Rechtsprechung
AG Augsburg, 17.04.2013 - 01 M 3294/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bedeutung des Eingangs bei der Gerichtvollzieherverteilstelle für die Bestimmung des maßgeblichen Zeitpunkts für den Auftragseingang i.S.d. § 39 Nr. 1 EGZPO
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- AG Augsburg, 18.02.2013 - 1 M 1549/13
Zwangsvollstreckungsverfahren: Behandlung von vor der Gesetzesänderung bedingt …
Auszug aus AG Augsburg, 17.04.2013 - 1 M 3294/13
Bei einem Kombiauftrag kommt es bei der Bestimmung des anwendbaren Rechts nach § 39 Nr. 1 EGZPO auf den Eingang des Kombiauftrages beim Gerichtsvollzieher und nicht auf den Zeitpunkt an, zu dem die gesetzlichen Voraussetzungen für seine Ausführung vorliegen (ausführlich dazu AG Augsburg, Beschluss vom 18.02.2013, 1 M 1549/13, BeckRS 2013, 03217).
- AG Augsburg, 04.06.2013 - 1 M 3755/13
Zwangsvollstreckungsverfahren: Eingang eines Vollstreckungsauftrags bei Änderung …
Dabei ist maßgeblich der Eingang bei der Gerichtsverteilerstelle, soweit eine solche vorhanden ist (AG Augsburg, Beschluss vom 17.04.2013, 1 M 3294/13, BeckRS 2013, 07143).