Strafprozeßordnung
2. Buch - Verfahren im ersten Rechtszug (§§ 151 - 295) |
4. Abschnitt - Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens (§§ 198 - 211) |
Zitiervorschläge
__paste_bez____paste_norm__ Strafprozeßordnung (https://dejure.org/gesetze/StPO/__paste_norm__.html)
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§ 198(weggefallen)
§ 199Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens
§ 200Inhalt der Anklageschrift
§ 201Übermittlung der Anklageschrift
§ 202Anordnung ergänzender Beweiserhebungen
§ 202aErörterung des Verfahrensstands mit den Verfahrens-
beteiligten § 203Eröffnungsbeschluss § 204Nichteröffnungs-
beschluss § 205Einstellung des Verfahrens bei vorübergehenden Hindernissen § 206Keine Bindung an Anträge § 206aEinstellung des Verfahrens bei Verfahrenshindernis § 206bEinstellung des Verfahrens wegen Gesetzesänderung § 207Inhalt des Eröffnungsbeschlusses § 208(weggefallen) § 209Eröffnungs-
zuständigkeit § 209aBesondere funktionelle Zuständigkeiten § 210Rechtsmittel gegen den Eröffnungs- oder Ablehnungsbeschluss § 211Wiederaufnahme nach Ablehnungsbeschluss
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beteiligten § 203Eröffnungsbeschluss § 204Nichteröffnungs-
beschluss § 205Einstellung des Verfahrens bei vorübergehenden Hindernissen § 206Keine Bindung an Anträge § 206aEinstellung des Verfahrens bei Verfahrenshindernis § 206bEinstellung des Verfahrens wegen Gesetzesänderung § 207Inhalt des Eröffnungsbeschlusses § 208(weggefallen) § 209Eröffnungs-
zuständigkeit § 209aBesondere funktionelle Zuständigkeiten § 210Rechtsmittel gegen den Eröffnungs- oder Ablehnungsbeschluss § 211Wiederaufnahme nach Ablehnungsbeschluss
Rechtsprechung zu § 206a StPO
1.598 Entscheidungen zu § 206a StPO in unserer Datenbank:
- BGH, 25.08.2020 - KRB 25/20
Unterlassenes Angebot
- OLG Frankfurt, 14.06.2023 - 7 Ws 85/23
Keine Einstellung des Verfahrens nach § 206a Abs. 1 StPO wegen Anreise aus ...
- OLG Frankfurt, 26.10.2023 - 7 Ws 191/23
Keine Verfahrenseinstellung nach § 206a StPO bei Eröffnungs- und ...
- BGH, 14.11.2023 - 6 StR 345/23
Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln i.R.d. Betriebs einer ...
- OLG Stuttgart, 01.07.2021 - 1 Rv 13 Ss 421/21
Strafklageverbrauch bei Trunkenheitsfahrt mit anschließender Tätlichkeit
- OLG Frankfurt, 04.08.2015 - 2 Ws 46/15
Absehen vom Auferlegen der Auslagen auf die Staatskasse bei Verfahrenseinstellung ...
- OLG Saarbrücken, 07.10.2019 - 1 Ws 174/19
1. Die Vollmacht des Wahlverteidigers endet mit dem Tod des Angeklagten.2. Der ...
- BGH, 18.03.2024 - 5 StR 12/23
- LG Nürnberg-Fürth, 21.11.2023 - 18 KLs 105 Js 10084/20
Zuständigkeit der allgemeinen Großen Strafkammer für Abrechnungsbetrug gegenüber ...
- VerfGH Sachsen, 04.01.2024 - 110-IV-23
Eilrechtsschutz eines Antragstellers auf Aussetzung der gegen ihn stattfindenden ...
§ 206a StPO in Nachschlagewerken
- § 206a StPO wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
- Zwischenverfahren
- § 206a StPO wird im Betreuungsrecht-Lexikon unter folgenden Stichworten zitiert:
- Strafprozess
Querverweise
Auf § 206a StPO verweisen folgende Vorschriften:
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Beteiligung des Verletzten am Verfahren
- Nebenklage
- § 400 (Rechtsmittelbefugnis des Nebenklägers)
Redaktionelle Querverweise zu § 206a StPO:
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Allgemeine Vorschriften
- Gerichtliche Entscheidungen
- § 35a S. 1 (Rechtsmittelbelehrung) (zu § 206a II)
- Verfahren im ersten Rechtszug
- Hauptverhandlung
- § 260 III (Urteil)
- Rechtsmittel
- Beschwerde
- § 311 (Sofortige Beschwerde) (zu § 206a II)
- Strafvollstreckung und Kosten des Verfahrens
- Kosten des Verfahrens
- § 467 III 2 Nr. 2 (Kosten und notwendige Auslagen bei Freispruch, Nichteröffnung und Einstellung)