Wasserhaushaltsgesetz
Kapitel 3 - Besondere wasserwirtschaftliche Bestimmungen (§§ 50 - 95) |
Abschnitt 7 - Wasserwirtschaftliche Planung und Dokumentation (§§ 82 - 88) |
(1) 1Zur Sicherung von Planungen für
1. | dem Wohl der Allgemeinheit dienende Vorhaben der Wassergewinnung oder Wasserspeicherung, der Abwasserbeseitigung, der Wasseranreicherung, der Wasserkraftnutzung, der Bewässerung, des Hochwasserschutzes oder des Gewässerausbaus, | |
2. | Vorhaben nach dem Maßnahmenprogramm nach § 82 |
kann die Landesregierung durch Rechtsverordnung Planungsgebiete festlegen, auf deren Flächen wesentlich wertsteigernde oder die Durchführung des geplanten Vorhabens erheblich erschwerende Veränderungen nicht vorgenommen werden dürfen (Veränderungssperre). 2Sie kann die Ermächtigung nach Satz 1 durch Rechtsverordnung auf andere Landesbehörden übertragen.
(2) Veränderungen, die in rechtlich zulässiger Weise vorher begonnen worden sind, Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt.
(3) 1Die Veränderungssperre tritt drei Jahre nach ihrem Inkrafttreten außer Kraft, sofern die Rechtsverordnung nach Absatz 1 Satz 1 keinen früheren Zeitpunkt bestimmt. 2Die Frist von drei Jahren kann, wenn besondere Umstände es erfordern, durch Rechtsverordnung um höchstens ein Jahr verlängert werden. 3Die Veränderungssperre ist vor Ablauf der Frist nach Satz 1 oder Satz 2 außer Kraft zu setzen, sobald und soweit die Voraussetzungen für ihren Erlass weggefallen sind.
(4) Von der Veränderungssperre können Ausnahmen zugelassen werden, wenn dem keine überwiegenden öffentlichen Belange entgegenstehen.
Rechtsprechung zu § 86 WHG
17 Entscheidungen zu § 86 WHG in unserer Datenbank:
- BVerwG, 12.01.2024 - 10 BN 4.23
Zum selben Verfahren:
- VGH Bayern, 19.01.2023 - 8 N 22.287
Erfolglose Normenkontrolle gegen wasserrechtliche Veränderungssperre für ein ...
- VGH Bayern, 19.01.2023 - 8 N 22.287
- VGH Bayern, 31.07.2019 - 8 ZB 16.2560
Vorläufige Sicherung eines Überschwemmungsgebiets für die geplante Errichtung ...
Zum selben Verfahren:
- VG Regensburg, 04.10.2016 - RO 8 K 16.542
Vorläufige Sicherung eines Überschwemmungsgebiets für geplante Flutpolder
- VG Regensburg, 04.10.2016 - RO 8 K 16.542
- VGH Bayern, 31.07.2019 - 8 ZB 16.2558
Festgesetzte Überschwemmungsgebiete und Schutzvorschriften
Zum selben Verfahren:
- VG Regensburg, 04.10.2016 - RO 8 K 16.560
Vorläufige Sicherung von Überschwemmungsgebieten
- VG Regensburg, 04.10.2016 - RO 8 K 16.560
- BVerwG, 29.07.2021 - 4 VR 8.20
Bauverbot; Brunnenanlage; Bundesfachplanungsentscheidung; Drehstrom; Erdkabel; ...
- OVG Niedersachsen, 11.06.2020 - 13 ME 53/20
Beschwerde; Beseitigungsanordnung; formelle Illegalität; vorläufiger ...
- VG Düsseldorf, 24.01.2018 - 6 K 12341/17
Kein Anspruch der Deutschen Umwelthilfe auf Stilllegung von Fahrzeugen mit ...
- VG Würzburg, 16.11.2023 - W 5 K 22.1468
Verpflichtungsklage, Baugenehmigung, landwirtschaftlicher Betrieb im ...
Querverweise
Auf § 86 WHG verweisen folgende Vorschriften:
- Wassergesetz (WasserG)
- Besondere wasserwirtschaftliche Bestimmungen
- Gewässerausbau, Dammbauten, Stauanlagen
- § 56 (Veränderungssperre)