Gesetzgebung
BGBl. I 1991 S. 2313 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1991 Teil I Nr. 67, ausgegeben am 28.12.1991, Seite 2313
- Gesetz zur Regelung von Vermögensfragen der Sozialversicherung im Beitrittsgebiet und zur Änderung von Gesetzen
- vom 20.12.1991
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- Deutscher Bundestag (Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, mit Materialien)
Wird zitiert von ... (12)
- BSG, 16.07.1996 - 1 RS 2/94
Präsident des BVA als Verwalter des Gesamthandsvermögens der …
In den Entscheidungsgründen wird im wesentlichen ausgeführt: Für die Entscheidung über die Herausgabe von Krankenversicherungsbeiträgen sei das erkennende Gericht nach §§ 8 Abs. 6, 2 Abs. 7 des Gesetzes zur Regelung von Vermögensfragen der Sozialversicherung im Beitrittsgebiet vom 20. Dezember 1991 (BGBl I S 2313 ) erstinstanzlich zuständig.Daraus ist überdies zu schließen, daß im Streitfall eine verwaltungsverfahrensrechtliche Feststellung des Rechtsübergangs auch dann erforderlich ist, wenn der Rechtsübergang unmittelbar vom Vermögen des gemeinsamen Trägers auf den einzelnen Sozialversicherungsträger erfolgt, wie dies die Begründung zu Art. 4 Abs. 1 Satz 2 SozVermG nahelegt (BT-Drucks 12/1522 S 11 zu § 15 des Entwurfs).
Dafür spricht, daß § 8 Abs. 1 SozVermG rückwirkend zum 1. Januar 1991, dh zum Zeitpunkt der Auflösung des gemeinsamen Trägers, in Kraft gesetzt wurde, um einen unmittelbaren Forderungsübergang sicherzustellen, wie es in der Begründung heißt (BT-Drucks 12/1522 S 11 zu § 15 des Entwurfs = Art. 4 Abs. 1 Satz 2 SozVermG).
- BSG, 09.02.1995 - 7 RAr 2/94
Wirkungen der Einbeziehung einer in einem Dynamisierungsbescheid getroffenen …
Für das Alg ergibt sich dies aus § 111 AFG (idF des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen - Gesundheits-Reformgesetz - vom 20. Dezember 1988 - BGBl I 2477), § 112 AFG (idF des Gesetzes vom 23. September 1990 zu dem Vertrag vom 31. August 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands - Einigungsvertragsgesetz - und der Vereinbarung vom 18. September 1990 - BGBl II 885), § 112a AFG (idF des Gesetzes zur Einführung eines Sozialversicherungsausweises und zur Änderung anderer Sozialgesetze vom 6. Oktober 1989 - BGBl I 1822), § 113 AFG (idF des Dritten Rechtsbereinigungsgesetzes vom 28. Juni 1990 - BGBl I 1221) und § 249c AFG (idF des Gesetzes zur Regelung von Vermögensfragen der Sozialversicherung im Beitrittsgebiet und zur Änderung von Gesetzen vom 20. Dezember 1991 - BGBl I 2313). - BVerwG, 17.03.1995 - 7 B 171.94
Voraussetzungen für einen Anspruch auf Rückübereignung eines in das Volkseigentum …
Die im Einigungsvertrag getroffene Abwicklungsregelung besagt ebenso wie das Gesetz zur Regelung von Vermögensfragen der Sozialversicherung im Beitrittsgebiet vom 20. Dezember 1991 (BGBl I S. 2313; SVVermG) nichts über die Zugehörigkeit eines Vermögensgegenstands zum Vermögen der Sozialversicherung, sondern setzt diese voraus und knüpft damit in der Sache an die Zuordnungsregelung der Art. 21 und 22 EV über das öffentliche Vermögen an.
- BAG, 20.02.1997 - 8 AZR 17/96
Arbeitsgerichtsverfahren: Rechtsmittelbelehrung für den unterlegenen Kläger
Die Beklagte zu 2) hafte gemäß § 9 des Gesetzes zur Regelung von Vermögensfragen der Sozialversicherung im Beitrittsgebiet und zur Änderung von Gesetzen vom 20. Dezember 1991 (BGBl. I S. 2313) für Verbindlichkeiten. - BAG, 20.02.1997 - 8 AZR 16/96
Arbeitsgerichtsverfahren: Rechtsmittelbelehrung für den unterlegenen Kläger
Die Beklagte zu 2) hafte gemäß § 9 des Gesetzes zur Regelung von Vermögensfragen der Sozialversicherung im Beitrittsgebiet und zur Änderung von Gesetzen vom 20. Dezember 1991 (BGBl. I S. 2313) für Verbindlichkeiten. - BAG, 20.02.1997 - 8 AZR 21/96
Arbeitsgerichtsverfahren: Rechtsmittelbelehrung für den unterlegenen Kläger; …
Die Beklagte zu 2) hafte gemäß § 9 des Gesetzes zur Regelung von Vermögensfragen der Sozialversicherung im Beitrittsgebiet und zur Änderung von Gesetzen vom 20. Dezember 1991 (BGBl. I S. 2313) für Verbindlichkeiten. - BAG, 20.02.1997 - 8 AZR 18/96
Arbeitsgerichtsverfahren: Rechtsmittelbelehrung für den unterlegenen Kläger
Die Beklagte zu 2) hafte gemäß § 9 des Gesetzes zur Regelung von Vermögensfragen der Sozialversicherung im Beitrittsgebiet und zur Änderung von Gesetzen vom 20. Dezember 1991 (BGBl. I S. 2313) für Verbindlichkeiten. - BAG, 20.02.1997 - 8 AZR 20/96
Arbeitsgerichtsverfahren: Rechtsmittelbelehrung für den unterlegenen Kläger; …
Die Beklagte zu 2) hafte gemäß § 9 des Gesetzes zur Regelung von Vermögensfragen der Sozialversicherung im Beitrittsgebiet und zur Änderung von Gesetzen vom 20. Dezember 1991 (BGBl. I S. 2313) für Verbindlichkeiten. - BAG, 20.02.1997 - 8 AZR 22/96
Arbeitsgerichtsverfahren: Rechtsmittelbelehrung für den unterlegenen Kläger; …
Die Beklagte zu 2) hafte gemäß § 9 des Gesetzes zur Regelung von Vermögensfragen der Sozialversicherung im Beitrittsgebiet und zur Änderung von Gesetzen vom 20. Dezember 1991 (BGBl. I S. 2313) für Verbindlichkeiten. - BAG, 20.02.1997 - 8 AZR 19/96
Arbeitsgerichtsverfahren: Rechtsmittelbelehrung für den unterlegenen Kläger
Die Beklagte zu 2) hafte gemäß § 9 des Gesetzes zur Regelung von Vermögensfragen der Sozialversicherung im Beitrittsgebiet und zur Änderung von Gesetzen vom 20. Dezember 1991 (BGBl. I S. 2313) für Verbindlichkeiten. - LSG Berlin-Brandenburg, 13.12.2006 - L 9 SF 1/02
Gesamtstandsvermögen; Gesundheitswesen Wismut; Grundbuch; Veränderungsnachweis; …
- VG Berlin, 10.03.1995 - 3 A 839.93
Eigentumsrechtliche Zuordnung eines Hauses aus Treuhandvermögen; Übergang des zur …