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   AG Geldern, 06.11.2014 - 17 C 360/11   

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AG Geldern, 06.11.2014 - 17 C 360/11 (https://dejure.org/2014,62532)
AG Geldern, Entscheidung vom 06.11.2014 - 17 C 360/11 (https://dejure.org/2014,62532)
AG Geldern, Entscheidung vom 06. November 2014 - 17 C 360/11 (https://dejure.org/2014,62532)
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  • BGH, 29.06.2000 - I ZR 122/98

    Gebührenvereinbarung; Terminsvertretung

    Auszug aus AG Geldern, 06.11.2014 - 17 C 360/11
    Erteilt der Prozessbevollmächtigte einem Terminsvertreter im eigenen Namen den Auftrag zur Terminswahrnehmung, so ist dieser im Regelfall Erfüllungsgehilfe des Prozessbevollmächtigten und verdient die Gebühr für diesen (BGH GRUR 2001, 256).
  • BGH, 17.03.2011 - IX ZR 162/08

    Steuerberaterhaftung: Schadenminderungspflicht des geschädigten Mandanten

    Auszug aus AG Geldern, 06.11.2014 - 17 C 360/11
    Dieser beurteilt sich grds nach einem rechnerischen Vergleich der durch das schädigende Ereignis bewirkten Vermögenslage mit derjenigen, die ohne die Pflichtverletzung des Anwalts bestünde (BGH NJW-RR 1990, 1241, 1244; NJW 2001, 673, 674; DB 2011, 1633 Tz 16).
  • BGH, 28.06.1990 - IX ZR 209/89

    Zurückhalten von Sachvortrag durch den Prozeßbevollmächtigten; Haftung des

    Auszug aus AG Geldern, 06.11.2014 - 17 C 360/11
    Dieser beurteilt sich grds nach einem rechnerischen Vergleich der durch das schädigende Ereignis bewirkten Vermögenslage mit derjenigen, die ohne die Pflichtverletzung des Anwalts bestünde (BGH NJW-RR 1990, 1241, 1244; NJW 2001, 673, 674; DB 2011, 1633 Tz 16).
  • BGH, 06.07.2000 - IX ZR 198/99

    Beratung über das Risiko mangelnder Insolvenzfestigkeit der

    Auszug aus AG Geldern, 06.11.2014 - 17 C 360/11
    Dieser beurteilt sich grds nach einem rechnerischen Vergleich der durch das schädigende Ereignis bewirkten Vermögenslage mit derjenigen, die ohne die Pflichtverletzung des Anwalts bestünde (BGH NJW-RR 1990, 1241, 1244; NJW 2001, 673, 674; DB 2011, 1633 Tz 16).
  • BGH, 20.11.1997 - IX ZR 286/96

    Berechnung des Vertrauensschadens aus einer unzutreffenden Auskunft

    Auszug aus AG Geldern, 06.11.2014 - 17 C 360/11
    Das erfordert einen Gesamtvermögensvergleich, der alle von dem haftungsbegründenden Ereignis betroffenen finanziellen Positionen umfasst (BGH WM 1998, 142, 1244).
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