtshofs Art. 33Staatenbeschwerden Art. 34Individual-
beschwerden Art. 35Zulässigkeits-
voraussetzungen Art. 36Beteiligung Dritter Art. 37Streichung von Beschwerden Art. 38Prüfung der Rechtssache Art. 39Gütliche Einigung Art. 40Öffentliche Verhandlung und Akteneinsicht Art. 41Gerechte Entschädigung Art. 42Urteile der Kammern Art. 43Verweisung an die Große Kammer Art. 44Endgültige Urteile Art. 45Begründung der Urteile und Entscheidungen Art. 46Verbindlichkeit und Durchführung der Urteile Art. 47Gutachten Art. 48Gutachterliche Zuständigkeit des Gerichtshofs Art. 49Begründung der Gutachten Art. 50Kosten des Gerichtshofs Art. 51Vorrechte und Immunitäten der Richter
Rechtsprechung zu Art. 25 MRK
137 Entscheidungen zu Art. 25 MRK in unserer Datenbank:
- EGMR, 28.03.1990 - 10890/84
GROPPERA RADIO AG ET AUTRES c. SUISSE
- EGMR, 25.09.1997 - 23178/94
AYDIN c. TURQUIE
- EGMR, 24.06.1993 - 14556/89
PAPAMICHALOPOULOS ET AUTRES c. GRÈCE
- OLG Zweibrücken, 15.07.2013 - 7 U 244/11
Anwaltsvertrag: Schlechterfüllung eines Anwaltsvertrages; Sorgfaltspflichten bei ...
- EKMR, 18.10.1995 - 19736/92
RADIO ABC v. AUSTRIA
- EGMR, 20.03.1991 - 15576/89
CRUZ VARAS ET AUTRES c. SUÈDE
Zum selben Verfahren:
- EKMR, 07.12.1989 - 15576/89
CRUZ VARAS ; and HIS FAMILY v. SWEDEN
- EKMR, 07.12.1989 - 15576/89
- EKMR, 23.10.1995 - 21987/93
Zum selben Verfahren:
- EGMR, 18.12.1996 - 21987/93
AKSOY c. TURQUIE
- EGMR, 18.12.1996 - 21987/93
- EKMR, 19.01.1995 - 25664/94
MBEMBA v. AUSTRIA