Fünftes Buch Sozialgesetzbuch
- Gesetzliche Krankenversicherung -
Achtes Kapitel - Finanzierung (§§ 220 - 274) |
Vierter Abschnitt - Finanzausgleiche und Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds (§§ 265 - 273) |
Zitiervorschläge
__paste_bez____paste_norm__ Fünftes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Krankenversicherung - (https://dejure.org/gesetze/SGB_V/__paste_norm__.html)
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(weggefallen)
Aufgehoben durch das Gesetz für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz) vom 22.03.2020
Änderungsübersicht
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.04.2020 | Gesetz für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz) | 22.03.2020 | |
01.01.2012 | Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstrukturgesetz) | 22.12.2011 | |
01.01.2009 | Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung | 15.12.2008 |
§ 265Finanzausgleich für aufwendige Leistungsfälle
§ 265a(weggefallen)
§ 265b(weggefallen)
§ 266Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds (Risikostruktur-
ausgleich), Verordnungs-
ermächtigung § 267Datenverarbeitung für die Durchführung und Weiterentwicklung des Risikostruktur-
ausgleichs § 268Risikopool § 269Sonderregelungen für Krankengeld und Auslandsversicherte § 270Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds für sonstige Ausgaben § 270aEinkommensausgleich § 271Gesundheitsfonds § 271aSicherstellung der Einnahmen des Gesundheitsfonds § 272Sonderregelungen für den Gesundheitsfonds im Jahr 2021 § 272aSonderregelung für den Gesundheitsfonds im Jahr 2022 § 272bSonderregelungen für den Gesundheitsfonds im Jahr 2023, Aussetzung des Zusatzbeitragssatz-
anhebungsverbots für das Jahr 2023 § 273Sicherung der Datengrundlagen für den Risikostruktur-
ausgleich
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ausgleich), Verordnungs-
ermächtigung § 267Datenverarbeitung für die Durchführung und Weiterentwicklung des Risikostruktur-
ausgleichs § 268Risikopool § 269Sonderregelungen für Krankengeld und Auslandsversicherte § 270Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds für sonstige Ausgaben § 270aEinkommensausgleich § 271Gesundheitsfonds § 271aSicherstellung der Einnahmen des Gesundheitsfonds § 272Sonderregelungen für den Gesundheitsfonds im Jahr 2021 § 272aSonderregelung für den Gesundheitsfonds im Jahr 2022 § 272bSonderregelungen für den Gesundheitsfonds im Jahr 2023, Aussetzung des Zusatzbeitragssatz-
anhebungsverbots für das Jahr 2023 § 273Sicherung der Datengrundlagen für den Risikostruktur-
ausgleich
Rechtsprechung zu § 265b SGB V
3 Entscheidungen zu § 265b SGB V in unserer Datenbank:
- BSG, 08.10.2019 - B 1 A 2/19 R
Krankenversicherung - Rückstellungen in der Jahresrechnung aufgrund ungewisser ...
- VG Düsseldorf, 18.09.2013 - 16 K 3174/13
Notwendigkeit der Schließung einer Betriebskrankenkasse nicht mehr auf Dauer ...
- VGH Baden-Württemberg, 27.09.2011 - PB 15 S 1026/11
Schließung einer Betriebskrankenkasse ist keine zur Aufstellung eines Sozialplans ...