Gesetzgebung
BGBl. I 2020 S. 1067 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I Nr. 24, ausgegeben am 28.05.2020, Seite 1067
- Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Wettbewerbsrecht und für den Bereich der Selbstverwaltungsorganisationen der gewerblichen Wirtschaft
- vom 25.05.2020
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- bundestag.de
Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Wettbewerbsrecht und für den Bereich der Selbstverwaltungsorganisationen der gewerblichen Wirtschaft
Wird zitiert von ...
- VGH Baden-Württemberg, 29.07.2020 - 6 S 1043/19
Heranziehung zu IHK-Beiträgen für den Betrieb (Regiebetrieb einer Gemeinde) von …
Nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 18.12.1956 (BGBl. I S. 920) in der Fassung des Gesetzes vom 25.05.2020 (BGBl. I S. 1067) - IHKG - gehören zur Industrie- und Handelskammer, sofern sie zur Gewerbesteuer veranlagt sind, natürliche Personen, Handelsgesellschaften, andere Personenmehrheiten und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, welche im Bezirk der Industrie- und Handelskammer eine Betriebsstätte unterhalten (Kammerzugehörige).