Gesetzgebung
   BGBl. I 1999 S. 2493   

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BGBl. I 1999 S. 2493 (https://dejure.org/1999,28322)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1999 Teil I Nr. 57, ausgegeben am 27.12.1999, Seite 2493
  • Zweites Eigentumsfristengesetz (2. EFG)
  • vom 20.12.1999

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung

  • 02.12.1999   BT   EIGENTUMSRECHTLICHE FRISTEN UM ZWEI JAHRE VERLÄNGERN (GESETZENTWURF)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerwG, 19.12.2007 - 8 C 4.07

    Zwangsversteigerung; - von Grundstücken; - von Gebäuden; Restitutionsanspruch in

    Um einem drohenden Rechtsverlust wegen Überlastung der zuständigen Behörden vorzubeugen, wurde die Übergangsfrist zweimal verschoben (vgl. BTDrucks 13/5586 und 13/6122 bzw. BTDrucks 14/2250 und 14/2352).Die Frist verlängerte das (Erste) Eigentumsfristengesetz vom 20. Dezember 1996 (BGBl I S. 2028) mit Wirkung vom 28. Dezember 1996 bis zum 31. Dezember 1999 und das Zweite Eigentumsfristengesetz vom 20. Dezember 1999 (BGBl I S. 2493) weiter bis zum 31. Dezember 2000.
  • OLG Naumburg, 13.11.2003 - 11 Wx 16/02

    Beschlagnahme eines Grundstücks und selbständiges Gebädeeigentum

    Übersehen hat die Kammer allerdings das Zweite Eigentumsfristengesetz (2. EFG) vom 20. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2493), wonach der Zeitpunkt, von dem an die angeordnete Beschlagnahme des Grundstücks auch das selbständige Gebäudeeigentum umfasst, nunmehr der 31. Dezember 2000 ist.
  • OLG Jena, 17.01.2000 - 6 W 705/99

    Abhilfe der Beschwerde; Antragsbegründung

    Denn nach dem Vorbringen der Beteiligten zu 1) handelt es sich um eine sog. altrechtliche Dienstbarkeit, welche außerhalb des Grundbuchs entstanden ist, gemäß Art. 187 Abs. 1 EGBGB ohne nachträgliche Eintragung fortbesteht und auch zum Erhalt ihrer Wirksamkeit gegenüber dem öffentlichen Glauben des Grundbuchs der Eintragung jedenfalls solange nicht bedarf, als der in Art. 231 § 5 Abs. 4 und Art. 233 § 5 Abs. 2 S. 1 EGBGB in Verbindung mit Art. 1 des 2. Eigentumsfristengesetzes v. 20.12.1999 (BGBl. I S. 2493) genannte Zeitpunkt nicht erreicht ist.
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