Verwaltungsgerichtsordnung
Teil III - Rechtsmittel und Wiederaufnahme des Verfahrens (§§ 124 - 153) |
14. Abschnitt - Beschwerde, Erinnerung, Anhörungsrüge (§§ 146 - 152a) |
(1) Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts können vorbehaltlich des § 99 Abs. 2 und des § 133 Abs. 1 dieses Gesetzes sowie des § 17a Abs. 4 Satz 4 des Gerichtsverfassungsgesetzes nicht mit der Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht angefochten werden.
(2) Im Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht gilt für Entscheidungen des beauftragten oder ersuchten Richters oder des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle § 151 entsprechend.
verwaltungsgericht] § 149[Aufschiebende Wirkung] § 150[Entscheidung durch Beschluß] § 151[Erinnerung gegen Entscheidungen des beauftragten oder ersuchten Richters oder Urkundsbeamten] § 152[Beschwerde zum Bundes-
verwaltungsgericht] § 152a[Anhörungsrüge]
Rechtsprechung zu § 152 VwGO
48.671 Entscheidungen zu § 152 VwGO in unserer Datenbank:
- OVG Berlin-Brandenburg, 30.11.2023 - 11 A 1.23
Klage eines anerkannten Naturschutzverbandes gegen das Unterlassen eines ...
- VGH Baden-Württemberg, 20.12.2019 - 2 S 3145/19
Entfernung eines Beschlusses aus dem Internetauftritt des Bundesgerichtshofs; ...
- VGH Bayern, 08.11.2023 - 13 A 23.1698
Unzulässiges Ablehnungsgesuch und unzulässige Anhörungsrügen
- BVerwG, 06.07.2022 - 3 B 31.21
Rechtswegbeschwerde im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes von Privatärzten ...
- BVerwG, 23.06.2022 - 2 B 24.22
Zweiwochenfrist für die weitere Beschwerde nach § 17a Abs. 4 Satz 3 GVG zum ...
- BVerwG, 16.02.2021 - 2 B 61.20
Unzulässigkeit einer Untätigkeitsbeschwerde; Einstellung des Beschwerdeverfahrens
- OVG Bremen, 18.03.2020 - 2 B 50/20
Verwaltungsrechtsweg bei Konkurrentenstreit um Angestelltenstelle im öffentlichen ...
- BVerwG, 08.12.2021 - 5 B 1.21
Rechtswegzuständigkeit bei einem zunächst in der Verwaltungsgerichtsbarkeit und ...
- BGH, 13.09.2021 - RiZ(B) 2/21
Beschwerde gegen die vorläufige Untersagung der Führung der Amtsgeschäfte
- BVerwG, 06.07.2022 - 3 B 35.21
Vorläufiger Rechtsschutz gegen Beitragsbescheide der Kassenärztlichen ...