Strafprozeßordnung
5. Buch - Beteiligung des Verletzten am Verfahren (§§ 374 - 406l) |
2. Abschnitt - Privatklage (§§ 374 - 394) |
(1) 1Das weitere Verfahren richtet sich nach den Vorschriften, die für das Verfahren auf erhobene öffentliche Klage gegeben sind. 2Jedoch dürfen Maßregeln der Besserung und Sicherung nicht angeordnet werden.
(2) § 243 ist mit der Maßgabe anzuwenden, daß der Vorsitzende den Beschluß über die Eröffnung des Hauptverfahrens verliest.
(3) Das Gericht bestimmt unbeschadet des § 244 Abs. 2 den Umfang der Beweisaufnahme.
(4) Die Vorschrift des § 265 Abs. 3 über das Recht, die Aussetzung der Hauptverhandlung zu verlangen, ist nicht anzuwenden.
(5) Vor dem Schwurgericht kann eine Privatklagesache nicht gleichzeitig mit einer auf öffentliche Klage anhängig gemachten Sache verhandelt werden.
berechtigte § 375Mehrere Privatklage-
berechtigte § 376Anklageerhebung bei Privatklagedelikten § 377Beteiligung der Staatsanwaltschaft; Übernahme der Verfolgung § 378Beistand und Vertreter des Privatklägers § 379Sicherheitsleistung; Prozesskostenhilfe § 379aGebührenvorschuss § 380Erfolgloser Sühneversuch als Zulässigkeits-
voraussetzung § 381Erhebung der Privatklage § 382Mitteilung der Privatklage an den Beschuldigten § 383Eröffnungs-
oder Zurückweisungs-
beschluss; Einstellung bei geringer Schuld § 384Weiteres Verfahren § 385Stellung des Privatklägers; Ladung; Akteneinsicht § 386Ladung von Zeugen und Sachverständigen § 387Vertretung in der Hauptverhandlung § 388Widerklage § 389Einstellung durch Urteil bei Verdacht eines Offizialdelikts § 390Rechtsmittel des Privatklägers § 391Rücknahme der Privatklage; Verwerfung bei Versäumung; Wiedereinsetzung § 392Wirkung der Rücknahme § 393Tod des Privatklägers § 394Bekanntmachung an den Beschuldigten
Rechtsprechung zu § 384 StPO
22 Entscheidungen zu § 384 StPO in unserer Datenbank:
- KG, 16.10.2017 - 121 Ss 143/17
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- RG, 06.11.1917 - V 298/17
A) Zur Auslegung des § 384 Abs. 2 Satz 2 StPO. b) Über das Verhältnis des § 230 ...
- RG, 07.11.1921 - VI 1504/21
Zur Anwendung des § 384 Abs. 2 Satz 2 StPO.
- RG, 05.02.1919 - V 1253/18
Zur Auslegung der Vorschrift des § 384 Abs. 2 StPO.
- OLG Koblenz, 11.02.1985 - 15 WF 81/85
- BGH, 01.02.1962 - KRB 2/61
Mündliche Verhandlung im Kartell-Bußgeldverfahren
- BVerwG, 02.12.1969 - VI C 138.67
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- BGH, 23.01.1979 - 5 StR 748/78
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Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer strafrechtlichen Verurteilung wegen ...
§ 384 StPO in Nachschlagewerken
- § 384 StPO wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
- Privatklage