Strafgesetzbuch
Besonderer Teil (§§ 80 - 358) |
19. Abschnitt - Diebstahl und Unterschlagung (§§ 242 - 248c) |
Zitiervorschläge
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§ 242Diebstahl
§ 243Besonders schwerer Fall des Diebstahls
§ 244Diebstahl mit Waffen; Bandendiebstahl; Wohnungs-
einbruchdiebstahl § 244aSchwerer Bandendiebstahl § 245Führungsaufsicht § 246Unterschlagung § 247Haus- und Familiendiebstahl § 248(weggefallen) § 248aDiebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen § 248bUnbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs § 248cEntziehung elektrischer Energie
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Rechtsprechung zu § 245 StGB
186 Entscheidungen zu § 245 StGB in unserer Datenbank:
- BGH, 26.06.1951 - 2 StR 224/51
Rechtsmittel
- BGH, 23.10.1968 - 3 StR 227/68
Geltung der Zehn-Jahres-Frist für den Zeitraum zwischen der Verbüßung der letzten ...
- BGH, 12.06.1951 - 1 StR 224/51
- BGH, 11.02.1955 - 2 StR 173/54
- BGH, 07.03.1962 - 2 StR 51/62
- BGH, 04.12.1951 - 2 StR 585/51
Rechtsmittel
- RG, 24.08.1943 - 1 D 260/43
In die zehnjährige Frist der sog. "Rückfallverjährung" (§§ 245, 264 Abs. 3 StGB.) ...
- BGH, 10.04.1952 - 4 StR 1027/51
Voraussetzungen der "schweren Kuppelei" durch einen Ehemann - Tateinheitliches ...
- BGH, 25.04.1952 - 2 StR 25/52
Rechtsmittel
- BGH, 19.06.1951 - 1 StR 125/51