Markengesetz
Teil 2 - Voraussetzungen, Inhalt und Schranken des Schutzes von Marken und geschäftlichen Bezeichnungen; Übertragung und Lizenz (§§ 3 - 31) |
Abschnitt 3 - Schutzinhalt; Rechtsverletzungen (§§ 14 - 19d) |
(1) Ist eine Marke entgegen § 11 für den Agenten oder Vertreter des Inhabers der Marke ohne dessen Zustimmung angemeldet oder eingetragen worden, so ist der Inhaber der Marke berechtigt, von dem Agenten oder Vertreter die Übertragung des durch die Anmeldung oder Eintragung der Marke begründeten Rechts zu verlangen.
(2) 1Ist eine Marke entgegen § 11 für einen Agenten oder Vertreter des Inhabers der Marke eingetragen worden, so kann der Inhaber die Benutzung der Marke im Sinne des § 14 durch den Agenten oder Vertreter untersagen, wenn er der Benutzung nicht zugestimmt hat. 2Handelt der Agent oder Vertreter vorsätzlich oder fahrlässig, so ist er dem Inhaber der Marke zum Ersatz des durch die Verletzungshandlung entstandenen Schadens verpflichtet. 3§ 14 Abs. 7 ist entsprechend anzuwenden.
(3) Die Absätze 1 und 2 finden keine Anwendung, wenn Rechtfertigungsgründe für die Handlungsweise des Agenten oder des Vertreters vorliegen.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2015/2436 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2015 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (Markenrechtsmodernisierungsgesetz - MaMoG) vom 11.12.2018
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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14.01.2019 | Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2015/2436 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2015 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (Markenrechtsmodernisierungsgesetz - MaMoG) | 11.12.2018 |
anspruch, Schadensersatz-
anspruch § 14aWaren unter zollamtlicher Überwachung § 15Ausschließliches Recht des Inhabers einer geschäftlichen Bezeichnung, Unterlassungs-
anspruch, Schadensersatz-
anspruch § 16Wiedergabe einer eingetragenen Marke in Nachschlagewerken § 17Ansprüche gegen Agenten oder Vertreter § 18Vernichtungs- und Rückrufansprüche § 19Auskunftsanspruch § 19aVorlage-
und Besichtigungs-
ansprüche § 19bSicherung von Schadensersatz-
ansprüchen § 19cUrteils-
bekanntmachung § 19dAnsprüche aus anderen gesetzlichen Vorschriften
Rechtsprechung zu § 17 MarkenG
42 Entscheidungen zu § 17 MarkenG in unserer Datenbank:
- OLG Nürnberg, 19.04.2021 - 3 U 3133/19
Ansprüche auf Übertragung einer deutschen und einer Unions-Agentenmarke sowie ...
Zum selben Verfahren:
- LG Nürnberg-Fürth, 24.07.2019 - 4 HKO 7984/16
Erfolgreiche Klage auf Übertragung einer Agentenmarke
- LG Nürnberg-Fürth, 24.07.2019 - 4 HKO 7984/16
- BGH, 10.04.2008 - I ZR 164/05
audison
Zum selben Verfahren:
- LG Düsseldorf, 25.10.2000 - 34 O 73/00
Verfassung eines "Agreement Letter" führt nicht zum Abschluss eines ...
- OLG Düsseldorf, 30.08.2005 - 20 U 182/00
Zum Begriff des Agenten im Sinn des § 11 MarkenG
- LG Düsseldorf, 25.10.2000 - 34 O 73/00
- LG München I, 16.11.2021 - 33 O 2405/20
Widerruf einer erteilten Zustimmung zur Anmeldung einer Agentenmarke
- OLG München, 12.11.2020 - 29 U 799/19
Beweislastumkehr nur bei Marktabschottung
- BGH, 14.07.2022 - I ZR 121/21
Google-Drittauskunft - Markenrechtsverletzung im Internet: Umfang der ...
- BGH, 21.01.2010 - I ZR 206/07
DiSC
- LG Düsseldorf, 24.05.2023 - 2a O 91/22
Querverweise
Auf § 17 MarkenG verweisen folgende Vorschriften:
- Markengesetz (MarkenG)
- Voraussetzungen, Inhalt und Schranken des Schutzes von Marken und geschäftlichen Bezeichnungen; Übertragung und Lizenz
- Schutzinhalt; Rechtsverletzungen
- Schranken des Schutzes
- § 20 (Verjährung)