Gesetzgebung
   BGBl. I 2009 S. 1974   

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https://dejure.org/2009,63327
BGBl. I 2009 S. 1974 (https://dejure.org/2009,63327)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 43, ausgegeben am 22.07.2009, Seite 1974
  • Gesetz zur Verbesserung der Absicherung von Zivilpersonal in internationalen Einsätzen zur zivilen Krisenprävention
  • vom 17.07.2009

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Gesetz zur Verbesserung der Absicherung von Zivilpersonal in internationalen Einsätzen zur zivilen Krisenprävention

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung

  • 21.04.2009   BT   An internationalen Einsätzen teilnehmendes Zivilpersonal besser absichern
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BFH, 28.03.2018 - I R 10/17

    Arglistige Täuschung i.S. des § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c AO

    Nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Regelung von Sekundierungen im Rahmen von Einsätzen der zivilen Krisenprävention (Sekundierungsgesetz) vom 17. Juli 2009 (BGBl I 2009, 1974) schloss der Kläger am 17. Dezember 2009 für den Zeitraum bis zum 30. Juni 2010 einen Sekundierungsvertrag ab, dessen Inhalt im Wesentlichen der zuvor geschlossenen Vereinbarung entspricht.
  • FG Baden-Württemberg, 12.01.2017 - 3 K 1670/15

    Änderung bestandskräftiger Einkommensteuerbescheide nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr.

    Nach Inkrafttreten des Sekundierungsgesetzes vom 17. Juli 2009 (BGBl. I 2009, 1974 -SekG-) schloss der Kläger am 17. Dezember 2009 für den Zeitraum bis zum 30. Juni 2010 einen Sekundierungsvertrag ab, dessen Inhalt im Wesentlichen der zuvor geschlossenen Vereinbarung entspricht (Hinweis auf Nr. 2 "Weisungsgebundenheit", Nr. 3 Abs. 1 i.V.m. Nr. 9 "Aufwandsentschädigung", Nr. 3 Abs. 3 "Versteuerung/Vergleichsmitteilungen").
  • VG Köln, 03.05.2013 - 9 K 5087/11

    Erwerbseinkommen als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit einschließlich

    Bestätigt wird dies durch die Gesetzesbegründung zum Sekundierungsgesetz, Deutscher Bundestag, Drucksache (BT-Drs.) 16/12595.
  • VG Düsseldorf, 09.12.2014 - 13 K 9574/13

    In Ruhestandtreten eines Soldaten wegen Überschreitens der für Berufssoldaten

    Bestätigt wird dies durch die Gesetzesbegründung zum Sekundierungsgesetz, Deutscher Bundestag, Drucksache (BT-Drs.) 16/12595.
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