Rechtsprechung
   AG Frankfurt/Main, 27.10.2023 - 31 C 4486/22 (17)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,33667
AG Frankfurt/Main, 27.10.2023 - 31 C 4486/22 (17) (https://dejure.org/2023,33667)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 27.10.2023 - 31 C 4486/22 (17) (https://dejure.org/2023,33667)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 27. Oktober 2023 - 31 C 4486/22 (17) (https://dejure.org/2023,33667)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,33667) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 09.05.2023 - VIII ZB 53/21

    Zur Frage der Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Unterbevollmächtigten, der

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 27.10.2023 - 31 C 4486/22
    Sie beruft sich auf die Beschlüsse des Bundesgerichtshofs vom 09.05.2023 - VIII ZB 53/21 (= NJW 2023, 2126) und 22.05.2023 - VIa ZB 22/22.

    (b) Die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs NJW 2023, 2126 und Beschluss vom 22.05.2023 - VIa ZB 22/22 (BeckRS 2023, 17156) stehen dem nicht entgegen.

    Im Fall NJW 2023, 2126 ging es bereits um einen anderen Sachverhalt, nämlich den Ansatz der Verfahrensgebühr nach RVG, der zudem zutreffend unzulässig gegenüber den Hauptbevollmächtigten abgerechnet wurde und nicht gegenüber der Partei.

  • BGH, 22.05.2023 - VIa ZB 22/22

    Zur Frage des Erstattungsanspruchs für die Kosten eines Terminsvertreters, der

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 27.10.2023 - 31 C 4486/22
    Sie beruft sich auf die Beschlüsse des Bundesgerichtshofs vom 09.05.2023 - VIII ZB 53/21 (= NJW 2023, 2126) und 22.05.2023 - VIa ZB 22/22.

    (b) Die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs NJW 2023, 2126 und Beschluss vom 22.05.2023 - VIa ZB 22/22 (BeckRS 2023, 17156) stehen dem nicht entgegen.

  • BGH, 16.10.2002 - VIII ZB 30/02

    Erstattungsfähigkeit der Kosten des Unterbevollmächtigten

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 27.10.2023 - 31 C 4486/22
    Kann diese sachgerechte Information nur in einem persönlichen mündlichen Gespräch erfolgen, so ist die Zuziehung eines nicht bei dem Prozessgericht zugelassenen, aber in der Nähe des Wohn- oder Geschäftsorts ansässigen Rechtsanwalts regelmäßig zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig (vgl. BGH, NJW 2003, 898 [900]).
  • BGH, 29.06.2000 - I ZR 122/98

    Gebührenvereinbarung; Terminsvertretung

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 27.10.2023 - 31 C 4486/22
    Erteilt der Prozessbevollmächtigte einem Terminvertreter im eigenen Namen den Auftrag zur Terminwahrnehmung, so ist dieser im Regelfall Erfüllungsgehilfe des Prozessbevollmächtigten und verdient die Gebühr für diesen (BGH NJW 2001, 753 (754)).
  • OLG Stuttgart, 21.07.2017 - 8 W 321/15

    Vergütung des Rechtsanwalts: Umfang der erstattungsfähigen Kosten bei

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 27.10.2023 - 31 C 4486/22
    Es handelt sich nicht um eine Aufwendung im Sinne von § 675, § 670 BGB, sondern um den Einkauf fremder Leistung; so auch Oberlandesgericht Stuttgart, Beschluss vom 21.07.2017 - 8 W 321/15 (MDR 2017, 1212).
  • BGH, 18.12.2003 - I ZB 21/03

    "Auswärtiger Rechtsanwalt III"; Reisekosten eines weder am Gerichtsort, noch am

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 27.10.2023 - 31 C 4486/22
    (1) Zur grundsätzlichen Erstattungsfähigkeit fiktiver Reisekosten gilt beispielsweise nach überzeugender Argumentation des Bundesgerichtshofs (NJW-RR 2004, 855 (856); noch vor dem Hintergrund § 78 ZPO, § 18 BRAO a.F.):.
  • OLG Hamm, 15.10.2019 - 25 W 242/19

    Pauschalvergütung eines Terminvertreters

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 27.10.2023 - 31 C 4486/22
    Soweit das OLG Hamm ähnlich meint, die Vergütung des Terminvertreters betreffe die Vertretung des Mandanten vor Gericht, die in den Kreis der originären Tätigkeiten des Rechtsanwalts falle, für dessen Erfüllung er Sorge tragen und folglich auch für die damit verbundenen Kosten aufkommen müsse (Beschl. v. 15.10.2019 - 25 W 242/19 (juris Rn. 27); dem folgend auch die von der Rechtspflegerin im Kostenfestsetzungsbeschluss in Bezug genommene Entscheidung LG Frankfurt am Main, Beschl. v. 07.04.2020 - 2-09 T 92/20), steht dies unter der Einschränkung, dass eine Delegation bei Beteiligung des Mandanten zulässig sei (Rn. 28) - doch gerade dies ist hier gegeben, besteht doch der Gesamtauftrag zwischen der Klägerin und ihren Prozessbevollmächtigten.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 01.04.2019 - 26 Ta 6009/19

    Keine Erstattung der durch die Beauftragung einer Terminsvertreterin ersparten

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 27.10.2023 - 31 C 4486/22
    Das hält der Vorsitzende für überzeugend (ebenso Jaspersen/, in: Vorwerk/Wolf, BeckOK ZPO, Stand 01.12.2020, § 91 Rn. 185a; vgl. auch LAG Berlin-Brandenburg NZA-RR 2019, 384).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht