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   AG Düsseldorf, 16.10.2020 - 55 C 341/19   

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https://dejure.org/2020,32146
AG Düsseldorf, 16.10.2020 - 55 C 341/19 (https://dejure.org/2020,32146)
AG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.10.2020 - 55 C 341/19 (https://dejure.org/2020,32146)
AG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. Oktober 2020 - 55 C 341/19 (https://dejure.org/2020,32146)
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Volltextveröffentlichung

  • stroemer.de

    Störung eines Betriebs durch E-Mail-Werbung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 14.03.2017 - VI ZR 721/15

    Wann ist die Einwilligung eines Gewerbetreibenden in E-Mail-Werbung wirksam?

    Auszug aus AG Düsseldorf, 16.10.2020 - 55 C 341/19
    Wegen der Eigenart des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs als Rahmenrecht liegt seine Reichweite nicht absolut fest, sondern muss erst durch eine Abwägung der widerstreitenden Interessen der Parteien bestimmt werden, bei der die besonderen Umstände des Einzelfalls sowie die betroffenen Grundrechte interpretationsleitend zu berücksichtigen sind (BGH, NJW 2017, 2119, juris Rn. 28).

    Nach der Rechtsprechung des BGH gilt hier, dass der Schutz der geschäftlichen Sphäre, insbesondere die Ungestörtheit der Betriebsabläufe, vorrangig gegenüber dem wirtschaftlichen Gewinnstreben von anderen Unternehmen oder Gewerbetreibenden ist und dass die berechtigten Interessen der gewerblichen Wirtschaft, ihre Produkte werbemäßig anzupreisen, es angesichts der Vielfalt der Werbemethoden nicht erfordern, mit der Werbung in die internen Betriebsabläufe einzudringen (vgl. BGH, GRUR 20, 818, 819 zu Telefonwerbung; BGH, NJW 2017, 2119, juris Rn. 28 zu E-Mail-Werbung).

  • BGH, 15.12.2015 - VI ZR 134/15

    Zur Zulässigkeit sogenannter "No-Reply" Bestätigungsmails mit Werbezusätzen

    Auszug aus AG Düsseldorf, 16.10.2020 - 55 C 341/19
    Direktwerbung ist gegeben, wenn der Werbende einen unmittelbaren Kontakt zu einem bestimmten Adressaten herstellt, sei es durch persönliche Ansprache, Briefsendungen oder durch Einsatz von Telekommunikationsmitteln wie Telefon, Telefax oder E-Mail (BGH, NJW 2016, 870, juris Rn. 16).

    Die für den Unterlassungsanspruch erforderliche Wiederholungsgefahr wird durch das festgestellte rechtsverletzende Verhalten der Beklagten indiziert (BGH, NJW 2016, 870, juris Rn. 23; BGH, GRUR 2013, 1259, juris Rn. 25).

  • AG Bonn, 01.08.2017 - 104 C 148/17

    Zum Bezeichnungsumfang des Unterlassungsantrags und in Autoreply-Mails

    Auszug aus AG Düsseldorf, 16.10.2020 - 55 C 341/19
    Der Begriff der Werbung umfasst alle Maßnahmen eines Unternehmens, die auf die Förderung des Absatzes seiner Produkte oder Dienstleistungen gerichtet sind (so auch AG Bonn, MMR 2018, 123).

    Nach unionsrechtskonformer Auslegung von §§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB aufgrund von Art. 13 Abs. 1 der Datenschutzrichtlinie und unter Berücksichtigung des Erwägungsgrunds 40 ist die Rechtswidrigkeit des Eingriffs entgegen der grundsätzlichen Abwägungsentscheidung indiziert (so auch AG Bonn, MMR 2018, 123).

