Siebtes Buch Sozialgesetzbuch
- Gesetzliche Unfallversicherung -
Drittes Kapitel - Leistungen nach Eintritt eines Versicherungsfalls (§§ 26 - 103) |
Erster Abschnitt - Heilbehandlung, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Leistungen zur Sozialen Teilhabe und ergänzende Leistungen, Pflege, Geldleistungen (§§ 26 - 55a) |
Zweiter Unterabschnitt - Heilbehandlung (§§ 27 - 34) |
(1) Versicherte erhalten in ihrem Haushalt oder ihrer Familie neben der ärztlichen Behandlung häusliche Krankenpflege durch geeignete Pflegekräfte, wenn Krankenhausbehandlung geboten, aber nicht ausführbar ist oder wenn sie durch die häusliche Krankenpflege vermieden oder verkürzt werden kann und das Ziel der Heilbehandlung nicht gefährdet wird.
(2) Die häusliche Krankenpflege umfaßt die im Einzelfall aufgrund ärztlicher Verordnung erforderliche Grund- und Behandlungspflege sowie hauswirtschaftliche Versorgung.
(3) 1Ein Anspruch auf häusliche Krankenpflege besteht nur, soweit es einer im Haushalt des Versicherten lebenden Person nicht zuzumuten ist, Krankenpflege zu erbringen. 2Kann eine Pflegekraft nicht gestellt werden oder besteht Grund, von einer Gestellung abzusehen, sind die Kosten für eine selbstbeschaffte Pflegekraft in angemessener Höhe zu erstatten.
(4) Das Nähere regeln die Verbände der Unfallversicherungsträger durch gemeinsame Richtlinien.
infrastruktur § 27aNutzung der Telematik-
infrastruktur § 28Ärztliche und zahnärztliche Behandlung § 29Arznei- und Verbandmittel § 30Heilmittel § 31Hilfsmittel § 32Häusliche Krankenpflege § 33Behandlung in Krankenhäusern und Rehabilitations-
einrichtungen § 34Durchführung der Heilbehandlung
Rechtsprechung zu § 32 SGB VII
10 Entscheidungen zu § 32 SGB VII in unserer Datenbank:
- FG Münster, 11.12.2023 - 15 K 448/20
Umsatzsteuer - Unter welchen Voraussetzungen sind Leistungen im Bereich des ...
- FG Schleswig-Holstein, 29.01.2019 - 4 V 135/17
Aussetzung der Vollziehung: Zur Frage der (partiellen) Umsatzsteuerfreiheit bei ...
- BFH, 21.08.2013 - V R 20/12
EuGH-Vorlage zur Personalgestellung von Pflegefachkräften an stationäre und ...
Zum selben Verfahren:
- FG Hamburg, 24.11.2011 - 6 K 233/10
Umsatzsteuer: Keine Umsatzsteuerfreiheit für Arbeitnehmerüberlassung im Bereich ...
- FG Hamburg, 24.11.2011 - 6 K 233/10
- SG Bremen, 04.05.2011 - S 2 U 11/08
Kosten für die Behandlung und für einen stationären Aufenthalt nach einer ...
- LSG Niedersachsen-Bremen, 15.12.2011 - L 14 U 24/07
- BVerwG, 23.02.2011 - 8 C 53.09
Bundesrechnungshof; bundesunmittelbare juristische Person des öffentlichen ...
- FG Berlin-Brandenburg, 20.07.2022 - 7 K 7089/22
Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 UStG für die von einer examinierten ...
- FG Niedersachsen, 11.06.2020 - 11 K 319/19
Voraussetzungen einer Umsatzsteuerbefreiung für Umsätze aus dem ambulanten ...
- SG Hamburg, 30.09.2002 - S 36 U 273/99
Pflegegeld (§ 44 SGB VII) als Geldleistung - Anspruchsübergang auf ...
Querverweise
Auf § 32 SGB VII verweisen folgende Vorschriften:
- Umsatzsteuergesetz (UStG)
- Steuerbefreiungen und Steuervergütungen
- § 4 (Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen)
- Viertes Buch Sozialgesetzbuch - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - (SGB IV)
- Träger der Sozialversicherung
- Aufsicht
- § 87 (Umfang der Aufsicht)