Sozialgerichtsgesetz
Zweiter Teil - Verfahren (§§ 60 - 201) |
Erster Abschnitt - Gemeinsame Verfahrensvorschriften (§§ 60 - 142a) |
Erster Unterabschnitt - Allgemeine Vorschriften (§§ 60 - 75) |
1Vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. 2Gleiches gilt für die nach diesem Gesetz vertretungsberechtigten Personen, für die ein sicherer Übermittlungsweg nach § 65a Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 zur Verfügung steht. 3Ist eine Übermittlung aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. 4Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Fassung aufgrund des Gesetzes zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.01.2022 | Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften | 05.10.2021 | |
01.01.2022 | Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten | 10.10.2013 |
Rechtsprechung zu § 65d SGG
88 Entscheidungen zu § 65d SGG in unserer Datenbank:
- LSG Rheinland-Pfalz, 27.09.2023 - L 6 BA 7/22
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Prüfung des Eingangs durch Vorlage der automatisierten Eingangsbestätigung
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Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit der Berufung - Formverstoß - ...
- LSG Berlin-Brandenburg, 15.03.2023 - L 4 KR 240/22
Sozialgerichtliches Verfahren - Pflicht zur Einreichung elektronischer Dokumente ...
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Sozialgerichtliches Verfahren - Berufung - elektronischer Rechtsverkehr - ...
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Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren ...
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Unzulässigkeit einer im Jahr 2022 von einer Rechtsanwaltsgesellschaft nicht als ...
- LSG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2023 - L 14 BA 123/23
Querverweise
Auf § 65d SGG verweisen folgende Vorschriften:
- Einführungsgesetz zum Rechtsdienstleistungsgesetz (RDGEG)
- § 3 (Gerichtliche Vertretung)