Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
Teil 1 - Regelungen für Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen (§§ 1 - 89) |
Kapitel 9 - Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (§§ 42 - 48) |
(1) Hilfsmittel (Körperersatzstücke sowie orthopädische und andere Hilfsmittel) nach § 42 Absatz 2 Nummer 6 umfassen die Hilfen, die von den Leistungsberechtigten getragen oder mitgeführt oder bei einem Wohnungswechsel mitgenommen werden können und unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles erforderlich sind, um
(2) 1Der Anspruch auf Hilfsmittel umfasst auch die notwendige Änderung, Instandhaltung, Ersatzbeschaffung sowie die Ausbildung im Gebrauch der Hilfsmittel. 2Der Rehabilitationsträger soll
(3) Wählen Leistungsberechtigte ein geeignetes Hilfsmittel in einer aufwendigeren Ausführung als notwendig, tragen sie die Mehrkosten selbst.
(4) 1Hilfsmittel können auch leihweise überlassen werden. 2In diesem Fall gelten die Absätze 2 und 3 entsprechend.
Rechtsprechung zu § 47 SGB IX
58 Entscheidungen zu § 47 SGB IX in unserer Datenbank:
- LSG Baden-Württemberg, 27.04.2021 - L 11 KR 2082/19
Sozialgerichtliches Verfahren - Berufung eines Beigeladenen - materielle Beschwer ...
- LSG Berlin-Brandenburg, 10.12.2020 - L 3 U 142/17
Bemessungsgrundlage des Übergangsgeldes nach Bezug von ALG I - analoge ...
- LSG Baden-Württemberg, 09.09.2020 - L 2 R 2454/19
Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben aus der gesetzlichen Rentenversicherung - ...
- LSG Sachsen, 14.10.2022 - L 1 KR 320/20
Übernahme von Fahrkosten zur Arbeitsstelle während stufenweiser ...
- LSG Berlin-Brandenburg, 22.11.2023 - L 16 KR 111/19
Krankenversicherung - Hilfsmittel (hier: Motorbewegungsschiene für die passive ...
- LSG Baden-Württemberg, 22.01.2020 - L 5 KR 241/18
Anspruch auf Hörgeräteversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung
- SG Speyer, 19.10.2018 - S 19 KR 650/17
Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung - Kostenerstattung - ...
- BSG, 15.03.2018 - B 3 KR 12/17 R
Kein Anspruch auf Gewährung eines Elektrorollstuhls als Hilfsmittel zum ...
- LSG Baden-Württemberg, 31.01.2023 - L 11 KR 3181/20
Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung - keine Kostenerstattung für ...
- BSG, 15.03.2018 - B 3 KR 4/16 R
Anspruch auf Versorgung mit einem Therapie-Dreirad - Genehmigungsfiktion nach § ...
Querverweise
Auf § 47 SGB IX verweisen folgende Vorschriften:
- Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - (SGB IX)
- Regelungen für Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen
- Unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen
- § 65 (Leistungen zum Lebensunterhalt)
- Sechstes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Rentenversicherung - (SGB VI)
- Leistungen
- Leistungen zur Teilhabe
- Umfang der Leistungen
- Leistungen zur Prävention, zur medizinischen Rehabilitation, zur Teilhabe am Arbeitsleben und zur Nachsorge
- § 15 (Leistungen zur medizinischen Rehabilitation)