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   VG Karlsruhe, 26.07.2011 - 6 K 2797/10   

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https://dejure.org/2011,9726
VG Karlsruhe, 26.07.2011 - 6 K 2797/10 (https://dejure.org/2011,9726)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 26.07.2011 - 6 K 2797/10 (https://dejure.org/2011,9726)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 26. Juli 2011 - 6 K 2797/10 (https://dejure.org/2011,9726)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit der Erhebung einer Gebühr für eine Gewährung von Akteneinsicht nach Landesrecht; Verletzung des Kostendeckungsgrundsatzes durch eine Gebührenfestsetzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwaltungsgebühr- Akteneinsicht; Behördliches Handeln; Gebühr; Rahmengebühr; Entstehung; Ermessensfehler; Übermaßverbot; Kostendeckungsgrundsatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bemessung der Akteneinsichtsgebühr

  • weka.de (Kurzinformation)

    Gebühr für die Paginierung einer Behördenakte beim Gewähren von Akteneinsicht nicht rechtmäßig

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 11
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (16)

  • VGH Baden-Württemberg, 02.03.1995 - 2 S 1595/93

    Gebühr für eine immissionsschutzrechtliche Stellungnahme nach BImSchG § 10a Abs 1

    Auszug aus VG Karlsruhe, 26.07.2011 - 6 K 2797/10
    § 12 Abs. 4 und § 7 LGebG stecken in verfassungskonformer Weise die äußeren Grenzen des Spielraum der zulässigen Gebührenhöhe ab und eröffnen die Möglichkeit richterlicher Überprüfung der Einhaltung dieser Grenzen (vgl. Schlabach, Verwaltungskostenrecht, 36. Lfg. April 2011, § 12 LGebG, Rn. 61 ff. m.w.N.; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 02.03.1995 - 2 S 1595/93 - NVwZ 1995, 1029 und vom 26.01.2009 - 1 S 1678/07 - NVwZ-RR 2009, 329 ).

    Der Gebührenrahmen ermöglicht es dem Landratsamt, das im Gebührenrecht geltende und aus § 7 Abs. 3 LGebG abzuleitende Äquivalenzprinzip für jeden Einzelfall konsequent umzusetzen (BVerfG, Beschluss vom 06.02.1979 - 2 BvL 5/76 - NJW 1979, 1345 f.; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 02.03.1995 - 2 S 1595/93 - NVwZ 1995, 1029 ).

    Im vorliegenden Fall einer Rahmengebühr steht der Behörde für die Festlegung der konkreten Gebührenhöhe ein Ermessensspielraum zu (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 15.03.1991 - A 14 S 2616/90 - KStZ 1991, 110 und juris, vom 02.03.1995 - 2 S 1595/93 - NVwZ 1995, 1029 und vom 26.01.2009 - 1 S 1678/07 - NVwZ-RR 2009, 329 ).

  • VGH Baden-Württemberg, 26.01.2009 - 1 S 1678/07

    Verwaltungsgebühr für versammlungsrechtliche Auflage zur Gefahrenabwehr

    Auszug aus VG Karlsruhe, 26.07.2011 - 6 K 2797/10
    § 12 Abs. 4 und § 7 LGebG stecken in verfassungskonformer Weise die äußeren Grenzen des Spielraum der zulässigen Gebührenhöhe ab und eröffnen die Möglichkeit richterlicher Überprüfung der Einhaltung dieser Grenzen (vgl. Schlabach, Verwaltungskostenrecht, 36. Lfg. April 2011, § 12 LGebG, Rn. 61 ff. m.w.N.; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 02.03.1995 - 2 S 1595/93 - NVwZ 1995, 1029 und vom 26.01.2009 - 1 S 1678/07 - NVwZ-RR 2009, 329 ).

    Im vorliegenden Fall einer Rahmengebühr steht der Behörde für die Festlegung der konkreten Gebührenhöhe ein Ermessensspielraum zu (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 15.03.1991 - A 14 S 2616/90 - KStZ 1991, 110 und juris, vom 02.03.1995 - 2 S 1595/93 - NVwZ 1995, 1029 und vom 26.01.2009 - 1 S 1678/07 - NVwZ-RR 2009, 329 ).

  • VGH Baden-Württemberg, 15.03.1991 - A 14 S 2616/90

    Anfechtung einer Widerspruchsgebühr - Anforderung an die Begründung der

    Auszug aus VG Karlsruhe, 26.07.2011 - 6 K 2797/10
    Im vorliegenden Fall einer Rahmengebühr steht der Behörde für die Festlegung der konkreten Gebührenhöhe ein Ermessensspielraum zu (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 15.03.1991 - A 14 S 2616/90 - KStZ 1991, 110 und juris, vom 02.03.1995 - 2 S 1595/93 - NVwZ 1995, 1029 und vom 26.01.2009 - 1 S 1678/07 - NVwZ-RR 2009, 329 ).

    Die obergerichtliche Rechtsprechung lässt zwar zur Begründung einen Verweis auf die Bemessungsgesichtspunkte des § 7 LGebG genügen (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 15.03.1991 - A 14 S 2616/90 - KStZ 1991, 110 und juris).

