Wirtschaftsprüferordnung
Sechster Teil - Berufsgerichtsbarkeit (§§ 71a - 127) |
Vierter Abschnitt - Die Kosten in dem berufsgerichtlichen Verfahren. Die Vollstreckung der berufsaufsichtlichen Maßnahmen und der Kosten. Die Tilgung (§§ 122 - 126a) |
(weggefallen)
Aufgehoben durch das Gesetz zur Umsetzung der aufsichts- und berufsrechtlichen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz) vom 31.03.2016
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
17.06.2016 | Gesetz zur Umsetzung der aufsichts- und berufsrechtlichen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz) | 31.03.2016 |
Rechtsprechung zu § 124a WPO
6 Entscheidungen zu § 124a WPO in unserer Datenbank:
- LG Berlin, 19.06.2015 - WiL 1/15
Berufspflichten des Wirtschaftsprüfers: Wiederholte Beitreibung des ...
- LG Berlin, 19.06.2015 - WiL 22/14
Berufspflichten des vereidigten Buchprüfers: Bestehen von unregulierten ...
- LG Berlin, 22.12.2014 - WiL 7/14
- LG Berlin, 23.08.2002 - WiL 7/01
Verstoß eines Wirtschaftsprüfers gegen die berufliche Verpflichtung zu ...
- LG Berlin, 31.10.2007 - WiL 5/07
Verhängung einer Geldbuße gegen einen Wirtschaftsprüfer: Wiederholte Verletzung ...
- LG Berlin, 11.05.2007 - WiL 9/06
Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer: Verhängung einer Geldbuße wegen Verstoßes ...