Zivilprozessordnung

   Buch 2 - Verfahren im ersten Rechtszug (§§ 253 - 510c)   
   Abschnitt 2 - Verfahren vor den Amtsgerichten (§§ 495 - 510c)   
Gliederung
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Textdarstellung

  

§ 498
Zustellung des Protokolls über die Klage

Ist die Klage zum Protokoll der Geschäftsstelle angebracht worden, so wird an Stelle der Klageschrift das Protokoll zugestellt.

Rechtsprechung zu § 498 ZPO

13 Entscheidungen zu § 498 ZPO in unserer Datenbank:

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