  • VG Freiburg, 15.04.2016 - 4 K 143/15

    Meldeauflage, Betretungs- und Aufenthaltverbot im Zusammenhang mit Fußballspielen

    Die Festsetzung der konkreten Höhe der Gebühr innerhalb des vorgegebenen Gebührenrahmens stand im Ermessen der Beklagten (vgl. dazu VG Karlsruhe, Urteil vom 26.07.2011 - 6 K 2797/10 -, juris, m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 28.04.2015 - 5 LB 141/14

    Aktenführung; Aktenverfälschung; Billigkeitsentscheidung; Entreicherung; grobe

    Eine Paginierung stellt unter anderem sicher, dass der Verwaltungsvorgang nicht vor einer Akteneinsicht verändert werden kann, indem unpaginierte Bestandteile der Akte entfernt, hinzugefügt oder an einer anderen Stelle abgeheftet werden (vgl. VG Karlsruhe, Urteil vom 26.7.2011 - 6 K 2797/10 -, juris Rn 35).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.11.2016 - 6 A 10393/15

    Gebührenerhebung für die Akteneinsicht in die Bauakte

    Die Sachgerechtheit der Annahme eines durchschnittlichen Zeitaufwands von 30 Minuten für die Gewährung von Akteneinsicht in Bauakten in einfach gelagerten Fällen wird auch nicht durch das von der Klägerin angeführte Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe (vgl. Urteil vom 26. Juli 2011 - 6 K 2797/10 -, juris, Rn. 36) durchgreifend in Frage gestellt.
  • OVG Hamburg, 20.10.2021 - 3 Bf 28/19

    Gebühren für die Gewährung einer Akteneinsicht; Vertretung; Gebührenschuldner

    Sowohl ein rechtsstaatliches Verfahren (vgl. Kopp/Ramsauer, VwVfG, 21. Aufl. 2020, § 29 Rn. 2, 41) als auch der Schutz der informationellen Selbstbestimmung wie auch weitere Grundrechte des betroffenen Bürgers oder seines für ihn tätigen Rechtsanwaltes erfordern es nicht, dass diesbezügliches Verwaltungshandeln gänzlich gebührenfrei sein muss (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6.3.1996, 2 BvR 386/96, NJW 1996, 2222, juris Rn. 9 ff. - zur Aktenversendungspauschale; im Ergebnis ebenso - ohne nähere Begründung - VG Karlsruhe, Urt. v. 26.7.2011, 6 K 2797/10, NVwZ-RR 2012, 11 [Ls.], juris Rn. 23 ff.; VG Frankfurt, Gerichtsbescheid v. 5.1.2009, 3 K 2122/07.F, juris Rn. 33; VG Gera, Urt. v. 11.8.1999, 4 K 1859/98.GE, ThürVGRspr 2000, 10, juris Rn. 27 ff.).
  • VG Karlsruhe, 29.11.2011 - 6 K 1262/11

    Gebühren für Kopien aus der Personalakte eines Beamten

    Hierunter fällt auch schlicht-hoheitliches Handeln (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11.12.2008 - 2 S 1162/07 - VBlBW 2009, 261; VG Karlsruhe, Urteil vom 26.07.2011 - 6 K 2797/10 - juris; Schlabach, Gebührenrecht der Verwaltung in Baden-Württemberg, § 2 LGebG, Rn. 24).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2018 - 9 A 1997/16

    Heranziehung eines Rechtsanwaltes zu einer Verwaltungsgebühr in Höhe von 76,00

    Dies zugrunde gelegt kann nicht zweifelhaft sein, dass die Herstellung einer Kopie und deren Übersendung zum Verbleib bei der Klägerin, anders als der von ihr angeführte Fall einer Sicherungskopie zum Verbleib bei der Behörde während der Versendung der Originalakte, vgl. dazu VG Aachen, Urteil vom 3. Juli 2012 - 7 K 1445/11 -, juris Rn. 15, oder die Paginierung einer Akte, vgl. dazu VG Karlsruhe, Urteil vom 26. Juli 2011 - 6 K 2797/10 -, juris Rn. 35, und VG Magdeburg, Beschluss vom 12. Dezember 2017 - 7 B 985/17 -, juris Rn. 23.
  • VG Magdeburg, 12.12.2017 - 7 B 985/17

    Erhebung von Gebühren für Aktenübersendung im behördlichen Vorverfahren

    Folglich kann das Paginieren nicht über Gebühren abgegolten werden (vgl. VG Karlsruhe, Urt. v. 26.07.2011 - 6 K 2797/10 -, juris).
  • VG Aachen, 03.07.2012 - 7 K 1445/11

    Verwaltungsgebühr wegen Übersendung eines Verwaltungsvorganges in das Büro zwecks

    Soweit das Gericht auf das Urteil des VG Karlsruhe vom 26. Juli 2011 - 6 K 2797/10 -, juris, hingewiesen habe, sei zu bemerken, dass danach lediglich das Paginieren von Aktenseiten keine öffentliche Leistung darstelle, die Berücksichtigung bei der Gebührenfestsetzung finden dürfe.
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