Rechtsprechung
AG Düsseldorf, 26.02.2024 - 37 C 158/22 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
BGB 823, 254, 253; StPO 163a, 163b; StGB 240
Schmerzensgeld "Polizeibeamter im Einsatz" Gewaltbegriff - rewis.io
Kurzfassungen/Presse
- mdr-recht.de (Kurzinformation)
Verletzter Polizeibeamter erhält kein Schmerzensgeld
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (10)
- BGH, 01.12.2015 - 1 StR 273/15
Steuerhinterziehung (Hinterziehung von Körperschaftssteuer: verdeckte …
Auszug aus AG Düsseldorf, 26.02.2024 - 37 C 158/22
Denn Tat im prozessualen Sinn ist der geschichtliche Lebensvorgang einschließlich aller damit zusammenhängenden oder darauf bezogenen Vorkommnisse und tatsächlichen Umstände, die geeignet sind, das in diesen Bereich fallende Tun unter irgendeinem rechtlichen Gesichtspunkt als strafbar erscheinen zu lassen (BGH NJW 2016, 1747 Rn. 4, beck-online). - BVerfG, 10.01.1995 - 1 BvR 718/89
Sitzblockaden II
Auszug aus AG Düsseldorf, 26.02.2024 - 37 C 158/22
Gewalt im Sinne von § 240 Abs. 1 StGB liegt nicht vor, wenn die Anwesenheit des Täters eine rein psychische Hemmung bewirkt, den eigenen Willen durchzusetzen (BVerfG NJW 1995, 1141, 1143). - BGH, 20.07.1995 - 1 StR 126/95
Strafbare Nötigung durch eine Straßenblockade in deren Folge ein Verkehrsstau …
Auszug aus AG Düsseldorf, 26.02.2024 - 37 C 158/22
Gewalt gemäß § 240 Abs. 1 BGB liegt vor, wenn die Täter die von ihnen durch psychischen Zwang angehaltenen Wagen als Mittel zur Bildung einer Barriere nutzen (BGH NJW 1995, 2643 (2644)).
- BGH, 08.02.2022 - VI ZR 409/19
Schmerzensgeldbemessung in Arzthaftungssachen: Gesichtspunkt der Genugtuung; …
Auszug aus AG Düsseldorf, 26.02.2024 - 37 C 158/22
Zu berücksichtigen ist auch der Grad des Verschuldens (BGH Urt. v. 8.2.2022 - VI ZR 409/19, BeckRS 2022, 5498 Rn. 13, beck-online). - BVerwG, 03.12.1974 - I C 11.73
Zwangsweise Mitnahme zur Wache - Freiheitsentziehungen nach dem …
Auszug aus AG Düsseldorf, 26.02.2024 - 37 C 158/22
Es kommt darauf an, wie sich der konkrete Lebenssachverhalt einem verständigen Bürger in der Lage des Betroffenen bei natürlicher Betrachtungsweise darstellt (BVerwG NJW 1975, 893 (895)). - BGH, 14.01.1992 - VI ZR 120/91
Freisetzung einer chemischen Substanz (Äthylacrylat) nach einem Störfall in einer …
Auszug aus AG Düsseldorf, 26.02.2024 - 37 C 158/22
Wird diese Schwelle im konkreten Fall von der erlittenen Beeinträchtigung vornehmlich wegen ihres geringen, nur vorübergehenden Einflusses auf das Allgemeinbefinden nicht überschritten, dann kann es schon an einer Grundlage für die geldliche Bewertung eines Ausgleichsbedürfnisses fehlen (BGH NJW 1992, 1043, beck-online). - BGH, 06.03.2012 - 1 StR 623/11
Pflicht zur Eröffnung des Tatvorwurfs (Täuschung; kriminalistische List; …
Auszug aus AG Düsseldorf, 26.02.2024 - 37 C 158/22
Damit sollen Polizeibeamte gerade in rechtlich schwierigen Fällen davon befreit werden, genaue und im Einzelfall rechtlich diffizile Bewertungen der zur Last liegenden Tat vornehmen zu müssen wie etwa eine Unterscheidung zwischen Mord und Totschlag (BGH NStZ 2012, 581 (582)). - BVerfG, 09.12.2022 - 1 BvR 1345/21
Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern …
Auszug aus AG Düsseldorf, 26.02.2024 - 37 C 158/22
Für die Abgrenzung maßgeblich ist zunächst der Schwerpunkt des verfolgten Zwecks (BVerfG Beschl. v. 9.12.2022 - 1 BvR 1345/21, BeckRS 2022, 41609 Rn. 167, beck-online). - LG Köln, 05.04.2019 - 153 Ns 100/18
Rechtswidrige Polizeigewalt, CSD 2016 Köln, Verwerfung der Berufung der …
Auszug aus AG Düsseldorf, 26.02.2024 - 37 C 158/22
Dies ist nur entbehrlich, wenn der Grund offensichtlich ist oder die Belehrung den Vollstreckungszweck gefährden würde (LG Köln Urt. v. 5.4.2019 - 153 Ns 100/18, BeckRS 2019, 10701 Rn. 158, beck-online). - OLG Frankfurt, 21.01.2000 - 24 U 45/98
Berücksichtigung des Verhaltens des Geschädigten bei der Zuerkennung von …
Auszug aus AG Düsseldorf, 26.02.2024 - 37 C 158/22
Ein Schmerzensgeld kann insbesondere dann ganz entfallen, wenn die Auseinandersetzung, aus der die Verletzung folgt, vom Geschädigten erheblich mit provoziert ist, sodass dem Geschädigten ein gewichtiges Mitverschulden nach § 254 BGB zur Last fällt (OLG Frankfurt NJW 2000, 1424).