Drittes Buch Sozialgesetzbuch
- Arbeitsförderung -
Neuntes Kapitel - Gemeinsame Vorschriften für Leistungen (§§ 323 - 339) |
Dritter Abschnitt - Leistungsverfahren in Sonderfällen (§§ 328 - 336a) |
Die Agentur für Arbeit kann das zu berücksichtigende Einkommen nach Anhörung der oder des Leistungsberechtigten schätzen, soweit Einkommen nur für kurze Zeit zu berücksichtigen ist.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt vom 20.12.2011
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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01.04.2012 | Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt | 20.12.2011 |
Rechtsprechung zu § 329 SGB III
10 Entscheidungen zu § 329 SGB III in unserer Datenbank:
- LSG Niedersachsen-Bremen, 18.04.2008 - L 12 AL 273/05
Anspruch auf Insolvenzgeld; Ausschluss von Urlaubsabgeltungsansprüchen; ...
- BSG, 25.06.1998 - B 7 AL 2/98 R
Revision - Teilzulassung - Absenkung der Arbeitslosenhilfe - echte Rückwirkung - ...
- BSG, 17.03.2005 - B 7a/7 AL 70/04 R
Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Einkommensanrechnung - Absetzung von ...
- BSG, 09.12.2004 - B 7 AL 24/04 R
Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Einkommensanrechnung - Absetzung von ...
- BSG, 09.12.2004 - B 7 AL 22/04 R
Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Einkommensanrechnung - Absetzung von ...
- BSG, 02.06.2004 - B 7 AL 58/03 R
Arbeitslosengeld - Anrechnung von Nebeneinkommen - Verlustausgleich zwischen ...
- LSG Sachsen, 31.07.2014 - L 3 AL 71/13
Abgrenzung von Einkommenserzielung und Vermögensumschichtung; hinreichende ...
- BSG, 05.09.2006 - B 7a AL 38/05 R
Arbeitslosengeld - Anrechnung von Nebeneinkommen aus selbstständiger Tätigkeit - ...
- LSG Niedersachsen-Bremen, 30.06.2014 - L 11 AL 147/11
Ausschluss einer Verzinsung des Zahlungsanspruchs des Arbeitsvermittlers gegen ...
- LSG Niedersachsen-Bremen, 19.04.2010 - L 13 AS 40/10