  • BGH, 20.05.2009 - I ZR 218/07

    E-Mail-Werbung II

    Auszug aus AG Düsseldorf, 16.10.2020 - 55 C 341/19
    Nach der Rechtsprechung des BGH liegt ein rechtswidriger Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb schon bei einmaliger Zusendung einer Werbe-E-Mail unter Nichtkonkurrenten vor, wenn diese ohne vorherige Einwilligung des Adressaten erfolgt (vgl. BGH, Beschluss vom 20.05.2009 - I ZR 218/07, NJW 2009, 2058, 2959).
  • BGH, 12.09.2013 - I ZR 208/12

    Empfehlungs-E-Mail

    Auszug aus AG Düsseldorf, 16.10.2020 - 55 C 341/19
    Die für den Unterlassungsanspruch erforderliche Wiederholungsgefahr wird durch das festgestellte rechtsverletzende Verhalten der Beklagten indiziert (BGH, NJW 2016, 870, juris Rn. 23; BGH, GRUR 2013, 1259, juris Rn. 25).
  • BGH, 04.04.2017 - VI ZR 123/16

    Bewertungsportal macht sich Nutzerbewertungen zu Eigen und haftet für falsche

    Auszug aus AG Düsseldorf, 16.10.2020 - 55 C 341/19
    Der Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb ist nur dann rechtswidrig, wenn das Schutzinteresse des Betroffenen die schutzwürdigen Belange der anderen Seite überwiegt (BGH, WRP 2017, 806; BGH, NJW 2017, 1550, juris Rn. 15).
  • BGH, 29.11.2016 - VI ZR 382/15

    Schutz der Privatsphäre: Presseberichterstattung über den Gesundheitszustand

    Auszug aus AG Düsseldorf, 16.10.2020 - 55 C 341/19
    Der Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb ist nur dann rechtswidrig, wenn das Schutzinteresse des Betroffenen die schutzwürdigen Belange der anderen Seite überwiegt (BGH, WRP 2017, 806; BGH, NJW 2017, 1550, juris Rn. 15).
  • BGH, 15.12.2011 - I ZR 174/10

    Bauheizgerät

    Auszug aus AG Düsseldorf, 16.10.2020 - 55 C 341/19
    Denn bei einem wie hier nicht systematischen, sondern nur einmaligen Abmahnverhalten bedarf es für einen Rechtsmissbrauch noch weiterer Hinweise auf das Vorliegen sachfremder Motive (BGH, WRP 2012, 930, juris Rn. 33).
  • BGH, 08.04.2009 - VIII ZR 128/08

    Zulässigkeit einer anteiligen Belastung eines Mieters durch formularmäßige

    Auszug aus AG Düsseldorf, 16.10.2020 - 55 C 341/19
    Nach der Rechtsprechung des BGH liegt ein rechtswidriger Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb schon bei einmaliger Zusendung einer Werbe-E-Mail unter Nichtkonkurrenten vor, wenn diese ohne vorherige Einwilligung des Adressaten erfolgt (vgl. BGH, Beschluss vom 20.05.2009 - I ZR 218/07, NJW 2009, 2058, 2959).
  • BGH, 09.12.1958 - VI ZR 199/57

    Eingriff in einen eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb durch

    Auszug aus AG Düsseldorf, 16.10.2020 - 55 C 341/19
    Der eingerichtete und ausgeübte Gewerbebetrieb ist ein nach § 823 Abs. 1 BGB geschütztes sonstiges Recht und schützt alles das, was den Gewerbebetrieb zur Betätigung in der Wirtschaft befähigt, auch im Bereich der freien Berufe (BGH, NJW 1959, 479, 480; BGH, NJW 2012, 2579, 2580).
  • BGH, 15.05.2012 - VI ZR 117/11

    Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb:

  • BGH, 10.05.2007 - V ZB 83/06

    Berücksichtigung eines Eigengebots des Gläubigers bei der Erteilung des

  • BGH, 19.12.2001 - VIII ZR 282/00

    Wirksamkeit der öffentlichen Zustellung

  • BGH, 24.02.1994 - IX ZR 120/93

    Austausch einer Prozeßbürgschaft

  • BGH, 31.01.1972 - II ZR 86/69

    Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft

  • LG Hamburg, 07.02.2017 - 312 O 144/16

    Wettbewerbsrechtliche Unterlassungsklage: Unzulässigkeit wegen Rechtsmissbrauchs

  • BGH, 17.12.1958 - V ZR 135/57

    Gesetzliches Vorkaufsrecht der Aufbaugemeinden

  • LG Münster, 14.01.2015 - 21 O 102/14

    Unerwünschte E-Mail-Werbung im Bereich der Zusendung unter Nichtkonkurrenten ohne

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