Strafprozeßordnung
1. Buch - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 150) |
Abschnitt 4b - Verfahren bei Zustellungen (§§ 36 - 41a) |
Zitiervorschläge
__paste_bez____paste_norm__ Strafprozeßordnung (https://dejure.org/gesetze/StPO/__paste_norm__.html)
Tipp: Sie können bequem auch Untereinheiten des Gesetzestextes (Absatz, Nummer, Satz etc.) zitieren. Halten Sie dafür die Umschalttaste ⇧ gedrückt und bewegen Sie die Maus über dem Gesetzestext. Der jeweils markierte Abschnitt wird Ihnen am oberen Rand als Zitat angezeigt und Sie können das Zitat von dort kopieren. Ausführliche Beschreibung
Rechtsprechung zu § 39 StPO
4 Entscheidungen zu § 39 StPO in unserer Datenbank:
- BGH, 28.10.1954 - 3 StR 466/54
Beweiskraft einer kommissarischen Vernehmung eines in der Schweiz wohnhaften ...
- LG Offenburg, 15.08.2008 - 2 O 155/07
Wertersatzverfallforderung als nachrangige Insolvenzforderung i.S.d. § 39 Abs. 1 ...
- LG Kleve, 02.07.2021 - 120 Qs 61/21
- OLG Stuttgart, 07.02.1979 - 3 Ss (3) 24/79
Gelockertes Bezugnahmeverbot für Berufungsurteile bei zweifelsfreier Angabe des ...